Liebe Kollegen!
Nach jedem Notdienst muss ich als Hausarzt den anderen Hausärzten einen Notfallvertreungsschein zusenden, der wie ein kleiner Arztbericht die Diagnosen, Befunde und Therapie enthält. Dafür kann ich mir einen Arzt aussuchen aus einer Liste, die erscheint, wenn ich auf das Symbol “NF Vertretungsschein” klicke. Diese List ist aber nicht mehr aktuell. Neue Ärzte fehlen. Wie kann ich denn diese Liste aktualiesieren ?
Viele grüße,
Leschnik
Arztverzeichnis
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Charliechen
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Kasimir
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Re: Arztverzeichnis
Sie meinen die "Eigene Liste -- Kassenärzte", die bein NF-Schein erscheint.
Diese Liste , glaube ich, nimmt sich ihre Infos aus der "Eigene Liste/Überweiser". Ich vermute, diese Liste müssen Sie manuell mit den neuen Ärzten auffüllen, die Ihnen fehlen.
Oft haben Sie ja die neuen Daten schon, da diese neuen Ärzte Ihnen evtl. auch schon Notfallscheine geschickt haben, wenn sie mal Dienst hatten und Ihre Patienten behandelten...
Diese Liste , glaube ich, nimmt sich ihre Infos aus der "Eigene Liste/Überweiser". Ich vermute, diese Liste müssen Sie manuell mit den neuen Ärzten auffüllen, die Ihnen fehlen.
Oft haben Sie ja die neuen Daten schon, da diese neuen Ärzte Ihnen evtl. auch schon Notfallscheine geschickt haben, wenn sie mal Dienst hatten und Ihre Patienten behandelten...
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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dr.bibber
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Re: Arztverzeichnis
Ich habe mich mit selben Problem an die KV gewendet. Sie sagten ich solle "unbekannt" anlegen mit LANR *BSTnr: mit 77777.... auffüllen.
Die KV darf aus Datenschutzgründen keine Liste mit den LANR+Bstnr. rausgeben
Schönen Abend.
Die KV darf aus Datenschutzgründen keine Liste mit den LANR+Bstnr. rausgeben
Schönen Abend.
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mh
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Re: Arztverzeichnis
Für das Anlegen eines neuen Überweiser (eigene Listen - Überweiser), der dann auch in der NF-Liste erschiene, kann man zumindest im Bereich der KV Westfalen-Lippe (sicher aber auch in anderen KVen) über das KVSafenet-Portal die korrekten LANR/BSNR ermitteln.
MfG
mh
mh
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dr.bibber
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Re: Arztverzeichnis
In Bayern darf aus Datenschützgründen keine LANR im KV-Net veröffentlicht werden (lt. Auskunft KVB).
MfG
MfG
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