Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Moderator: Forum Moderatoren
Forumsregeln
TM-Startforum - "offen für alle Themen".
Beiträge, die in einen anderen Bereich passen, werden bei Bedarf verschoben.
TM-Startforum - "offen für alle Themen".
Beiträge, die in einen anderen Bereich passen, werden bei Bedarf verschoben.
- schmidt-dietrich
- Beiträge: 684
- Registriert: Dienstag 4. November 2008, 21:11
- 17
- Wohnort: Bezirk KV Hessen: Kassel - 10-Finger-System klappt katastrophal mal wieder ;-) Sorry...
- Kontaktdaten:
Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Hallo,wir wollen unsere papierlose TM-Praxis doch wieder trennen; Artzfälle sind sowieso auch weiterhin getrennt behandelt worden.
'Wie trennt man nun TM in 2 Tm mit den jeweiligen Pat + pdf´s ? Vorschläge oder hat das jmd. schonmal gemacht??
Sonst hätten wir doch den TM-Partner zu kontaktieren.
'Wie trennt man nun TM in 2 Tm mit den jeweiligen Pat + pdf´s ? Vorschläge oder hat das jmd. schonmal gemacht??
Sonst hätten wir doch den TM-Partner zu kontaktieren.
Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
___________________________________________________________________________________
ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
___________________________________________________________________________________
ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
- wahnfried
- Beiträge: 3180
- Registriert: Freitag 13. Januar 2006, 23:46
- 20
- Wohnort: Braunschweig
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Den TM-Partner muß man sowieso kontaktieren, falls beide bei TurboMed bleiben wollen (dann ist für die zweite Lizenz der halbe Basislizenzpreis fällig).schmidt-dietrich hat geschrieben:Hallo,wir wollen unsere papierlose TM-Praxis doch wieder trennen; Artzfälle sind sowieso auch weiterhin getrennt behandelt worden.
'Wie trennt man nun TM in 2 Tm mit den jeweiligen Pat + pdf´s ? Vorschläge oder hat das jmd. schonmal gemacht??
Sonst hätten wir doch den TM-Partner zu kontaktieren.
Der Rückschritt von "zu zweit" auf "allein" kostet einmal (also, wenn der Ausscheidende oder der Verbleibende ein anderes Programm nimmt) Peanuts, selbst wenn man die Neue Lizenz (die man auf jeden Fall zum Abrechnen braucht) vom Service-Partner einspielen läßt (Fernwartung oder hinfahren). Eine halbe Stunde reicht. Oder allein antesten: Die Praxislizenz mal durch Einspielen der Mustermann-Lizenz auf einem Testrechner "umstellen" (oder die Mustermann-PraxisDB auf die Gemeinschaftspraxis). Dann sieht man, wann zuerst ein Passwort verlangt wird.
Wenn es wirklich eine Gemeinschaftspraxis war und der Gemeinschaftspraxisvertrag nichts Anderes vereinbart, bekommt Jeder eine Kopie des aktuellen Patienten-Gesamt-Standes (PraxisDB/Dokumente) zum Zeitpunkt der Trennung. Wer bei TurboMed bleibt, spielt auf diesen PraxisDB-Stand die neue Einzelpraxis-Lizenz auf (verinnerlicht, daß beim Eintreten eines Partners nochmal der halbe Basislizenzpreis und zusätzliche monatliche Wartungsgebühren anfallen) und achtet darauf, daß der ausgeschiedene Arzt noch in der Liste der Ärzte drin ist (als "nicht-lizenziert"), aber nicht an die KV übertragen wird, sonst sieht man die Karteizeilen mit der Zuordnung zum zweiten Arzt nicht (und das sind auch Diagnosen, Dauerdiagnosen und ggfs auch von den MFA falsch zugeordnete Zeilen. Da geht sonst viel an wichtiger Information flöten...).
Schwierig erscheint mir eine komplette Trennung, falls Jeder wirklich nur die "eigenen" Patienten mitbekommt. Da würde ich fragen, wie diese Aufteilung der F3-Inhalte via BDT-Export machbar wäre und das genau testen. Zumindest steht da: "Daten einer Praxis oder eines Arztes exportieren"... Die Aufteilung der Dokumente ist dann eher eine Sisyphusarbeit (oder man läßt sie einfach beisammen...).
