Leider kaum zu glauben, denn spätestens nach Installation einer PVS-spezifischen Hardware zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur wird die KV bzw. der GKV-Verband sicherlich nicht den anschließend wechselwilligen Praxen ein zweites Mal die erheblichen Installationskosten erstatten wollen. Dies bietet einschlägigen PVS-Herstellern künftig wiederum eine Möglichkeit, Praxen langfristig zu binden.
Daher wäre zu erwägen, bei eventueller Unzufriedenheit mit aktuellem PVS ggf. rechtzeitig zu wechseln, alternativ die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur solange nur möglich zu verweigern, bestenfalls beides.
eGK... verrecke!