Aktueller Patch vom 25.11.
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- michael
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Aktueller Patch vom 25.11.
Turbomed hat einen neuen Patch veröffentlicht. (http://turbomed.de/Service/download/00001097.html)
Offensichtlich rudert die KV mit dem scharfstellen der eGKV-Karte etwas zurück.
VG Michael
Offensichtlich rudert die KV mit dem scharfstellen der eGKV-Karte etwas zurück.
VG Michael
- wahnfried
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Re: Aktueller Patch vom 25.11.
...das klingt m.E. nicht nach "Zurückrudern", sondern nach Behebung eines kapitalen Fehlers der KBV, denn die habe ja "angeblich" für uns dafür gekämpft, die alten KVK noch bis zum Jahresende gültig zu lassen... So zu hören im September, wenn ich mich nicht irre.
Warum hatte sie dann nur ein Prüfmodul im Umłauf, dass genau dies verunmöglicht hätte???
Grrrsse, Wahnfried
Warum hatte sie dann nur ein Prüfmodul im Umłauf, dass genau dies verunmöglicht hätte???
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Kasimir
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Noch aktuellerer Patch (vom 08.12.)
Ich wollte es nur zur Kenntnis geben:
Die KBV hat noch einmal etwas geändert, so dass es schon wieder einen Patch gibt:
http://www.turbomed.de/Service/download/00001097.html
Die KBV hat noch einmal etwas geändert, so dass es schon wieder einen Patch gibt:
http://www.turbomed.de/Service/download/00001097.html
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
- baerliC30
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Re: Aktueller Patch vom 25.11.
Und die Anzeige der Ziffernzusätze zB bei Nachbehandlungsziffern nach Operativen Eingriffen wurde repariert. Die Ziffernzusätze wurden bei EK-Pat. nicht angezeigt....
Offenbar wird immer noch zwischen Primärkassen und Ersatzkassen unterschieden. Ist doch historischer Ballast, oder irre ich hier?
Ich habe heute durch die Hotline von der Existenz des Patches erfahren,weil diese fehlenden Ziffern gestört haben. Blöd, dass TM nicht wenigstens eine Rundmail rausschickt, wenn es wieder mal was neues gibt ... grrrrrr..
Offenbar wird immer noch zwischen Primärkassen und Ersatzkassen unterschieden. Ist doch historischer Ballast, oder irre ich hier?
Ich habe heute durch die Hotline von der Existenz des Patches erfahren,weil diese fehlenden Ziffern gestört haben. Blöd, dass TM nicht wenigstens eine Rundmail rausschickt, wenn es wieder mal was neues gibt ... grrrrrr..
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
- DrHJvdB
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Re: Aktueller Patch vom 25.11.
Hier der Inhalt der TM-Erläuterungen auf der TM-Homepage. Für mich ein wenig verwirrend als nicht so erfahrener Patcher... auch der Patch, das Patch oder ?
Neuerung zum 08.12.: Die KBV hat nun auch die Regel 782 entschärft. Haben Sie bereits das vorherige Patch installiert und finden nur einige wenige Fehlermeldungen zur Regel 782 in Ihrer Probeabrechnung, können Sie diese auch manuell beheben, ohne das Patch erneut installieren zu müssen:
Setzen Sie den fehlerhaften Fall auf "nicht valent"
Legen Sie manuell einen neuen Behandlungsfall an
Jetzt ist das Feld "Versicherungsschutz Beginn" befüllbar
Der "neue" Patch ersetzt den bisherigen Patch und kann über das bereits installierte "alte" Patch installiert werden. Haben Sie den "alten" Patch noch nicht installiert, reicht es aus, diesen "neuen" Patch zu installieren. Alle Anpassungen sind auch in dieser Version enthalten.
Wichtig:
Sie können das neue KBV-Prüfmodul auch mit dem regulären Quartalsupdate 4/2014 (v 14.4.1) – mit oder ohne vorher eingespielte Patches – nutzen. In diesem Fall wird bei Installation des Patches dann ausschließlich das neue KBV-Prüfmodul ausgetauscht.
Anzeige von Ziffernzusätzen
Des Weiteren haben wir einen möglichen Fehler in der Anzeige von Ziffernzusätzen korrigiert.