Grüsse, Wahnfried
- schmidt-dietrich
- Beiträge: 684
- Registriert: Dienstag 4. November 2008, 21:11
- 17
- Wohnort: Bezirk KV Hessen: Kassel - 10-Finger-System klappt katastrophal mal wieder ;-) Sorry...
- Kontaktdaten:
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Vielen Dank Wahnfried!
WErden dann mal die guten Tipps berücksichtigen - ja beid ehatten und haben TM-Lizenzen vorher gehabt und wir bleieben auch dabei...
WErden dann mal die guten Tipps berücksichtigen - ja beid ehatten und haben TM-Lizenzen vorher gehabt und wir bleieben auch dabei...
Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
___________________________________________________________________________________
ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
___________________________________________________________________________________
ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
- Kühl, Telse
- Beiträge: 231
- Registriert: Donnerstag 30. September 2010, 20:44
- 15
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Hallo,
Sie können es so machen, wie von Wahnfried beschrieben.
Wenn Sie die "komplette Trennung" der Daten wünschen, ist dies auch möglich. Hierzu muss dann eine Datenbanktrennung bei uns im Haus durchgeführt werden (dabei werden dann auch die Dokumente sauber getrennt). Dies ist allerdings eine kostenpflichtige Leistung und kann umgangen werden, wenn beide einfach den Gesamtdatenbestand weiter verwenden und "nur" die neuen Lizenzen zum Einsatz kommen.
Sie können es so machen, wie von Wahnfried beschrieben.
Wenn Sie die "komplette Trennung" der Daten wünschen, ist dies auch möglich. Hierzu muss dann eine Datenbanktrennung bei uns im Haus durchgeführt werden (dabei werden dann auch die Dokumente sauber getrennt). Dies ist allerdings eine kostenpflichtige Leistung und kann umgangen werden, wenn beide einfach den Gesamtdatenbestand weiter verwenden und "nur" die neuen Lizenzen zum Einsatz kommen.
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
Telse Kühl
T2med
-
thoppe
- Beiträge: 50
- Registriert: Montag 3. September 2007, 15:14
- 18
- Wohnort: Rhein-Main
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Wir haben gerade so eine Trennung einer Gemeinschaftspraxis hinter uns.
Die Patientendaten einfach zu verdoppeln, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu empfehlen.
Dies dürfte in den meisten Fällen den Grundsätzen der Zweckbindung (§ 39 BDSG) und der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) widersprechen. Daneben liegt auch ein Verstoß gegen das Erforderlichkeitsprinzip des § 28 Abs. 1 BDSG nahe, der auf das Arzt-Patienten-Verhältnis regelmäßig Anwendung findet. Eine einfache Weitergabe des kompletten Datenbestandes an alle ausscheidenden Ärzte („Vervielfachung der Datenbestände“) scheidet damit im Regelfall aus.
Zitat aus der Veröffentlichung von Dr. Sebastian Kraska RA (17.03.2010)
Ich bin mir nicht sicher ob ich einfach das ganze Dokument zum Thema "Datentrennung einer Gemeinschaftspraxis" veröffentlichen kann. Ich sende das Dokument aber gerne auf Anfrage per Mail.
Wahnfried und Frau Ramm, es ist sicherlich der einfachste Weg die Patientendaten zu doppeln und damit Gemeinschaftspraxis zu trennen. Wenn sie Schmidt-Dietrich hierzu ermutigen, sollten aber auch ein paar Worte über die rechtlichen Nachteile mit einfließen. Gerade jetzt wo das Thema Datenschutz und ungerechtfertigte Datenweitergabe in den Medien war. Es reicht ein unzufriedener Patient und schon geht der Ärger los.
