Duplex Druck BFB für Verord. häusliche Krankenpflege
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buschgespenst
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Duplex Druck BFB für Verord. häusliche Krankenpflege
Hallo,
ich habe diesbezüglich das Forum schon durchstöbert, aber nichts passendes gefunden. Der Pflegedienst hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es Praxen gibt, die das Formular "Verordnung häuslicher Krankenpflege" duplexmäßig bedrucken. Geht das auch mit TM? Meine Versuche sind bisher gescheitert. Stelle ich Duplex ein, so druckt der Brother HL 5350 abwechselnd 1 Blatt normal und das nächste leer. Es liegt wahrscheinlich daran, dass TM für jedes Einzelblatt einen gesonderten Druckauftrag versendet.
ich habe diesbezüglich das Forum schon durchstöbert, aber nichts passendes gefunden. Der Pflegedienst hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es Praxen gibt, die das Formular "Verordnung häuslicher Krankenpflege" duplexmäßig bedrucken. Geht das auch mit TM? Meine Versuche sind bisher gescheitert. Stelle ich Duplex ein, so druckt der Brother HL 5350 abwechselnd 1 Blatt normal und das nächste leer. Es liegt wahrscheinlich daran, dass TM für jedes Einzelblatt einen gesonderten Druckauftrag versendet.
- michael
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Re: Duplex Druck BFB für Verord. häusliche Krankenpflege
So ist es! Sie können auch bei "reprint", was beim Brotherdrucker ja gut geht, nur die letzte Seite nochmal drucken.buschgespenst hat geschrieben: Es liegt wahrscheinlich daran, dass TM für jedes Einzelblatt einen gesonderten Druckauftrag versendet.
Außerdem ist das Sicherheitspapier ja nur auf einer Seite rosa. Da dürfen wir wahrscheinlich gar kein Dupelxdruck machen
Vieel Grüße
Pätzold
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buschgespenst
- Beiträge: 41
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Re: Duplex Druck BFB für Verord. häusliche Krankenpflege
Dazu habe ich auf der KBV-Webseite folgendes Statement gefunden:
Ist es im Rahmen des Verfahrens zur Blankoformularbedruckung zulässig, die Formulare beidseitig zu bedrucken?
Im Rahmen der Nutzung des Blankoformularbedruckungsverfahrens seitens der Ärzte sind aus-schließlich die als Bestandteil der Anlage 2a Bundesmantelvertrag-Ärzte beigefügten Formular-Muster zu verwenden. Abweichungen hinsichtlich Inhalt, Gestaltung, Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße sind unzulässig. Die technischen Einzelheiten, festgehalten im „Technischen Handbuch Blanko-formularbedruckung“, sind bei der Herstellung und Bedruckung der Formulare ebenso einzuhalten. Vorschriften, ob auch die Rückseiten des Blankopapiers bedruckt werden können, finden sich dort nicht. Dies bedeutet, dass, sofern in der Arztpraxis Duplexdrucker eingesetzt werden, Vor- und Rückseiten des Blankopapiers bedruckt werden können. Auf diese Weise können zum Beispiel Muster 13.1/E und Muster 13.2/E auf ein Blatt des Sicherheitspapiers gedruckt werden. Der Einsatz von Duplex-Druckern ist aber nicht vorgeschrieben.
http://www.kbv.de/ita/4413.html#Ist%20e ... 0bedrucken?
Also scheint es ja möglich zu sein.
Ist es im Rahmen des Verfahrens zur Blankoformularbedruckung zulässig, die Formulare beidseitig zu bedrucken?
Im Rahmen der Nutzung des Blankoformularbedruckungsverfahrens seitens der Ärzte sind aus-schließlich die als Bestandteil der Anlage 2a Bundesmantelvertrag-Ärzte beigefügten Formular-Muster zu verwenden. Abweichungen hinsichtlich Inhalt, Gestaltung, Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße sind unzulässig. Die technischen Einzelheiten, festgehalten im „Technischen Handbuch Blanko-formularbedruckung“, sind bei der Herstellung und Bedruckung der Formulare ebenso einzuhalten. Vorschriften, ob auch die Rückseiten des Blankopapiers bedruckt werden können, finden sich dort nicht. Dies bedeutet, dass, sofern in der Arztpraxis Duplexdrucker eingesetzt werden, Vor- und Rückseiten des Blankopapiers bedruckt werden können. Auf diese Weise können zum Beispiel Muster 13.1/E und Muster 13.2/E auf ein Blatt des Sicherheitspapiers gedruckt werden. Der Einsatz von Duplex-Druckern ist aber nicht vorgeschrieben.
http://www.kbv.de/ita/4413.html#Ist%20e ... 0bedrucken?
