KIM könnte die Kommunikation zwischen „Heilberuflern“ vereinfachen und sicherer machen:
• keine Arztbriefe mehr ausdrucken, womöglich faxen oder Fehldrucke vergessen zu schreddern etc.
• kein Verlust auf dem Transportweg mehr
• quasi verzögerungsfreie Zustellung
Allerdings MUSS der Empfänger auch sicher vor dem ungewollten Empfang einer Software-Bedrohung z.B. in Form eines virenverseuchten Email-Anhangs sein – und das ist er derzeit NICHT.
Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der signierten KIM-Nachrichten garantieren deren Fälschungssicherheit. Allerdings nennt das Whitepaper der Gematik
https://www.gematik.de/fileadmin/user_u ... 202009.pdf
auf Seite 14 rechts die ärztliche Schweigepflicht (nach §203 Strafgesetzbuch) als Ursache, warum diese Nachrichten auf dem Transportweg durch den Fachdienst-Mail-Server nicht auf Software-Bedrohungen untersucht werden, obwohl es dort technisch möglich ist!!!
Hier kollidiert der rechtliche Aspekt der Schweigepflicht mit dem ebenso hohen Schutzbedarf der medizinischen Daten in der Praxis, der nur nachrangig zur ärztlichen Schweigepflicht betrachtet wird.
Wenn Sie wie bislang Ihren Arztbrief mit der Post versenden, handelt es sich um ein im Brief verschlossenes medizinisches Dokument unter vielen anderen Briefen. Sollte die Post sporadisch Briefe nach Sprengstoff o.ä. durchleuchten, wäre davon auch die medizinische Korrespondenz betroffen – ohne jeden Schaden für Arzt oder Patienten, weil anonym.
Genauso könnte unter dem wachenden Auge des BSI und allen dort erdenklichen Sicherheitsvorkehrungen völlig anonym die KIM-Korrespondenz nach Software-Bedrohungen durchsucht werden. Im Falle eines Fundes würde die Nachricht ohne Kenntnisnahme des medizinischen Inhaltes von dem Mailserver verworfen, der sinnhafterweise ausschließlich den Absender über den Bedrohungsfund und die Unzustellbarkeit informiert. Alle anderen KIM-Nachrichten liefen einfach wie der geschlossene Brief der Post vom Sender zum Empfänger.
In Anbetracht der von der Gematik im o.g. genannten Whitepaper bestätigten technischen Möglichkeit sollte die Ärzteschaft einfordern, dass sämtliche über die TI zu empfangenden Daten durch die Gematik attestiert frei von Software-Bedrohungen sind. Interessanterweise bekommen Sie „die besonderen Sicherheitsfunktionen“ bei der (freiwilligen) Internetnutzung mittels SIS (Secure Internet Service) auf Seite 3 oben des folgenden Merkblattes angeboten:
https://fachportal.gematik.de/fileadmin ... V1.0.0.pdf
Bei der OBLIGATORISCHEN Nutzung der TI, speziell im Falle KIM, wird genau aber die Garantie des Empfangs Software-bedrohungsfreier Daten ausgeschlossen. Dabei befinden sich die KIM Nachrichten nach der Entschlüsselung durch Ihren Konnektor direkt im Praxisnetz und können damit Ihre Patientendaten massiv gefährden.
Damit dieser Konstruktionsfehler von KIM durch die technisch machbare Ergänzung des „Briefbombenscans“ auf dem Fachdienst-Mailserver abgestellt wird, braucht es ein starkes Votum der Ärzteschaft hin zu ihren Vertretern und zur Gematik.
Falls Sie diesen Ansatz teilen und diese Kommunikation mit vorantreiben wollen, gibt es möglicherweise zeitnah die Chance auf einen echten KIM Mehrwert-Dienst!