Der Erfolg oder Misserfolg einer Datentrennung ist von der Qualität der Daten abhängig. Der TM-Partner hat für den gehenden Arzt ein Programm geschrieben, dass die Datentrennung durchführen sollte. Jedoch hat sich dann nach den ersten Versuchen gezeigt, dass das bedingt durch die Qualität der Daten (eigentlich auch kein Fehler in der Anwendung von TM), die Genauigkeit max. 60% betrug. Bei ca. 12.000 Patientendaten lief das Programm jeweils ca. 8 - 10 Stunden. Es ist einer Gemeinschaftspraxis anzuraten den behandelnden Arzt als Desktop-Symbol einzufügen. Damit erreicht man eine deutlich höhere Qualität bei der Trennung.
Wir sind so vorgegangen:
ca. 3 Monate vor dem Ende der Gemeinschaftspraxis dies den Patienten mitteilen (Aushang, Anschreiben, Anrufen, usw.) und abfragen zu welchem Arzt der Patient möchte.
Datensicherung zum letzten Tag der Gemeinschaftspraxis anfertigen.
Einen leistungsstarken Rechner installieren und die Datensicherung lauffähig (Standalone) machen
Datenqualität verbessern (ggf. Desktop-Symbol setzen). Die Erweiterte Suche hilft dabei!
Datentrennung mit dem Programm des TM-Partners vornehmen (manuelle Nacharbeiten einkalkulieren)
Patienten, die sich um entscheiden, via BDT Export / Import austauschen
Alternativ zum Programm kann die Trennung auch manuell durch Löschen der Patienten des jeweils anderen Arztes erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass die Daten in z.B. Excel sortiert werden und nicht mehr als 10.000 Patientendaten umfassen.
Wie TurboMed die Datentrennung vornimmt, ohne das wenigstens eine alleswissende Helferin dabei ist, kann ich mir nicht vorstellen. Die Datentrennung direkt bei TurboMed wäre für unseren Fall interessant gewesen. Dieses Angebot hatten wir leider nicht.
Viel Erfolg
Die Patientendaten einfach zu verdoppeln, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu empfehlen.
Dies dürfte in den meisten Fällen den Grundsätzen der Zweckbindung (§ 39 BDSG) und der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) widersprechen. Daneben liegt auch ein Verstoß gegen das Erforderlichkeitsprinzip des § 28 Abs. 1 BDSG nahe, der auf das Arzt-Patienten-Verhältnis regelmäßig Anwendung findet. Eine einfache Weitergabe des kompletten Datenbestandes an alle ausscheidenden Ärzte („Vervielfachung der Datenbestände“) scheidet damit im Regelfall aus.
Zitat aus der Veröffentlichung von Dr. Sebastian Kraska RA (17.03.2010)
Ich bin mir nicht sicher ob ich einfach das ganze Dokument zum Thema "Datentrennung einer Gemeinschaftspraxis" veröffentlichen kann. Ich sende das Dokument aber gerne auf Anfrage per Mail.
Wahnfried und Frau Ramm, es ist sicherlich der einfachste Weg die Patientendaten zu doppeln und damit Gemeinschaftspraxis zu trennen. Wenn sie Schmidt-Dietrich hierzu ermutigen, sollten aber auch ein paar Worte über die rechtlichen Nachteile mit einfließen. Gerade jetzt wo das Thema Datenschutz und ungerechtfertigte Datenweitergabe in den Medien war. Es reicht ein unzufriedener Patient und schon geht der Ärger los.
Der Erfolg oder Misserfolg einer Datentrennung ist von der Qualität der Daten abhängig. Der TM-Partner hat für den gehenden Arzt ein Programm geschrieben, dass die Datentrennung durchführen sollte. Jedoch hat sich dann nach den ersten Versuchen gezeigt, dass das bedingt durch die Qualität der Daten (eigentlich auch kein Fehler in der Anwendung von TM), die Genauigkeit max. 60% betrug. Bei ca. 12.000 Patientendaten lief das Programm jeweils ca. 8 - 10 Stunden. Es ist einer Gemeinschaftspraxis anzuraten den behandelnden Arzt als Desktop-Symbol einzufügen. Damit erreicht man eine deutlich höhere Qualität bei der Trennung.
Wir sind so vorgegangen:
ca. 3 Monate vor dem Ende der Gemeinschaftspraxis dies den Patienten mitteilen (Aushang, Anschreiben, Anrufen, usw.) und abfragen zu welchem Arzt der Patient möchte.
