Hallo liebe Mitleidenden,
ich würde gerne sicherstellen, dass vor allem rabattierte Arzneimittel rezeptiert werden. Gibt es da eine kluge Lösung ? Leider ist die Medikamentenliste in Turbomed fix und richtet sich nicht nach den sich immer wieder ändernden Rabattverträgen....
Rabattverträge
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Re: Rabattverträge
Genericnameverschreibung z.B. Rosuvastatin 5mg N3, ggfs.mit dem Zusatz "n.Rabattvertrag". Den Rest muss die Apotheke regeln. Bei bestimmten Verschreibungen, bei mir z.B. Asthmaspray Originalverschreibung mit nec aut idem Kreuz.
Früher konnte man die Medikamentennamen in TM ja leicht bearbeiten.
Jetzt leider nur noch über den Trick das Medikament in der eigenen Liste zu duplizieren (shift-strg-N) und dann den Namen zu bearbeiten und im nächsten Schritt sogleich das Original löschen. Das hält auch die eigene Medikamentenliste sehr übersichtlich.
Ich mache es mir einfacher, indem ich die Tmf Datei zum Bearbeiten der Medikamente der eigenen Liste aus einer alten TM Version weiter verwende. Die habe ich an sicherer Stelle ausserhalb von TM gespeichert und kopiere sie nach jedem Update wieder ein nach \TurboMed\Formulare\NonUser\Bearbeiten\medikament.tmf
Schlimm dass man zu derartigen Tricks greifen muss.
Früher konnte man die Medikamentennamen in TM ja leicht bearbeiten.
Jetzt leider nur noch über den Trick das Medikament in der eigenen Liste zu duplizieren (shift-strg-N) und dann den Namen zu bearbeiten und im nächsten Schritt sogleich das Original löschen. Das hält auch die eigene Medikamentenliste sehr übersichtlich.
Ich mache es mir einfacher, indem ich die Tmf Datei zum Bearbeiten der Medikamente der eigenen Liste aus einer alten TM Version weiter verwende. Die habe ich an sicherer Stelle ausserhalb von TM gespeichert und kopiere sie nach jedem Update wieder ein nach \TurboMed\Formulare\NonUser\Bearbeiten\medikament.tmf
Schlimm dass man zu derartigen Tricks greifen muss.
R.F.B.
Re: Rabattverträge
Wir verwenden auch Wirkstoffverordnungen. Meines Wissens nach muss allerdings auch eine Darreichungsform angegeben werden.
Zudem ist zu beachten, dass man bei HZV-Teilnahme durch Wirkstoffverordnungen vertragsbrüchig wird.
MfG
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