Video zu den Ambulanten Kodierrichtlinien
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- Kühl, Telse
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Video zu den Ambulanten Kodierrichtlinien
Hallo liebe TurboMed-Anwender,
wir haben seit heute ein neues Video auf unserer Homepage bereitgestellt. Es erklärt die Umsetzung der Ambulanten Kodierrichtlinien in TurboMed, welche ab dem 01.01.2011 laut Bundes-KV zum Einsatz kommen sollen. http://www.turbomed.de/Live/online-praesentationen
TurboMed hat sich für eine Stufeneinführung entschieden. Dies bedeutet, dass Sie mit dem kommenden Update gefragt werden, welche Stufe der Richtlinien Sie in Ihrer Praxis aktivieren möchten.
Bis zum 30.06.2011 ist eine "weiche Einführung" in die neuen Regeln angedacht.
Stellen Sie die Stufe 1 aktiv, so bekommen Sie EINMAL pro Patient die Dauerdiagnosen des Patienten zur Auswahl und stufen die Diagnosen nach
- stets behandlungsbedürftig
oder
- anamnestisch
ein. Stets behandlungsbedürftige Dauerdiagnosen werden für Folgequartale automatisch wieder abrechnungsrelevant. Anamnestische Dauerdiagnosen sind zunächst rein informativ mit in der Übersicht der Dauerdiagnosen aufgeführt - können aber jederzeit als "abrechnungsrelevant" aktiviert werden.
Für die Abrechnung spielt diese Splittung bis zum 30.6. keine Rolle - es fließen bis dahin wie gewohnt sämtliche Dauerdiagnosen in die Abrechnung ein. Nach dem 01.07.2011 dürfen dann nur noch die "abrechnungsrelevanten Dauerdiagnosen" in die Abrechnung einfließen. Wir empfehlen Ihnen, diese Stufe schon frühzeitig zu aktivieren, so dass Sie einen Teil der Vorarbeit zum 1.7. nach und nach erledigen können.
Wünschen Sie, dass nur Sie als Arzt/Ärztin diese Kategorisierung vornehmen können, so gibt es mit dem Update 1/2011 ein neues Benutzerrecht "Dauerdiagnosen kategorisieren", welches Sie bei Bedarf einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin entziehen können. So erscheint die Auswahl dann nur noch bei den entsprechenden Benutzerrechten.
In Stufe 2 aktivieren Sie das neue Regelwerk der Kodierrichtlinien. Im ersten Quartal sind diese Regeln überwiegend "Hinweise", welche durchaus ignoriert werden können oder sogar komplett über einen Grundeinstellungsschalter ignorieren können. Lediglich 18 Regeln verursachen "echte Fehler", welche nach dem 01.07.2011 dann auch dazu führen, dass ein fehlerbehafteter Fall nicht in die Quartalsabrechnung einfließen darf. Wenn Sie diese Stufe innerhalb der ersten 2 Quartale des nächsten Jahres aktivieren, hat dies noch keine Auswirkungen auf die KV-Abrechnung. Sie haben lediglich die Möglichkeit, sich mit den Fehlermeldungen vertraut zu machen und (wenn Zeit) diese zu beheben. Haben Sie diese Stufe aktiviert und fühlen sich im laufenden Betrieb dann doch von den Fehler-bzw. Hinweismeldungen gestört, so können Sie diese Stufe jederzeit wieder deaktivieren.
Stufe 3 ist dann nach dem 01.07.2011 zu aktivieren. Sie ist dann die Scharfschaltung dieser Prüfungen für die KV-Abrechnung.