Datensicherung zum letzten Tag der Gemeinschaftspraxis anfertigen.
Einen leistungsstarken Rechner installieren und die Datensicherung lauffähig (Standalone) machen
Datenqualität verbessern (ggf. Desktop-Symbol setzen). Die Erweiterte Suche hilft dabei!
Datentrennung mit dem Programm des TM-Partners vornehmen (manuelle Nacharbeiten einkalkulieren)
Patienten, die sich um entscheiden, via BDT Export / Import austauschen
Alternativ zum Programm kann die Trennung auch manuell durch Löschen der Patienten des jeweils anderen Arztes erfolgen. Dies setzt aber voraus, dass die Daten in z.B. Excel sortiert werden und nicht mehr als 10.000 Patientendaten umfassen.
Wie TurboMed die Datentrennung vornimmt, ohne das wenigstens eine alleswissende Helferin dabei ist, kann ich mir nicht vorstellen. Die Datentrennung direkt bei TurboMed wäre für unseren Fall interessant gewesen. Dieses Angebot hatten wir leider nicht.
Viel Erfolg
- wahnfried
- Beiträge: 3180
- Registriert: Freitag 13. Januar 2006, 23:46
- 20
- Wohnort: Braunschweig
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Hallo thoppe,thoppe hat geschrieben:...es ist sicherlich der einfachste Weg die Patientendaten zu doppeln und damit Gemeinschaftspraxis zu trennen. Wenn sie Schmidt-Dietrich hierzu ermutigen, sollten aber auch ein paar Worte über die rechtlichen Nachteile mit einfließen. Gerade jetzt wo das Thema Datenschutz und ungerechtfertigte Datenweitergabe in den Medien war. Es reicht ein unzufriedener Patient und schon geht der Ärger los.
da bin ich anderer Meinung. Bei einer Praxisgemeinschaft hätten Sie recht, aber m.E. nicht bei einer Gemeinschaftspraxis, bei der beide/alle Ärzte für den Gesamtbestand an Daten verantwortlich zeichnen. Schon aus Fragen der Regressabwehr muß man den Original-Datenbestand der Gemeinschaftspraxis zum Trennungszeitpunkt statistisch aufarbeiten können. Patienten, die dann zu einem der beiden Ärzte kommen, bekommen dann neue zusätzliche Daten, die "Nicht-weiter-kommenden" eben nicht und bleiben so wie sie in der Gemeinschaftspraxis "im PC" waren.
Grüsse, Wahnfried
-
thoppe
- Beiträge: 50
- Registriert: Montag 3. September 2007, 15:14
- 18
- Wohnort: Rhein-Main
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Guten Morgen Wahnfried,
ich bin kein Jurist.
Bedingt durch die erlebte Trennung der Gemeinschaftspraxis (auf beiden Seiten mit juristischer Unterstützung) habe ich einen Einblick in die rechtliche Problematik erhalten.
Die Thematik habe ich so verstanden:
Eine Gemeinschaftspraxis besteht aus den Ärzten Arzt A, Arzt B und Arzt C.
Kommt ein Patient in die Gemeinschaftspraxis, erteilt er der Gemeinschaftspraxis den Behandlungsauftrag. Damit ist die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG die Gemeinschaftspraxis und nicht Arzt A, B oder C. Alle 3 Ärzte sind im Rahmen des erteilten Behandlungsauftrags berechtigt die Patientendaten einzusehen oder zu verändern. Verlässt Arzt B die Gemeinschaftspraxis hat er nicht das Recht die Patientendaten der Patienten mitzunehmen, die er behandelt hat. Kommt Arzt D in die Gemeinschaftspraxis dazu, kann er wie zuvor Arzt B die Patientendaten einsehen und bearbeiten. Wird die Gemeinschaftspraxis aufgelöst, besteht auch kein Vertrag mehr zwischen der der GP und dem Patienten.
Jetzt kann der Patient dem Arzt A folgen und ihm einen Behandlungsauftrag erteilen. Damit wäre Arzt A im zivilrechtlichen Sinn Eigentümer der Patientenunterlagen und kann gemäß § 28 BDSG Patientendaten speichern. Arzt A könnte dann auch die Patientendaten aus der aufgelösten GP anfordern und in seiner EDV speichern.