Dieser Anzeigefehler führte dazu, dass bei Patienten, deren Krankenkasse die E-GO-Gebührenordnung nutzt (Ersatzkassen-Gebührenordnung) keinerlei Ziffernzusätze wie z.B. OP-Schlüssel zur Anzeige kamen. Sie mussten manuell dokumentiert werden.
Nach Installation des Korrektur-Patches werden wieder alle Ziffernzusätze angezeigt. Sie müssen keine Ziffernzusätze erneut dokumentieren.
Der Patch basiert auf der Version 14.4.1 (Quartalsupdate 4/2014) oder höher (also auch auf dem Sonderupdate zu Q4/2014).
Neuerung zum 08.12.: Die KBV hat nun auch die Regel 782 entschärft. Haben Sie bereits das vorherige Patch installiert und finden nur einige wenige Fehlermeldungen zur Regel 782 in Ihrer Probeabrechnung, können Sie diese auch manuell beheben, ohne das Patch erneut installieren zu müssen:
Setzen Sie den fehlerhaften Fall auf "nicht valent"
Legen Sie manuell einen neuen Behandlungsfall an
Jetzt ist das Feld "Versicherungsschutz Beginn" befüllbar
Der "neue" Patch ersetzt den bisherigen Patch und kann über das bereits installierte "alte" Patch installiert werden. Haben Sie den "alten" Patch noch nicht installiert, reicht es aus, diesen "neuen" Patch zu installieren. Alle Anpassungen sind auch in dieser Version enthalten.
Wichtig:
Sie können das neue KBV-Prüfmodul auch mit dem regulären Quartalsupdate 4/2014 (v 14.4.1) – mit oder ohne vorher eingespielte Patches – nutzen. In diesem Fall wird bei Installation des Patches dann ausschließlich das neue KBV-Prüfmodul ausgetauscht.
Anzeige von Ziffernzusätzen
Des Weiteren haben wir einen möglichen Fehler in der Anzeige von Ziffernzusätzen korrigiert.
Dieser Anzeigefehler führte dazu, dass bei Patienten, deren Krankenkasse die E-GO-Gebührenordnung nutzt (Ersatzkassen-Gebührenordnung) keinerlei Ziffernzusätze wie z.B. OP-Schlüssel zur Anzeige kamen. Sie mussten manuell dokumentiert werden.
Nach Installation des Korrektur-Patches werden wieder alle Ziffernzusätze angezeigt. Sie müssen keine Ziffernzusätze erneut dokumentieren.
Der Patch basiert auf der Version 14.4.1 (Quartalsupdate 4/2014) oder höher (also auch auf dem Sonderupdate zu Q4/2014).
- Horkano
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Re: Aktueller Patch vom 25.11.
... und wieder mal stellt sich mir die Frage: "Sind Sie es wirklich ? , DER, der mich damals als Vertriebspartner von TM verpflichtet hat und ich erfolgreich fast 20 Jahre lang Ihr Programm beim End-Kunden-Arzt betreut habe....." Auch damals haben wir vor jedem Update "gezittert" ! Und es konnte mal nicht so schnell per Internet mit einer "Korrektur" , sprich "Patch" geholfen werden. Sie haben damals auch nie gefragt, wie wir das bei durchschnittlich 50 Praxen in Betreuung gehändelt haben. Mit vielen Fahrstunden und Unmut bei den Ärzten. Geschweige bei den Gesichtern, falls wir mal uns trauten, eine Rechnung für die Abschwächung der fehlerhaften Updates zu stellen. Jetzt ist es wesentlich einfacher, die Fehler etwas zu dämpfen per Teamviewer und Fehler-Korrektur-Updates, sprich "Patches".Neuer Beitragvon DrHJvdB » 13.12.2014, 19:54
Hier der Inhalt der TM-Erläuterungen auf der TM-Homepage. Für mich ein wenig verwirrend als nicht so erfahrener Patcher... auch der Patch, das Patch oder ?
Wäre damals schon die Willkür der Politiker und KV'en Tagesalltag gewesen, hätten Sie nie ein Arztprogramm verkaufen und weiterentwickeln können (..ich geb Ihnen Recht : ...es war ja damals kein Verkauf, sondern ein Geschenk für die Ärzte, denn es hat ja gottseidank nichts außer ihren "Selbstkosten" gekostet).