Schauen Sie sich das Video unter http://www.turbomed.de/Live/online-praesentationen an - es zeigt sehr genau, wie anwenderfreundlich die Umsetzung in TurboMed aussieht.
wir haben seit heute ein neues Video auf unserer Homepage bereitgestellt. Es erklärt die Umsetzung der Ambulanten Kodierrichtlinien in TurboMed, welche ab dem 01.01.2011 laut Bundes-KV zum Einsatz kommen sollen. http://www.turbomed.de/Live/online-praesentationen
TurboMed hat sich für eine Stufeneinführung entschieden. Dies bedeutet, dass Sie mit dem kommenden Update gefragt werden, welche Stufe der Richtlinien Sie in Ihrer Praxis aktivieren möchten.
Bis zum 30.06.2011 ist eine "weiche Einführung" in die neuen Regeln angedacht.
Stellen Sie die Stufe 1 aktiv, so bekommen Sie EINMAL pro Patient die Dauerdiagnosen des Patienten zur Auswahl und stufen die Diagnosen nach
- stets behandlungsbedürftig
oder
- anamnestisch
ein. Stets behandlungsbedürftige Dauerdiagnosen werden für Folgequartale automatisch wieder abrechnungsrelevant. Anamnestische Dauerdiagnosen sind zunächst rein informativ mit in der Übersicht der Dauerdiagnosen aufgeführt - können aber jederzeit als "abrechnungsrelevant" aktiviert werden.
Für die Abrechnung spielt diese Splittung bis zum 30.6. keine Rolle - es fließen bis dahin wie gewohnt sämtliche Dauerdiagnosen in die Abrechnung ein. Nach dem 01.07.2011 dürfen dann nur noch die "abrechnungsrelevanten Dauerdiagnosen" in die Abrechnung einfließen. Wir empfehlen Ihnen, diese Stufe schon frühzeitig zu aktivieren, so dass Sie einen Teil der Vorarbeit zum 1.7. nach und nach erledigen können.
Wünschen Sie, dass nur Sie als Arzt/Ärztin diese Kategorisierung vornehmen können, so gibt es mit dem Update 1/2011 ein neues Benutzerrecht "Dauerdiagnosen kategorisieren", welches Sie bei Bedarf einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin entziehen können. So erscheint die Auswahl dann nur noch bei den entsprechenden Benutzerrechten.
In Stufe 2 aktivieren Sie das neue Regelwerk der Kodierrichtlinien. Im ersten Quartal sind diese Regeln überwiegend "Hinweise", welche durchaus ignoriert werden können oder sogar komplett über einen Grundeinstellungsschalter ignorieren können. Lediglich 18 Regeln verursachen "echte Fehler", welche nach dem 01.07.2011 dann auch dazu führen, dass ein fehlerbehafteter Fall nicht in die Quartalsabrechnung einfließen darf. Wenn Sie diese Stufe innerhalb der ersten 2 Quartale des nächsten Jahres aktivieren, hat dies noch keine Auswirkungen auf die KV-Abrechnung. Sie haben lediglich die Möglichkeit, sich mit den Fehlermeldungen vertraut zu machen und (wenn Zeit) diese zu beheben. Haben Sie diese Stufe aktiviert und fühlen sich im laufenden Betrieb dann doch von den Fehler-bzw. Hinweismeldungen gestört, so können Sie diese Stufe jederzeit wieder deaktivieren.
Stufe 3 ist dann nach dem 01.07.2011 zu aktivieren. Sie ist dann die Scharfschaltung dieser Prüfungen für die KV-Abrechnung.
Schauen Sie sich das Video unter http://www.turbomed.de/Live/online-praesentationen an - es zeigt sehr genau, wie anwenderfreundlich die Umsetzung in TurboMed aussieht.
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
Telse Kühl
T2med
- wahnfried
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Re: Stufenweise Aktivierung der AKR
Hallo Frau Ramm,
dazu noch eine Frage:
läßt sich auch die "Stufe 1" wieder abschalten, oder ist diese Maßnahme - wie man mancherorten befürchtet - NICHT umkehrbar?
Daß Stufe 2 wieder auf Stufe 1 zurückgeschaltet werden kann, hatten Sie ja berichtet.