In einer Praxisgemeinschaft ist der arztübergreifende Zugriff auf die Patienten immer organisatorisch und systemseitig auszuschließen. Der Patient erteilt in einer Praxisgemeinschaft gezielt einem Arzt den Behandlungsauftrag.
Beste Grüße
ich bin kein Jurist.
Bedingt durch die erlebte Trennung der Gemeinschaftspraxis (auf beiden Seiten mit juristischer Unterstützung) habe ich einen Einblick in die rechtliche Problematik erhalten.
Die Thematik habe ich so verstanden:
Eine Gemeinschaftspraxis besteht aus den Ärzten Arzt A, Arzt B und Arzt C.
Kommt ein Patient in die Gemeinschaftspraxis, erteilt er der Gemeinschaftspraxis den Behandlungsauftrag. Damit ist die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG die Gemeinschaftspraxis und nicht Arzt A, B oder C. Alle 3 Ärzte sind im Rahmen des erteilten Behandlungsauftrags berechtigt die Patientendaten einzusehen oder zu verändern. Verlässt Arzt B die Gemeinschaftspraxis hat er nicht das Recht die Patientendaten der Patienten mitzunehmen, die er behandelt hat. Kommt Arzt D in die Gemeinschaftspraxis dazu, kann er wie zuvor Arzt B die Patientendaten einsehen und bearbeiten. Wird die Gemeinschaftspraxis aufgelöst, besteht auch kein Vertrag mehr zwischen der der GP und dem Patienten.
Jetzt kann der Patient dem Arzt A folgen und ihm einen Behandlungsauftrag erteilen. Damit wäre Arzt A im zivilrechtlichen Sinn Eigentümer der Patientenunterlagen und kann gemäß § 28 BDSG Patientendaten speichern. Arzt A könnte dann auch die Patientendaten aus der aufgelösten GP anfordern und in seiner EDV speichern.
In einer Praxisgemeinschaft ist der arztübergreifende Zugriff auf die Patienten immer organisatorisch und systemseitig auszuschließen. Der Patient erteilt in einer Praxisgemeinschaft gezielt einem Arzt den Behandlungsauftrag.
Beste Grüße
- horkano007
- Beiträge: 201
- Registriert: Mittwoch 1. Juli 2015, 10:42
- 11
- Wohnort: Horka
- Hat Dank erhalten: 45 mal
- Kontaktdaten:
Trennung Gemeinschaftspraxis
Altes Thema, aber gerade bei mir aktuell:
Eine BSNR / zwei LANR; Arzt "A" (Hautarzt) gibt auf. Arzt "B" (Allgem.-Arzt) verkauft (verschenkt) die Praxis (40000 Patienten gemeinsam)
an einen tchechischen Nachfolger, der Turbomed weiterbetreiben will.
Meine Auftrag lautet: Nur die Patienten von B sollen "sichtbar" bleiben. Kein Zugriff auf die Patientendaten von A.
Beim Lizenz-Wechsel kann man ja sagen, daß alle Patienten von B an den neuen Arzt gehen sollen.
Die Anderen "hängen faktisch dann in der Luft". Genau DIE sollen gelöscht werden !
Kann man TM dazu den Auftrag geben ? Hat das Problem schon Jemand gehabt ?
Ach ja, klar weiß ich, daß sich Jemand hinsetzten kann und 30000 Patienten von Hand löscht.
Eine BSNR / zwei LANR; Arzt "A" (Hautarzt) gibt auf. Arzt "B" (Allgem.-Arzt) verkauft (verschenkt) die Praxis (40000 Patienten gemeinsam)
an einen tchechischen Nachfolger, der Turbomed weiterbetreiben will.
Meine Auftrag lautet: Nur die Patienten von B sollen "sichtbar" bleiben. Kein Zugriff auf die Patientendaten von A.
Beim Lizenz-Wechsel kann man ja sagen, daß alle Patienten von B an den neuen Arzt gehen sollen.
Die Anderen "hängen faktisch dann in der Luft". Genau DIE sollen gelöscht werden !
