KBV-Anforderungen zum AVWG

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Kühl, Telse
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Registriert: Donnerstag 30. September 2010, 20:44
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KBV-Anforderungen zum AVWG

Beitrag von Kühl, Telse »

Sehr geehrte TM-Anwender,

ich möchte Ihnen gern (auch auf Wunsch von Dr. Geigenberger) einige Infos zu den Anforderungen der KBV zur Verfügung stellen - vielleicht trägt es zum besseren Verständnis bei:

Zu den Vorgaben der KBV:
Der AVWG-Anforderungskatalog hat es wirklich in sich. Die 30 Parameter, die bei JEDER Verordnung (auch bei Wiederholungsverordnungen) angezeigt werden MÜSSEN, sind im alten Verordnungsvorgang nicht abgebildet. Wir waren am 16.10.2012 bei der KBV in Berlin zur Sichtprüfung und mussten (6 Stunden lang) jeden Verordnungsweg zeigen. Herr Sommerfeld kannte sich sehr gut in TM aus – auch Verordnungen über die Komplexsteuerung und die Wiederverordnung aus der Karteikarte ließ er sich zeigen. Einen Schalter zur alten Verordnung hat er uns ausdrücklich verboten! Nun müssen wir auch noch beim Medikamentenplan und in der Therapiehistorie diese 30 Parameter anzeigen (Fehlerprotokoll nach der Sichtprüfung vom 16.10.), weil man ja auch von hier verordnen kann, muss eben alles angezeigt werden. Auch die Anzeige der restlichen Parameter über den Tool Tipp Text (Bib-Button) reicht nicht – wir müssen diese Parameter immer anzeigen, ohne Benutzeraktion. Nun müssen wir in der Eigenen Liste noch ein Zusatzfenster einbauen, welches dann diese Parameter anzeigt – der Anwender darf es dann aber deaktivieren. Wir bauen es also für die Zertifizierung ein und wissen genau, dass es doch viele Anwender wieder deaktivieren – das nenne ich mal „Beschäftigungstherapie“ – wir hätten die Entwicklungszeiten lieber für andere Dinge genutzt. Nun ja – 10 Änderungen/ToDos hat die KBV uns ins Pflichtenheft geschrieben, die alle noch zum Q1-Update kommen müssen, ob wir das wollen oder nicht…

Glauben Sie mir: Wir tun was wir können, damit jeder Anwender seinen Workflow der Praxis wiederfindet und dennoch alle Anforderungen der KBV umgesetzt sind. Das ist nicht immer einfach.
Den gesamten AVWG-Anforderungskatalog finden Sie hier: http://www.kbv.de/ita/register_H.html - unter der Rubrik AVWG/H028: Anforderungskatalog für Verordnungssoftware / Arzneimitteldatenbanken Version 3.1 finden Sie den AVWG Anforderungskatalog (erstellt von der KBV mit dem GKV-Spitzenverband).

Ich habe Ihnen mal einige Auszüge aus dem Katalog herausgeschrieben:
P3-110 = Verordnung nur aus einem vollständigen Verzeichnis (= bei uns ifap) erlaubt
P3-120 = Auflistung der 30 Parameter, die angezeigt werden müssen
P3-130 = Anzeige von Verordnungs-Hinweisen (diese dürfen aber nicht den Workflow unterbrechen – wie wir das umsetzen war der KBV egal)
P3-515 = Anzeige der Rabattvertragsinformationen in Abhängigkeit der Krankenkasse des Patienten (auf der Medica erzählten uns alle Ärzte, dass sie das nicht interessiert – ist aber für uns ein Performancefresser, weil jedes Mal die Daten aus dem Datenstamm geholt werden müssen – krankenkassenabhängig)
P3-700 = Angaben auf dem Rezept (keine Begründungstexte etc…/ hier hat die KBV in der Zwischenzeit aber in Teilen zurückgerudert – die Dosierung darf wieder rauf…auch die PZN darf gedruckt werden, sofern autidem angekreuzt ist)
P3-710 = Reimporte müssen auch als solche den Zusatz „Reimport“ ausgedruckt bekommen (es hagelt hier Beschwerden der Ärzte, die sich in der Hotline melden)
P3-720 = Aut-idem Kennung pro Präparat hinterlegen ist nicht erlaubt (dies war aber ein Wunsch vieler Ärzte – die KBV lehnt das vehement ab)

Dies ist nur ein Auszug aus dem Anforderungskatalog, aber es sind die Punkte, die uns alle ärgern…

Ich will mich nicht rausreden – wir haben auch Fehler in unserer Umsetzung gemacht. Allerdings hatten wir für die Umsetzung der Anforderungen auch nicht genug Zeit, obwohl wir die KBV auf dem Workshop im Februar gebeten hatten, die Einführung auf den 01.10.2012 zu verschieben – sture Ablehnung, die Kassen würden das so fordern (war übrigens häufiger zu hören – ich hatte dann noch gefragt, ob die KBV eigentlich Vertreter der Ärzte oder der Kassen seien… - aber das nur am Rande). Ein Protokoll des Workshops gibt es bis heute nicht, obwohl ein KBV-Mitarbeiter als Protokollführer anwesend war und wir mehrfach um die Zusendung des Protokolls gebeten hatten – die Vertreter der Arztinformationssysteme haben wirklich versucht, diese Anforderungen zu verhindern…

Parallel zu den notwendigen Änderungen, die laut KBV noch erledigt werden müssen, haben wir bereits diverse Verbesserungen in das Q1-Update einfließen lassen. Ich habe Ihnen eine Auflistung aller Änderungen zusammengefasst - diese finden Sie unter "Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update".
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
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Geigenberger
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Re: KBV-Anforderungen zum AVWG

Beitrag von Geigenberger »

Sehr geehrte Frau Ramm,

herzlichen Dank für diese ausführlichen Informationen!!
Ich glaube schon, dass diese Infos der Diskussion hier so manche Heftigkeit nehmen können, jedenfalls kann man recht gut erkennen, dass wohl eher die Bundes-KV (die von uns bezahlt wird!!) den schwarzen Peter hat.

Wo vertreten diese Leute eigentlich unsere Interessen???

A. Geigenberger
JueHof
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Re: KBV-Anforderungen zum AVWG

Beitrag von JueHof »

Sehr geehrte Frau Ramm,

ein weiterer guter Betrag zur Entschärfung der Emotionen und zur Milderung der vielfachen Verunsicherung hier im Forum wäre auch, wenn Turbomed mal eine klare Ansage machen würde, wie es mit dem (zwangsweise angebundenen) Ifap ab 2013 bezüglich Kosten weiter geht.

Bleibt Ifap im Rahmen der Turbomed-Nutzung grundsätzlich kostenfrei oder gibt es generell Nutzungsgebühren auch für TM-Kunden?
Oder Zusatzkosten nur für zusätzliche "Komfort-"Optionen?
Wenn ja, für welche und wie hoch werden diese Kosten sein?

Beste Grüße,
J. Hofmann
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