Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte diesmal erstmals seit 10 Jahren "leichte Fehler" im KV-Krypto-Modul, weil ein paar Karten im Laufe des Quartals abgelaufen seien (gibts das tatsächlich?)
Lt. Modul kann die Abrechnung trotzdem eingereicht werden.
Werden diese Fälle später gestrichen, oder gilt eine abgelaufene KVK das laufende Quartal zu Ende? Viel fragwürdiger: Warum gibt TM keinen Hinweis, wenn eine KVK mitten im Quartal abläuft??
Grüße ins Neue Jahr,
snappi
Abgelaufene KVK Karten, keine Meldung durch TM?
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snappi
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Re: Abgelaufene KVK Karten, keine Meldung durch TM?
Hallo,
rundschreiben der KV aus dem September 2011:
"Es kommt immer wieder vor, dass Patienten mit einer ungültigen
Krankenversichertenkarte (KVK) die Praxis aufsuchen. In der Regel
wird der Patient darüber vom Praxispersonal informiert und bestätigt
auf dem Schein des Ersatzverfahrens mit seiner Unterschrift, dass
er noch Mitglied dieser Krankenkasse ist. Notwendige
Überweisungen für weitere Leistungserbringer, u.a. auch für eine
Laborpraxis, können dann ausgestellt werden.
Da wir zunehmend Anträge der Krankenkassen wegen fehlender
Versicherungspflicht erhalten, möchten wir Sie bitten, auf die
Gültigkeit der KVK zu achten. Sichern Sie sich ab, denn, wird bei
abgelaufener KVK ein Schein im Ersatzverfahren angelegt und vom
Patienten unterschrieben, haftet dieser gegenüber seiner
Krankenkasse und eine Rückforderung des Honorars kann abgelehnt
werden."
Bei uns meldet sich TM immer mit dem Ablaufdatum der Karte.
Das Ablaufdatum ist aber zunächst als absolut anzusehen, d.h. Karte gilt nicht bis Quartalsende. Deshalb Ersatzverfahren mit Unterschrift....
Wir rufen (mit erlaubnis des Pat. zustätzlich bei der KAsse an und lassen uns - wie bei Neugeborenen - die Bestätigung faxen, dass der Pat. Versichert ist.
Grüsse vom Neckar
Chefschwabe
rundschreiben der KV aus dem September 2011:
"Es kommt immer wieder vor, dass Patienten mit einer ungültigen
Krankenversichertenkarte (KVK) die Praxis aufsuchen. In der Regel
wird der Patient darüber vom Praxispersonal informiert und bestätigt
auf dem Schein des Ersatzverfahrens mit seiner Unterschrift, dass
er noch Mitglied dieser Krankenkasse ist. Notwendige
Überweisungen für weitere Leistungserbringer, u.a. auch für eine
Laborpraxis, können dann ausgestellt werden.
Da wir zunehmend Anträge der Krankenkassen wegen fehlender
Versicherungspflicht erhalten, möchten wir Sie bitten, auf die
Gültigkeit der KVK zu achten. Sichern Sie sich ab, denn, wird bei
abgelaufener KVK ein Schein im Ersatzverfahren angelegt und vom
Patienten unterschrieben, haftet dieser gegenüber seiner
Krankenkasse und eine Rückforderung des Honorars kann abgelehnt
werden."
Bei uns meldet sich TM immer mit dem Ablaufdatum der Karte.
Das Ablaufdatum ist aber zunächst als absolut anzusehen, d.h. Karte gilt nicht bis Quartalsende. Deshalb Ersatzverfahren mit Unterschrift....
Wir rufen (mit erlaubnis des Pat. zustätzlich bei der KAsse an und lassen uns - wie bei Neugeborenen - die Bestätigung faxen, dass der Pat. Versichert ist.
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Wer welche findet, darf sie behalten.
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