BFB Muster 10A

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Roland_Colberg
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BFB Muster 10A

Beitrag von Roland_Colberg »

email aus Kiel, zur allgemeinen Info:
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Für die Blankoformularbedruckung liegt uns die KBV-Zertifizierung für das Muster 10a noch nicht vor. Wir hoffen mit dem nächsten Update,welches Mitte bzw. Ende Oktober bei Ihnen eintrifft, den Blankoformulardruck für das Muster 10a ausliefern zu können.
Offenbar kommen die Kassen- und KBV-Bürokraten mit ihrer eigenen Tempovorgabe nicht mehr klar.......
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michael
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Re: BFB Muster 10A

Beitrag von michael »

Roland_Colberg hat geschrieben: Offenbar kommen die Kassen- und KBV-Bürokraten mit ihrer eigenen Tempovorgabe nicht mehr klar.......
und wir bezahlen es mit extra Zwischcenupdates und zunehmenden Bugs aufgrund hektischer Programmierung.


Mfg

Pätzold
Alexander69berlin
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Brauch man überhaubt Formula 10a

Beitrag von Alexander69berlin »

Ich habe in Berlin mehere Labore angerufen, die Schliessen alle ihre Laborgemeinschaften für den GKV bereich und wollen das man nur noch über Formular 10 labor abrechnet. Wenn ich kein Labor finde, das mir eine Laborgemeinschaft anbietet, dann haben mal wieder die Labore gewonnen, na ist noch ein bischen zeit bis 1.10 eins zu finden.
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Roland_Colberg
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Re: Brauch man überhaubt Formula 10a

Beitrag von Roland_Colberg »

Da werden Sie wohl keins finden. Die Laborreform schreibt nämlich den Weg über das Muster 10a vor. D.h. ab 1.10. können Sie nur noch ihr Präsenzlabor (selbst vor Ort durchgeführt) abrechnen.
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Lazarus
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Barcode aufmalen?

Beitrag von Lazarus »

Da wird mir ganz übel. Wo kann denn das Problem mit einen simplen Formular sein? Soll ich jetzt -als Blakoformulardrucker- die Barcodes aufmalen?
Lazarus
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Roland_Colberg
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Re: Barcode aufmalen?

Beitrag von Roland_Colberg »

Wir haben auch BFB und werden uns wohl oder übel einen Satz Muster 10a-Formulare bestellen müssen. Die kommen dann in einen freien Schacht (oder werden per Einzelblatteinzug bedruckt), bis die BFB bei TM funktioniert.

Interessant wäre die Frage, wer den Barcode eigentlich zum Auslesen benötigt. Falls den nur die Kassen brauchen, hätte ich da ganz spontan eine subversive Idee...... 8)
Alexander69berlin
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Es schient keine Laborgemeinschaften mehr zu geben

Beitrag von Alexander69berlin »

Oh da bin ich wohl missverstanden worden, natürlich ist mir bewust, das wenn ich weiter in einer laborgemeinschaft wäre ich das Formular 10a benutzen müsste. Und das die Laborgemeinschaft direkt abrechnet mit der KV/KBV. Dennoch wäre ich an den gewinnen der Laborgemeinschaft beteiligt. Doch wenn alle Labore wollen das die Leistungen nur über das Formular 10 angefordert werden, ist das wie bisher mit den OIII leistungen. Ich habe nichts davon. Ich muss das Blut abnehmen, die Befunde besprechen und bekomme nichts dafür. Daher wäre ich Interessiert , ob in den anderen Bundesländern auch die Laborgemeinschaften faktisch durch die Labore abgeschaft wurden. Dann müssen wir uns auch nicht um das Formular 10A kümmern. Nicht zu vergessen, das das in ein paar Jahren bedeutet, das wir natürlich auch Fachlich nicht mehr in der Lage sind OI labor überhaubt zu machen. Ein sieg für die Laborärzte!! Wer kennt laborgemeinschfaten, die es noch nach dem 1.10 gibt?
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Roland_Colberg
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Re: Es schient keine Laborgemeinschaften mehr zu geben

Beitrag von Roland_Colberg »

Alexander69berlin hat geschrieben:Doch wenn alle Labore wollen das die Leistungen nur über das Formular 10 angefordert werden, ist das wie bisher mit den OIII leistungen. Ich habe nichts davon.
Klar haben Sie was davon. Ihr Budget wird belastet! :?

Ironie beiseite: die Intention der Laborreform liegt m.E. vor allem darin, dass die Mitglieder der Laborgemeinschaften nicht mehr durch einfaches Ankreuzen von Laborwerten Geld verdienen können, indem sie durch Rabatte und Komplexe weniger an die LG abführen müssen, als sie von der KV vergütet bekommen. Das war zwar durch die Laborbudgets eh schon seit einigen Jahren begrenzt, hat aber den Kostenträgern wohl noch nicht genügt...

Die Argumentation geht dahin, dass die Leistung des Blutabnehmens und Besprechens in der Grundvergütung enthalten ist (wie z.B. auch Injektionen oder Gesprächsleistungen allgemein) und die Laborziffer nur die reine technische Laborleistung darstellt.

Eine direkte Beteiligung an den Gewinnen der LG durch irgendeine Rückvergütung kann ich mir nicht vorstellen (oder wie meinen Sie das?). De facto können Sie aber mit den meisten Laboren auch in Zukunft über "Serviceleistungen" verhandeln. Mir wurden schon Zentrifugen und Faxgeräte angeboten, üblich ist sicher Praxisbedarf im Zusammenhang mit dem Labor wie Kanülen, BKS-Röhrchen, Uricult, Teststreifen etc.

Offenbar rechnen die Labore bereits jetzt mit Einbußen bei den Anforderungen, was das Konkurrenzdenken unter ihnen derzeit spürbar verschärft hat. Es findet in der letzten Zeit eine massive Konzentration im Laborbereich statt (internationale Konzerne).

Weitere Infos zu den Regelungen in Bayern (die aber bundesweit gelten dürften, es handelt sich ja um Änderungen des EBM) unter http://www.kvb.de/servlet/PB/show/11199 ... 082008.pdf

Ganz gute Übersicht auch unter http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=61057
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wahnfried
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Re: Diagnosenangaben im Muster 10A

Beitrag von wahnfried »

danspie - in anderem Thread - hat geschrieben:in die Diagnosezeile des Laborblattes passen nur wenige Diagnosen -> Bemerkungen müssen per Hand wieder gelöscht werden...
Hallo,

abgesehen von der üblichen Einstellmöglichkeit der Diagnosen-Übernahme:
  • von der Laboranforderung Strg+E, dann das Kreuz bei "Optionale Erläuterung" für die Kassenfall-Diagnosenübernahme herausnehmen, nur bei "ICD10" stehen lassen.
haben wir hier (Braunschweig) einen "lockeren Diagnosen-Bezug zur Anforderung", wenn ich das, was man hört, richtig verstanden habe.

Nach unserer LG reicht eine Diagnose, müsse keinen Bezug haben zur Anforderung (...ich finde, sie sollte aber...). Insofern hüte ich mich, dabei Vollständigkeit anzustreben.

Wie wird dies denn in anderen Regionen gesehen?

Viele Grrrsse, Wahnfried
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