Nach Aktivieren der Stufe 3 dürfte man sich unumkehrbar für das Mitmachen beim Projekt "Gläserner Arzt/Patient" entschieden haben?
Da bei einer hiesigen Kreisstellenvesammung von offizieller Seite an der praktischen Durchsetzbarkeit der AKR Zweifel geäußert wurden (allerdings nur in Form von: Nacharbeit für erforderlich gehalten...) und die Bereitschaft zum Widerstand der Niedergelassenen gegenüber der AKR-Einführung hoch ist, wäre es gut, zu wissen, ab wann man einen Schritt nicht mehr rückgängig machen kann.
Insofern empfehle ich Freunden und Kollegen, das System allenfalls auf einem Einzelplatzrechner zu testen, bis man 1) weiß, worauf man sich beim Aktivieren in der Praxis einlassen würde, und 2) die Frage der Durchsetzungskraft der "njet-Bewegung" klarer ist.
Grüsse, Wahnfried
dazu noch eine Frage:
läßt sich auch die "Stufe 1" wieder abschalten, oder ist diese Maßnahme - wie man mancherorten befürchtet - NICHT umkehrbar?
Daß Stufe 2 wieder auf Stufe 1 zurückgeschaltet werden kann, hatten Sie ja berichtet.
Nach Aktivieren der Stufe 3 dürfte man sich unumkehrbar für das Mitmachen beim Projekt "Gläserner Arzt/Patient" entschieden haben?
Da bei einer hiesigen Kreisstellenvesammung von offizieller Seite an der praktischen Durchsetzbarkeit der AKR Zweifel geäußert wurden (allerdings nur in Form von: Nacharbeit für erforderlich gehalten...) und die Bereitschaft zum Widerstand der Niedergelassenen gegenüber der AKR-Einführung hoch ist, wäre es gut, zu wissen, ab wann man einen Schritt nicht mehr rückgängig machen kann.
Insofern empfehle ich Freunden und Kollegen, das System allenfalls auf einem Einzelplatzrechner zu testen, bis man 1) weiß, worauf man sich beim Aktivieren in der Praxis einlassen würde, und 2) die Frage der Durchsetzungskraft der "njet-Bewegung" klarer ist.
Grüsse, Wahnfried
-
Karl
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- Registriert: Sonntag 24. September 2006, 16:40
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Re: Video zu den Ambulanten Kodierrichtlinien
Hallo,
kann ich auch Stufe 0 einstellen? (= keine ambulanten Kodierrichtlinien)
MfG
kann ich auch Stufe 0 einstellen? (= keine ambulanten Kodierrichtlinien)
MfG
- Kühl, Telse
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Re: Video zu den Ambulanten Kodierrichtlinien
Hallo zusammen,
die Stufe 1 ist aus TurboMed-internen technischen Gründen grundsätzlich nicht deaktivierbar, wenn die Stufe einmal aktiv war (Sie können aber direkt bei der ersten Abfrage das Startquartal in die Zukunft setzen - dann ist diese Stufe gar nicht erst aktiviert). Haben Sie die Stufe 1 einmal aktiviert und die Kategorisierung der Dauerdiagnosen ist dann zum Teil schon vorgenommen, so kann das Startquartal nicht mehr in die Zukunft verändert werden. Allerdings haben wir ja ein neues Benutzerrecht "Dauerdiagnosen kategorisieren" eingeführt, welches dann einfach bei allen Benutzern auf "nicht erlaubt" gesetzt werden kann und dann erscheinen die Abfragen zur Kategorisierung auch nicht mehr. Insofern ist dann auch die Stufe 1 quasi abschaltbar.
Stufe 2 ist auch im Nachhinein noch abschaltbar, weil diese Stufe lediglich die Fehlermeldungen ein- oder ausblendet.
