Ich habe - im Hinblick auf die Abrechnung von 2./2013 - einer erste Probeabrechnung gemacht. Neben üblichen Hinweisen im Prüfprotokoll der KBV erscheint folgende Meldung:
"Die Prüfnummer XXXXXX Ihrer Praxissoftware ist nicht gültig. Wahrscheinlich ist die Software nicht mehr zertifiziert. Bitte wenden Sie sich an Ihr Softwarehaus."
Ist das eine ernst zu nehmende Meldung? Welcher Abgleich zwischen Turbomed und meinem PC findet da statt?
Auf diesem PC habe ich noch die TM-Version 13.1.2. Gemäß einer weiteren Meldung ist dieses Prüfmodul nicht aktuell, es soll das "aktuelle" (wahrscheinlich der Version 13.2.1) eingesetzt werden.
Mehr beunruhigt mich die Meldung zur Gültigkeit der Praxissoftware. Sie wurde natürlich ordnungsgemäß mittels TM-DVD installiert.
Praxissoftware nicht gültig?
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miwo
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FranzKonrad
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Re: Praxissoftware nicht gültig?
Hallo,
wenn Sie das 2. Quartal 2013 mit der Version 13.1.x abrechnen, benutzen Sie das KV-Prüfmodul für das 2. Quartal 2012, wie ja auch im Prüfprotokoll steht. Das KV-Prüfmodul 2/2013 ist in dieser Version noch nicht enthalten.
Wenn sich nach dem 2. Quartal die Prüfnummer für die Zertifizierung der Praxissoftware geändert hat (ist bei Ifap z.B. zum 3.Quartal 2012 geschehen), sieht das alte Prüfmodul natürlich die neue Prüfnummer als ungültig an.
Wenn Sie das 1.Quartal 2013 (nochmals) abrechnen, dürfte diese Fehlermeldung nicht kommen.
Es findet kein "Abgleich zwischen TM und Ihrem PC" statt, TM hinterlegt lediglich pflichtgemäß die AVWG-Prüfnummer in der KVDT-Datei (im Teil vor dem 1. Patienten), die dann vom Prüfmodul geprüft wird.
Gruß
FranzKonrad
wenn Sie das 2. Quartal 2013 mit der Version 13.1.x abrechnen, benutzen Sie das KV-Prüfmodul für das 2. Quartal 2012, wie ja auch im Prüfprotokoll steht. Das KV-Prüfmodul 2/2013 ist in dieser Version noch nicht enthalten.
Wenn sich nach dem 2. Quartal die Prüfnummer für die Zertifizierung der Praxissoftware geändert hat (ist bei Ifap z.B. zum 3.Quartal 2012 geschehen), sieht das alte Prüfmodul natürlich die neue Prüfnummer als ungültig an.
Wenn Sie das 1.Quartal 2013 (nochmals) abrechnen, dürfte diese Fehlermeldung nicht kommen.
Es findet kein "Abgleich zwischen TM und Ihrem PC" statt, TM hinterlegt lediglich pflichtgemäß die AVWG-Prüfnummer in der KVDT-Datei (im Teil vor dem 1. Patienten), die dann vom Prüfmodul geprüft wird.
Gruß
FranzKonrad
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miwo
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Re: Praxissoftware nicht gültig?
@FranzKonrad
Es gibt also für jedes Quartal ein neues KBV-Prüfmodul mit entsprechnder Prüfnummer, die gegen die Praxissoftware geprüft wird. Eine gut programmierte Software hätte dann ja auch eine einfache, für jeden nachvollziehbare Meldung ausgeben können...
Eine Abrechnung des 1. Quartals 2013 verlief so, wie von Ihnen avisiert, d.h problemlos unter V. 13.1.2. Auf meinem Testrechner, der bereits die TM-Version 13.2.1 hat, lief dann auch die Probeabrechnung für 2./2013 (nach DB-Aktualisierung) ohne die Meldung der nicht gültigen Prüfnummer.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Es gibt also für jedes Quartal ein neues KBV-Prüfmodul mit entsprechnder Prüfnummer, die gegen die Praxissoftware geprüft wird. Eine gut programmierte Software hätte dann ja auch eine einfache, für jeden nachvollziehbare Meldung ausgeben können...
Eine Abrechnung des 1. Quartals 2013 verlief so, wie von Ihnen avisiert, d.h problemlos unter V. 13.1.2. Auf meinem Testrechner, der bereits die TM-Version 13.2.1 hat, lief dann auch die Probeabrechnung für 2./2013 (nach DB-Aktualisierung) ohne die Meldung der nicht gültigen Prüfnummer.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
miwo
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FranzKonrad
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Re: Praxissoftware nicht gültig?
Das KVB-Prüfprogramm enthält immer das Prüfmodul für das aktuelle und (wg. möglicher Korrekturabrechnungen, o.ä.) die 3 vorangegangenen Quartale.
Da diese Prüfmodule von der KV nicht lange im voraus programmiert werden, enthält Turbomed meiner Erfahrung nach nie ein Prüfmodul für das Folgequartal. Die Fehlermeldungen des Prüfmoduls vom Vorjahr waren bei mir in früheren Quartalen meist noch viel schlimmer mit einer Unmenge von schweren Fehlern, mich hats diesmal gewundert, daß nur "Warnungen" ausgegeben wurden, und laut Prüfmodul die Abrechnung sogar eingereicht werden könnte.
Mir war aber die Warnung bzgl. des veralteten Prüfmoduls schon klar:
"KVDT-RQL4 (W/45) Dieses Prüfmodul ist für das Quartal '2/2012' bestimmt. Die Abrechnung ist aus dem Quartal
'2/2013'. Bitte setzen Sie das aktuelle Prüfmodul ein"
So eine klare Aussage hatte ich früher, glaube ich, nicht.
Gruß
FranzKonrad
Da diese Prüfmodule von der KV nicht lange im voraus programmiert werden, enthält Turbomed meiner Erfahrung nach nie ein Prüfmodul für das Folgequartal. Die Fehlermeldungen des Prüfmoduls vom Vorjahr waren bei mir in früheren Quartalen meist noch viel schlimmer mit einer Unmenge von schweren Fehlern, mich hats diesmal gewundert, daß nur "Warnungen" ausgegeben wurden, und laut Prüfmodul die Abrechnung sogar eingereicht werden könnte.
Mir war aber die Warnung bzgl. des veralteten Prüfmoduls schon klar:
"KVDT-RQL4 (W/45) Dieses Prüfmodul ist für das Quartal '2/2012' bestimmt. Die Abrechnung ist aus dem Quartal
'2/2013'. Bitte setzen Sie das aktuelle Prüfmodul ein"
So eine klare Aussage hatte ich früher, glaube ich, nicht.
Gruß
FranzKonrad
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miwo
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Re: Praxissoftware nicht gültig?
Das mag so sein, ich hatte es überlesen weil mein Adrenalinstoß bereits bei der Bemerkung mit der nicht zertifizierten Software sehr kräftig war.FranzKonrad hat geschrieben:"KVDT-RQL4 (W/45) Dieses Prüfmodul ist für das Quartal '2/2012' bestimmt. Die Abrechnung ist aus dem Quartal
'2/2013'. Bitte setzen Sie das aktuelle Prüfmodul ein"
So eine klare Aussage hatte ich früher, glaube ich, nicht.
Viele Grüße
miwo
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