Heutzutage müssen eben diese "Patches", sprich Zwischen-Updates erst recht sein. Und ich kann im von Ihnen zitierten Text von TM nichts finden, außer daß man es so tun kann und sollte, wie darin beschrieben.
Daher nochmals die Frage ? : Sind SIE es wirklich, DER der uns mit T2Med aus der "Patche" (Patsche) helfen wird ? Mit solchen Beiträgen jedenfalls schaden Sie sich und damit T2Med, denn ohne Patches wird es nie gehen (Siehe Microdoof mit seinen fast stündlichen "Patch-Days"). Falls Sie wirklich "DrHJvdB" sind, müssen Sie nicht so tun, als verstehen Sie den Begleittext zu den Updates nicht, denn solche Texte werden auch in Ihren T2Med-Patches stehen.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass der hier gemeinte Beitrag von einem "DrHJvdB"-T2Med - Hasser verfasst wurde und der Echte "DrHJvdB" sich mit einer Gegendarstellung hier alsbald melden wird.
Hochachtungsvoll (gegenüber dem "echten" "DrHJvdB") - Horkano
- wahnfried
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Re: Aktueller Patch vom 25.11.
...mir fehlt hier die weitere Instruktion, ob danach der alte Fall wieder auf "valent" gesetzt werden solle (und dann dort auch "Versicherungsschutz-Beginn" existiert) oder ob man danach alle abrechnungsrelevanten Zeilen in den neuen Fall transferieren muss (was ja einer Strafarbeit gleichkommen kann).TurboMed hat geschrieben: Setzen Sie den fehlerhaften Fall auf "nicht valent"
Legen Sie manuell einen neuen Behandlungsfall an
Jetzt ist das Feld "Versicherungsschutz Beginn" befüllbar
Und im łetzteren Fall: bekommt man dann evtl. Probleme mit HzV/DMP/eHKS usw.???
Insofern empfinde ich die Anleitung von TurboMed auch nicht als komplette Hilfe.
@horkano:
Die TurboMed-Strategie, mit JEDER Update-CD/DVD das Programm auch neu installieren zu können, erfordert aber eben, dass immer ALLES drauf ist. Das war zu Zeiten der Verantwortlichkeit "vdB" immer noch akzeptabel und bekam hier erst mit zunehmender Komplexizität der Interaktion TurboMed-Ifap Zeitfresser-Qualität und produzierte immer wieder Fehler in wichtigen Funktionen. Da war "vdB" aber bereits ausgebootet, soweit ich weiss...
Was man vom Update bei T2med bereits weiss (ca 15 Minuten, nur am Server), klingt da anders. Ist aber auch verständlich, wenn eben kein Monster wie IPC3 mit-alimentiert werden muss. Ob dann die Möglichkeit der Grundinstallation bei jeder Update-CD auch dabei ist, wird man sehen - m.E. wäre das wichtig...
Grüsse, Wahnfried
-
Kasimir
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Re: Aktueller Patch vom 25.11.
Mich würde mal interessieren, welche Arzneimitteldatenbank hier verwendet wird.wahnfried hat geschrieben: ... Ist aber auch verständlich, wenn eben kein Monster wie IPC3 mit-alimentiert werden muss...
Und die Regeln der KBV zur Rezeptschreibung können ja auch nicht umgangen werden.
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
- wahnfried
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Re: Aktueller Patch vom 25.11.
...können sie wirklich nicht - sonst keine Zertifizierung.Kasimir hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, welche Arzneimitteldatenbank hier verwendet wird.wahnfried hat geschrieben: ... Ist aber auch verständlich, wenn eben kein Monster wie IPC3 mit-alimentiert werden muss...
Und die Regeln der KBV zur Rezeptschreibung können ja auch nicht umgangen werden.
Es ist eben ein Unterschied, ob die aufzurufenden Informationen in der eigenen Datenbank mit abgespeichert sind, oder ob dafür eine zweite abgefragt werden und dafür noch ein weiteres Programm aktiviert werden muss. Die eigentlichen laut KBV zu präsentierenden Informationen dürften nicht das Speicherplatz- und Zugriffs-Problem sein.
Grüsse, Wahnfried
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