Kann man TM dazu den Auftrag geben ? Hat das Problem schon Jemand gehabt ?
Ach ja, klar weiß ich, daß sich Jemand hinsetzten kann und 30000 Patienten von Hand löscht.
-
pmortara
- Beiträge: 205
- Registriert: Donnerstag 12. April 2018, 09:09
- 8
- Wohnort: Frankfurt am Main
- Hat sich bedankt: 2 mal
- Hat Dank erhalten: 45 mal
- Kontaktdaten:
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Von Turbomed selbst gibt es aktuell keine Möglichkeit für diesen Fall der Praxistrennung, lediglich ein Tool welches die Daten anhand der BSNR aufteilt. Das funktioniert in einer GP nicht.
Wir selbst haben in der Vergangenheit Praxistrennungen mit selbst programmierten Tools gemacht. Dabei haben wir dann zum Beispiel alle Karteizeilen von Arzt A aus der Datenbank gelöscht, Arzt B blieb unberührt. Wenn ein Patient immer nur von einem der beiden Ärzte behandelt wurde funktioniert das auch ganz gut. Allerdings bleibt es in GPen nicht aus, dass ein Patient auch mal von dem jeweils anderen Arzt angeguckt wird, d.h. so entstehen natürlich Lücken in der Akte. Das wurde vorab besprochen und hingenommen.
Eine andere Variante hatten wir umgesetzt anhand von Desktop Symbolen. Da haben die Ärzte vorab auf jeden zu löschenden Patienten ein vorher von uns vorgegebenes Desktopsymbol gesetzt, bzw. sie hatten das schon sowieso schon, da sie damit die Patienten untereinander aufgeteilt hatten. Wir haben dann einfach alle Patienten mit dem entsprechenden Symbol gelöscht, inkl. aller Karteizeilen und Dokumente.
Wir selbst haben in der Vergangenheit Praxistrennungen mit selbst programmierten Tools gemacht. Dabei haben wir dann zum Beispiel alle Karteizeilen von Arzt A aus der Datenbank gelöscht, Arzt B blieb unberührt. Wenn ein Patient immer nur von einem der beiden Ärzte behandelt wurde funktioniert das auch ganz gut. Allerdings bleibt es in GPen nicht aus, dass ein Patient auch mal von dem jeweils anderen Arzt angeguckt wird, d.h. so entstehen natürlich Lücken in der Akte. Das wurde vorab besprochen und hingenommen.
Eine andere Variante hatten wir umgesetzt anhand von Desktop Symbolen. Da haben die Ärzte vorab auf jeden zu löschenden Patienten ein vorher von uns vorgegebenes Desktopsymbol gesetzt, bzw. sie hatten das schon sowieso schon, da sie damit die Patienten untereinander aufgeteilt hatten. Wir haben dann einfach alle Patienten mit dem entsprechenden Symbol gelöscht, inkl. aller Karteizeilen und Dokumente.
Patrick Mortara
Systemhaus Thomann GmbH
Systemhaus Thomann GmbH
-
nmndoc
- Beiträge: 1907
- Registriert: Donnerstag 17. März 2011, 12:56
- 15
- Hat sich bedankt: 1 mal
- Hat Dank erhalten: 50 mal
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis
Organisatorische Lösung: PAtienten von A überzeugen, künftig zu B zu gehen (bzw C)horkano007 hat geschrieben:Altes Thema, aber gerade bei mir aktuell:
Eine BSNR / zwei LANR; Arzt "A" (Hautarzt) gibt auf. Arzt "B" (Allgem.-Arzt) verkauft (verschenkt) die Praxis (40000 Patienten gemeinsam)
an einen tchechischen Nachfolger, der Turbomed weiterbetreiben will.
Meine Auftrag lautet: Nur die Patienten von B sollen "sichtbar" bleiben. Kein Zugriff auf die Patientendaten von A.
Beim Lizenz-Wechsel kann man ja sagen, daß alle Patienten von B an den neuen Arzt gehen sollen.
Die Anderen "hängen faktisch dann in der Luft". Genau DIE sollen gelöscht werden !