Auch die Stufe 3 ist zu Testzwecken aktivierbar und später wieder deaktivierbar. Diese Stufe aktiviert quasi die KV-Abrechnungs-Umstellung, denn dann werden die Prüfungen schärfer und fehlerhafte Fälle dürfen gar nicht mehr in die Abrechnung einfließen. Auch werden dann die nicht abrechnungsrelevanten Dauerdiagnosen nicht in die KV-Abrechnung übertragen.
Stufe 0 gibt es auch - Wenn Sie die Stufen 1-3 mit einem Quartal in der Zukunft versehen, dann ist Stufe 0 aktiv und es ändert sich nichts an dem bisherigen Verhalten.
Eine Info noch im eigenen Interesse:
Bitte erschießen Sie nicht den Boten - wir (also TurboMed) haben sehr viel Arbeit investiert, damit wir zum einen eine anwenderfreundliche Umsetzung realisieren konnten und zum anderen haben wir einige Vorgaben der KBV (z.B. in Bezug auf das nicht Zurückschalten) nicht zu 100% eingehalten, weil wir eben für unsere Anwender denken und nicht (nur) die Vorgaben der KBV im Auge haben.
die Stufe 1 ist aus TurboMed-internen technischen Gründen grundsätzlich nicht deaktivierbar, wenn die Stufe einmal aktiv war (Sie können aber direkt bei der ersten Abfrage das Startquartal in die Zukunft setzen - dann ist diese Stufe gar nicht erst aktiviert). Haben Sie die Stufe 1 einmal aktiviert und die Kategorisierung der Dauerdiagnosen ist dann zum Teil schon vorgenommen, so kann das Startquartal nicht mehr in die Zukunft verändert werden. Allerdings haben wir ja ein neues Benutzerrecht "Dauerdiagnosen kategorisieren" eingeführt, welches dann einfach bei allen Benutzern auf "nicht erlaubt" gesetzt werden kann und dann erscheinen die Abfragen zur Kategorisierung auch nicht mehr. Insofern ist dann auch die Stufe 1 quasi abschaltbar.
Stufe 2 ist auch im Nachhinein noch abschaltbar, weil diese Stufe lediglich die Fehlermeldungen ein- oder ausblendet.
Auch die Stufe 3 ist zu Testzwecken aktivierbar und später wieder deaktivierbar. Diese Stufe aktiviert quasi die KV-Abrechnungs-Umstellung, denn dann werden die Prüfungen schärfer und fehlerhafte Fälle dürfen gar nicht mehr in die Abrechnung einfließen. Auch werden dann die nicht abrechnungsrelevanten Dauerdiagnosen nicht in die KV-Abrechnung übertragen.
Stufe 0 gibt es auch - Wenn Sie die Stufen 1-3 mit einem Quartal in der Zukunft versehen, dann ist Stufe 0 aktiv und es ändert sich nichts an dem bisherigen Verhalten.
Eine Info noch im eigenen Interesse:
Bitte erschießen Sie nicht den Boten - wir (also TurboMed) haben sehr viel Arbeit investiert, damit wir zum einen eine anwenderfreundliche Umsetzung realisieren konnten und zum anderen haben wir einige Vorgaben der KBV (z.B. in Bezug auf das nicht Zurückschalten) nicht zu 100% eingehalten, weil wir eben für unsere Anwender denken und nicht (nur) die Vorgaben der KBV im Auge haben.
