Hallo,
da ich ja nicht selbst mit TM arbeite bzw. nichts mit dem medizinischen Teil zu tun habe - für mich hier nochmals zum Verständnis:
Ich hatte es so verstanden, dass die 12.3.1 zwingend am 1.7. eingesetzt werden muss, da nur so die neuen Funktionen/Verordnungen verwendet zur Verfügung stehen, um komform mit neuen Regelungen xy (die aber verbdindlich sind?) zu arbeiten.
D.h. ich hatte mir das so vorgestellt, dass der Arzt sonbst (also z.B. wenn er die 12.2.x weiter verwendet) z.B. ein Medikament/Sonstige Leistung abc verordnet, die dann aber nicht abrechenbar o.ä. ist weil er statt dessen xyz hätte nehmen müssen?
Gruß + danke
Zusammenfassung 12.3.1 zwingend?
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Kasimir
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Re: Zusammenfassung 12.3.1 zwingend?
Wennich ein Nicht-Rabattvertrag-Medikament aufschreibe und kein Kreuz setze, dann muss der Apotheker es nach wie vor austauschen, es ändert sich also nichts.
Aus dem Rezept selbst kann man auch nicht ersehen, ob ich es mit neuer oder alter Verordnungs-Technik erstellt habe.
Solange mir nicht einer von der KV beim Rezept-Erstellen direkt über die Schulter guckt, ist also nach meinen Ermessen kein Grund vorhanden, zwingend am 1. Tag des Quartals das neue Update zu benutzen.
Aus dem Rezept selbst kann man auch nicht ersehen, ob ich es mit neuer oder alter Verordnungs-Technik erstellt habe.
Solange mir nicht einer von der KV beim Rezept-Erstellen direkt über die Schulter guckt, ist also nach meinen Ermessen kein Grund vorhanden, zwingend am 1. Tag des Quartals das neue Update zu benutzen.
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
Re: Zusammenfassung 12.3.1 zwingend?
Richtig, die Vorgaben von Kassen und KBV gelten ja "nur" für die Softwarehersteller...
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