Also scheint es ja möglich zu sein.
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lapins
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Duplex Verord. häusliche KrankenpflegeNieUndNimmer
Was und wem kostet ein rosa-Extrablatt?
Ihrer KV vielleicht einige wenige Cent?
Ihnen potentiell die höhere Abnutzung des Druckers durch Wiedereinzug... ist ja ein richtig filigranes Wunderwerk der Technik
Höhere Wahrscheinlichkeit Paperjam. ..Ihre Helfer(innen) sind ja eh-da-Kosten.
aber vielleicht sind Sie der einzig technisch versierte in der Praxis, der einen Paperjam beheben kann?
Wir verwenden DUplex, ja, aber nur für Rechnungen, weil 4 Blätter schon 90cent Porto , also 32 cent mehr kosten als 2 .
Steh ich mit dieser Meinung alleine?
mfg
rLap
Ihrer KV vielleicht einige wenige Cent?
Ihnen potentiell die höhere Abnutzung des Druckers durch Wiedereinzug... ist ja ein richtig filigranes Wunderwerk der Technik
Höhere Wahrscheinlichkeit Paperjam. ..Ihre Helfer(innen) sind ja eh-da-Kosten.
aber vielleicht sind Sie der einzig technisch versierte in der Praxis, der einen Paperjam beheben kann?
Wir verwenden DUplex, ja, aber nur für Rechnungen, weil 4 Blätter schon 90cent Porto , also 32 cent mehr kosten als 2 .
Steh ich mit dieser Meinung alleine?
mfg
rLap
- Roland_Colberg
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Re: Duplex Verord. häusliche KrankenpflegeNieUndNimmer
Seh ich auch so, finde allerdings, man sollte die "Erfinder" dieses ganzen Bürokratismus jedes Jahr für 2 Wochen zum Bäumepflanzen verpflichtenlapins hat geschrieben:Steh ich mit dieser Meinung alleine?
Vor allem bei der Häuslichen-Krankenpflege-Verordnung, die ja auch noch so schwachsinnig strukturiert und formatiert ist, dass man im Schnitt 1-2 Fehlausdrucke produziert, bis alles passt.
- schmidt-dietrich
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- Wohnort: Bezirk KV Hessen: Kassel - 10-Finger-System klappt katastrophal mal wieder ;-) Sorry...
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Re: Duplex Druck BFB für Verord. häusliche Krankenpflege
BfB also, bei uns paßt allein das Datum nie - Fehlermeldung datumsformatxxx.xx.xx was ich ignoriere.
Auch so ein Geniestreich.
Ich denke Bürokratie kann man nur mit Bürokratie schlagen...
Auch so ein Geniestreich.
Ich denke Bürokratie kann man nur mit Bürokratie schlagen...
Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
___________________________________________________________________________________
ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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- RAMöller
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Re: Duplex Druck BFB für Verord. häusliche Krankenpflege
Prinzipiell kann man separate Druckaufträge beidseitig drucken.
Eine Möglichkeit besteht darin, die Seiten über den PDF-Drucker zu speichern und anschließend z.B. mittels Paperport zusammenzufügen um sie dann Duplex auszudrucken.
Alternativ kann man mit z.B. Fineprint (50$) den Druckauftrag abfangen um dann Duplex zu drucken.
Allerdings ist das alles zeitaufwändig und derartiges ist eigentlich Aufgabe der Software-Firma. Technisch möglich wäre der Duplexdruck in TM bestimmt, denn bei den Rechnungen geht es auch.
Bis dahin kann man ja dem Pflegedienst einen Pritt-Stift schenken
Grüße
Möller
Eine Möglichkeit besteht darin, die Seiten über den PDF-Drucker zu speichern und anschließend z.B. mittels Paperport zusammenzufügen um sie dann Duplex auszudrucken.
Alternativ kann man mit z.B. Fineprint (50$) den Druckauftrag abfangen um dann Duplex zu drucken.
Allerdings ist das alles zeitaufwändig und derartiges ist eigentlich Aufgabe der Software-Firma. Technisch möglich wäre der Duplexdruck in TM bestimmt, denn bei den Rechnungen geht es auch.
Bis dahin kann man ja dem Pflegedienst einen Pritt-Stift schenken
Grüße
Möller
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