Viele Grüße,
Telse Kühl
T2med
Telse Kühl
T2med
- mschiller
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- Registriert: Montag 10. Mai 2004, 09:32
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Re: Video zu den Ambulanten Kodierrichtlinien
aber das ist doch en vogue den Boten zu erschießen. Turbomed sollte aufpassen, dass ihnen nicht die Konten gesperrt, die Server gekündigt und ein internationaler Haftbefehl ausgestellt werden. Und Reisen in die USA ist eher abzuraten 
- wahnfried
- Beiträge: 3180
- Registriert: Freitag 13. Januar 2006, 23:46
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- Wohnort: Braunschweig
Re: Selbstbestimmung zu den AKR
Das klingt handhabbar, erfordert jedoch eine aktive Aktion (Hochsetzen des Anfangsquartals), um sich nicht plötzlich in der Stufe 3 wiederzufinden. Da tun mir die vielen Praxen leid, die sich hier oder da nicht informieren, und ggfs. sogar (das gibt es tatsächlich...) das Update ohne Vorgabe von der Helferin durchführen lassen bzw. als Praxisinhaber selbst diese Einflußmöglichkeit verpassen, indem sie einfach die Vorgabe "1.Quartal 2011" durchlaufen lassen. Wenn diese also, der derzeitigen KBV-"Information" gehorchend, das Quartal NICHT hochsetzen, was ist dann (nachträgliches Hochsetzen Anfangsquartal der Stufe 2 und 3, ansonsten nur noch Entzug des Diagnose-Kategorisierungs-Rechtes für alle Benutzer?)...Ramm, Telse hat geschrieben:Stufe 1 ist aus TurboMed-internen technischen Gründen grundsätzlich nicht deaktivierbar, wenn die Stufe einmal aktiv war (Sie können aber direkt bei der ersten Abfrage das Startquartal in die Zukunft setzen - dann ist diese Stufe gar nicht erst aktiviert).
Stufe 2 ist auch im Nachhinein noch abschaltbar, weil diese Stufe lediglich die Fehlermeldungen ein- oder ausblendet.
Auch die Stufe 3 ist zu Testzwecken aktivierbar und später wieder deaktivierbar. Diese Stufe aktiviert quasi die KV-Abrechnungs-Umstellung, denn dann werden die Prüfungen schärfer und fehlerhafte Fälle dürfen gar nicht mehr in die Abrechnung einfließen. Auch werden dann die nicht abrechnungsrelevanten Dauerdiagnosen nicht in die KV-Abrechnung übertragen.
Stufe 0 gibt es auch - Wenn Sie die Stufen 1-3 mit einem Quartal in der Zukunft versehen, dann ist Stufe 0 aktiv und es ändert sich nichts an dem bisherigen Verhalten.
Gibt es wenigstens eine auffällige Warn-Abfrage "Sie haben die AKR Stufe 1/2/3 zur Aktivierung freigegeben, sind Sie sicher?"...
An diesem Nadelöhr müßte m.E. jeweils als Vorgabe "3.Quartal 2011" stehen...
Und warum ist keine freie Hochsetzung auch über das Quartal 3/2011 hinaus möglich (KVB-Vorgabe??).
Lassen sich bei anamnestischen Dauerdiagnosen weiterhin die Diagnosesicherheiten "Verdacht auf" und "Ausschluß von" vergeben?
Nach Ihren obigen Ausführungen darf man wohl davon ausgehen, daß die "Hochsetzung" des Quartals nachträglich noch korrigiert werden kann, z.B. bei offiziellem Abblasen der Zeitvorgaben oder der AKR insgesamt (Ärzte- und sogar KV-Widerstand dagegen gibt es ja genug...)?
...Also als Vorschlag: wir erschießen den Boten nur im Frühsommer, und zwar mit Wasserpistolen.Ramm, Telse hat geschrieben:Eine Info noch im eigenen Interesse:
Bitte erschießen Sie nicht den Boten - ...zum anderen haben wir einige Vorgaben der KBV (z.B. in Bezug auf das nicht Zurückschalten) nicht zu 100% eingehalten, weil wir eben für unsere Anwender denken...
Das "für Ihre Anwender denken" erfreut uns, war aber in vielen Fällen in den vergangenen Jahren nicht zu erkennen. Insofern werden Sie uns einige skeptische bis satirische Bemerkungen verzeihen, sind ja nicht persönlich gemeint. Daß sich seit dem Hippokranet-live-Chat und noch mehr seit Ihrer aktiven Anteilnahme an diesem Forum etwas verändert, bemerken wir. Ich hoffe sehr, daß Sie diese neue Strategie weiterverfolgen und gegenüber der Compugroup als vorrangig vor der Zwangsvermittlung von Werbungs-Information der Intermedixx-Kunden u.a. vertreten können.
