Liebe Kollegen,
wir sind eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten. Mein Kollege ist alt eingesessen, ich bin Wachstumsarzt, kann also 5 Jahre "wachsen".
Dabei stosse ich auf folgendes Problem:
Die KV (Schleswig-Holstein) rechnet die Fälle auseinander (eindeutig zuordnungsfähig, Rest prozentual). Diese Auseinanderrechnung kann ich nicht nachvollziehen, geschweige denn vorhersehen. TM müßte das doch eigentlich können?!
1. Wie bekomme ich TM dazu, die Fallaufteilung richtig zu berechnen?
Im Rahmen des Legalen möchte ich die Fallaufteilung natürlich so vornehmen, daß möglichst viele Fälle aufs Konto meines Kollegen gehen, da ich ja eh meine durchschnittlichen Fälle bekomme.
2. Welche Scheine gehen in diese Berechnung eigentlich ein?
3. Wie unterscheidet TM eigentlich zwischen Mit-/Weiterbehandlung oder Originalschein? Offensichtlich ist der Unterschied jedenfalls nicht die Ziffer für die Vollpauschale. Gibt es
Ziffern, die nicht angezeit werden? bspw. Kassengebührziffern?
4. Wir haben jedes Quartal ca. 80 Patienten "zurücküberwiesen" vom Facharzt. Wie soll man die eigentlich zweckmäßig "buchen"? Kann es sein das diese Fälle fürs RLV nicht zählen?
Über ein paar Tips in dieser Sache würde ich mich sehr freuen!
S. Osterholz
Fallzahlen berechnen
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Clint
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Re: Fallzahlen berechnen
das interessiert mich auch, bei gleicher konstellation.
so weit ich es verstehe:
bedeutet vollpauschale = 1 Schein = 1 Pat = ein zähler im RLV
bei gemeinschaftspraxen in ns gibt es bonus von 10 % "aufs RLV vermutlich", dabei darf kooperationsgrad bis 10% gehen, darüber gibts es nix oder abzüge, was und wieviel abgezogen wird, kann mir keiner sagen.
vermutliches fazit: es ist am besten, man verteilt in einer gemeinschaftspraxis die pat auf das maximale durchaschnittliche RLV bzw die durschnittliche scheinzahl, so bekommt man den höchsten ertrag je schein, bei einem kooperationsgrad von unter 10%.
ohne gewähr - da mir keiner bei der kv die formeln auflösen konnte, oder wollte !!!
moose
so weit ich es verstehe:
bedeutet vollpauschale = 1 Schein = 1 Pat = ein zähler im RLV
bei gemeinschaftspraxen in ns gibt es bonus von 10 % "aufs RLV vermutlich", dabei darf kooperationsgrad bis 10% gehen, darüber gibts es nix oder abzüge, was und wieviel abgezogen wird, kann mir keiner sagen.
vermutliches fazit: es ist am besten, man verteilt in einer gemeinschaftspraxis die pat auf das maximale durchaschnittliche RLV bzw die durschnittliche scheinzahl, so bekommt man den höchsten ertrag je schein, bei einem kooperationsgrad von unter 10%.
ohne gewähr - da mir keiner bei der kv die formeln auflösen konnte, oder wollte !!!
moose
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Clint
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Re: Fallzahlen berechnen
Nach einem Telefonat mit der KV ist das Hauptproblem gelöst (wer hätte das gedacht):
Die Fehlerquelle bei den Berechnungen waren/sind die sonstigen Kostenträger. Diese werden außerhalb des RLV vergütet und zählen daher bei der Berechnung des RLV logischerweise auch nicht mit. Bei uns sind das immerhin ca. 100 Fälle pro Quartal (u.a. wegen der Nähe zu Dänemark).
Bei der Aufteilung der Fälle läuft das so: die eindeutigen sind die, die nur bei einem Arzt waren. Die"uneindeutigen" bekommt der, der die Grundpauschale abgerechnet hat.
Sonnige Grüße aus Oeversee,
Stefan Osterholz
Die Fehlerquelle bei den Berechnungen waren/sind die sonstigen Kostenträger. Diese werden außerhalb des RLV vergütet und zählen daher bei der Berechnung des RLV logischerweise auch nicht mit. Bei uns sind das immerhin ca. 100 Fälle pro Quartal (u.a. wegen der Nähe zu Dänemark).
Bei der Aufteilung der Fälle läuft das so: die eindeutigen sind die, die nur bei einem Arzt waren. Die"uneindeutigen" bekommt der, der die Grundpauschale abgerechnet hat.
Sonnige Grüße aus Oeversee,
Stefan Osterholz
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