Kann man TM dazu den Auftrag geben ? Hat das Problem schon Jemand gehabt ?
Ach ja, klar weiß ich, daß sich Jemand hinsetzten kann und 30000 Patienten von Hand löscht.
Aber zum technischen Teil: Wenn ich mich nicht irre kennt TM "Patienten von A" doch gar nicht, sondern nur "Karteizeilen von A" - dh innerhalb eines Patienten kann es zumindest theoretisch beide geben.
Wenn es keine Suche / Filter mit anschließend löschen gibt, wäre m.E. der Weg einen BDT-Export zu machen. Idealer Weise nur die Patienten von B - weiß aber gerade nicht, ob das geht (für den Export selbst kann man m.E. irgendwo - evt Grundeinstellungen - zusätzliche Parameter festlegen).
Wenn nur ein Gesamtexport möglich ist, könte man mit etwas Programmieraufwand sicher ein Skript schreiben, das die BDT einliest und nur die B-Patienten in eine neue BDT schreibt. Pfade zu Dokumenten o.ä. wäre ja noch gleich. Dann könnte man diese BDT in eine frische TM-Installation importieren.
Wird auch HZV verwendet? Dann müsste man ja theoretisch noch die A-Patienten aus der IV_DB entfernen.
- horkano007
- Beiträge: 201
- Registriert: Mittwoch 1. Juli 2015, 10:42
- 11
- Wohnort: Horka
- Hat Dank erhalten: 45 mal
- Kontaktdaten:
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
"Arzt "A" (Hautarzt) gibt auf. Arzt "B" (Allgem.-Arzt)"...PAtienten von A überzeugen, künftig zu B zu gehen (bzw C)Verstehe ich ohnehin nicht, wass das soll, wenn A doch ohnehin aufhört?
Lustig, wenn der Hautarzt-Patient zum Allgemeinarzt wechseln soll...
Es gibt bei TM kein "Gesamtexport" mehr, war früher mal so. Glaube bei Hausbesuchs-Export ist die Anzahl der Patienten auch begrenzt.
Einzelexport geht bei insgesamt 50000 Patienten sehr schwer.
Ohne eine Firma mit Konvertierungs-Mitteln geht es nicht. Die gibt es und DIE lassen sich das sehr gut bezahlen.
Also nix positives z.Zt.
-
bofh
- Beiträge: 481
- Registriert: Mittwoch 5. September 2018, 21:47
- 7
- Wohnort: Land Brandenburg
- Hat sich bedankt: 31 mal
- Hat Dank erhalten: 56 mal
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
Und wie würde ein PVS-Wechsel durchgeführt werden? Da müsste doch auch alles in ein "Zwischenformat" konvertiert werden - welches sich dann filtern und re-importieren lassen sollte. War ein funktionierender (kostenfreier?) Gesamt-BDT-Export nicht mal vorgeschrieben, um PVS-Kartellbildung zu verhindern?
-
nmndoc
- Beiträge: 1907
- Registriert: Donnerstag 17. März 2011, 12:56
- 15
- Hat sich bedankt: 1 mal
- Hat Dank erhalten: 50 mal
Re: Trennung Gemeinschaftspraxis mit TM
ok, die Info hatte bisher glaube ich gefehlthorkano007 hat geschrieben: Lustig, wenn der Hautarzt-Patient zum Allgemeinarzt wechseln soll...
ich glaube schon:horkano007 hat geschrieben: Es gibt bei TM kein "Gesamtexport" mehr, war früher mal so.
Sonstiges > BDT-Schnittstelle > Export
BSNR angeben ...eine Gemeinschaftspraxis hat wohl eine BSNR? Sonst wäre es ja einfach
In den Grundeinstellungen > Konvetierung > BDT-Schnittstelle kann man noch versch. einstellen.
ja ... wenn ich mir die Konverterpreise ansehe, könnte das eine lohnende Niesche seinhorkano007 hat geschrieben: Ohne eine Firma mit Konvertierungs-Mitteln geht es nicht. Die gibt es und DIE lassen sich das sehr gut bezahlen.
Also nix positives z.Zt.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Ahrefs [Bot], Bing [Bot], Semrush [Bot] und 9 Gäste