Hallo,
nach der jüngsten Entscheidung des BSG und der kürzlich erfolgten Urteilsbegründung darf für Patienten mit nicht-palliativer Situation eine Mistelinjektionstherapie und deren Begleitbehandlung nicht mehr primär auf Kassenrezept (wegen "Ausnahmediagnose") geschrieben werden.
Viele Patienten haben aber Gründe, die Misteltherapie als "Wichtig" einzustufen. Bei der Krankenkasse können diese eine Erstattung der Mistel-Rezepte "einfordern".
Als Hilfestellung drucke ich ein Schreiben (Schnellbrief) aus, in dem ich nur noch die Gründe persönlich auf den Patienten bezogen anpassen muß. Einige Vorgaben sind in eckigen Klammern enthalten.
Nach Einkopieren in den Ordner "...\TurboMed\Vorlagen" - je nachdem, woher die Vorlagen bezogen werden: lokal oder am Server - steht dieser Schnellbrief in der Textverarbeitung sofort zur Verfügung. Bitte ggfs. den eingedruckten Text nach Wunsch anpassen, dafür die Vorlage aber nicht per Doppelklick öffnen, sondern mit rechtem Mausklick und dann "Öffnen" (sonst wird die Vorlage in Word in ein .doc umgewandelt und das Zurückspeichern als .dot wird kompliziert).
(Weitere Hilfestellungen werde ich hier und im Hippokranet auch zur Verfügung stellen oder bekanntmachen.)
AnthroMed
Mistel-Therapie
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