Bereits im letzten Quartal hatte ich den Eindruck, da stimmt was nicht - heute kann ich es sicher sagen:
Wir setzen seit langem im Heilmittelcenter das Kreuz "Patientenindividuell".
Auf dem Formular ist dann nicht "a"-"c", sondern "patientenindividuelle Leitsymptomatik" angekreuzt.
Das erlaubt es, die Symptomatik der PatientInnen mit Textbausteinen um vieles individueller zu schildern.
Ziel sind besserer Überblick über die jeweiligen Therapieziele und der Dialog mit den TherapeutInnen.
Aktuell verschwindet das Kreuz bei Neuverordnung ungefragt.
Die TherapeutInnen senden solche Rezepte zurück, da sie unvollständig sind und so z.T. nicht erstattet werden.
Um das zu beheben, müssten wir jedes Mal ein Rezept komplett von Neuem erstellen.
Kreuz per Hand und gestempeltes Signum sind weniger aufwändig.
Ich frage in Kürze die Hotline.
Bei einem ähnlichen Problem vor 10 Tagen hieß es, das sei nach dem Update auf 22.2.1. weg - stimmt so erst mal nicht.
Gibt es Lösungsansätze im Forum?
patientenindividuelle Leitsymptomatik (Heilmittelverordnung)
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Re: patientenindividuelle Leitsymptomatik (Heilmittelverordn
keine sinnvollen, bei uns ist u.a. das X bei Ex A weg, bie Ly A bleibt es. X per Hand, U-.Schrift, Stempel.
Gruß Nobbie
Ich werde keine frühe Turbomed - Downloadversion installieren
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lande
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- Registriert: Dienstag 18. Februar 2020, 15:58
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Re: patientenindividuelle Leitsymptomatik (Heilmittelverordn
Eine Lösung für das TM Problem kenne ich auch nicht.
Aber die Therapeuten müssen die Verordnungen nicht wieder zurückschicken und gegenzeichen lassen, wenn das Kreuz mal vergessen wurde.
Eine Änderung der Leitsymptomatik ist laut Heilmittelrichtlinie, nach ärztlicher Rücksprache, auch ohne erneute Unterschrift möglich.
Siehe auch:
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_ ... ul2021.pdf
Tabelle auf Seite 26
Vielleicht hilft das erstmal und das Software-Problem löst sich mit dem nächsten Programmupdate!?
Lande
Aber die Therapeuten müssen die Verordnungen nicht wieder zurückschicken und gegenzeichen lassen, wenn das Kreuz mal vergessen wurde.
Eine Änderung der Leitsymptomatik ist laut Heilmittelrichtlinie, nach ärztlicher Rücksprache, auch ohne erneute Unterschrift möglich.
Siehe auch:
https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_ ... ul2021.pdf
Tabelle auf Seite 26
Vielleicht hilft das erstmal und das Software-Problem löst sich mit dem nächsten Programmupdate!?
Lande
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