Viele Grüsse, Wahnfried
-
FranzKonrad
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Re: Selbstbestimmung zu den AKR
Hallo,wahnfried hat geschrieben:... Das klingt handhabbar, erfordert jedoch eine aktive Aktion (Hochsetzen des Anfangsquartals), um sich nicht plötzlich in der Stufe 3 wiederzufinden. Da tun mir die vielen Praxen leid, die sich hier oder da nicht informieren, und ggfs. sogar (das gibt es tatsächlich...) das Update ohne Vorgabe von der Helferin durchführen lassen bzw. als Praxisinhaber selbst diese Einflußmöglichkeit verpassen, indem sie einfach die Vorgabe "1.Quartal 2011" durchlaufen lassen. Wenn diese also, der derzeitigen KBV-"Information" gehorchend, das Quartal NICHT hochsetzen ...
also bei mir steht aktuell (Version 10.4.2) das Datum "1.1.2020" als Startdatum drin, ohne, daß ich etwas eingegeben habe.
Falls Turbomed das in den nächsten Versionen nicht von sich aus ändert, besteht eigentlich keine Gefahr, daß sich die AKR zum 1.1.2011 automatisch scharfstellen.
Was mir aber seit neuem unangenehm auffällt, ist eine Fehlermeldung bzgl. doppelter Diagnosen: als Nuklearmediziner habe ich prinzipiell keinen Bedarf an Dauerdiagnosen und habe nach einer Abmahnung seitens der KVB wegen zu vielen übermittelten Diagnosen schon vor Jahren in den Praxisdaten die Übernahme der Dauerdiagnosen in die Abrechnung deaktiviert. Seitdem benutze ich die DD mehr als Info für mich, bzw. als "Lager" für von Fall zu Fall evtl. erneut benötigten Quartalsdiagnosen (z.B. Was soll die Dauerdiagnose "V.a. TEP-Lockerung" von einer früheren Skelettszintigraphie bei einem Fall, der aktuell zur Myocardszintigraphie hier ist? Kommt dieser Pat. aber ein anderes Mal wieder zu einer Skelettzintigraphie, dann interessiert mich diese Diagnose u.U. schon wieder und ich kopiere sie in die Quartalsdiagnosen).
Bis zum letzten Update hat Turbomed dieses Verhalten klaglos hingenommen, obwohl ich in den Grundeinstellungen die Fehlermeldung bei doppelten ICD-Kodes aktiviert habe, jetzt wird jedesmal gemeckert.
Gruß
FranzKonrad
- wahnfried
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Re: Selbstbestimmung zu den AKR
...das sehe ich nicht so, da es im Video so erscheint, daß lediglich die Quartale 3/2010 bis 3/2011 ausgewählt werden können und als default-Vorgabe eben 1/2011 drin steht. Wer das brav bestätigt, hat eben sofort Stufe 3...FranzKonrad hat geschrieben:also bei mir steht aktuell (Version 10.4.2) das Datum "1.1.2020" als Startdatum drin, ohne, daß ich etwas eingegeben habe.
Falls Turbomed das in den nächsten Versionen nicht von sich aus ändert, besteht eigentlich keine Gefahr, daß sich die AKR zum 1.1.2011 automatisch scharfstellen.
In den Praxisdaten steht auch bei der Version 10.4.1.1818 als Startdatum für die neuen Kodierrichtlinien der 1.1.2020 drin - und zwar (bzw. aber...) ohne die angekündigte Stufenregelung! Ich gehe aber davon aus, daß beim Update Version 11.1.x.yyyy dann die Stufen-definierte und auf die vorgegebenen 5 Quartale begrenzte Eingabe diese Einträge in den Praxisdaten bestimmt bzw. überschreibt.
@Telse Ramm:
Insofern noch die ergänzende Frage an Frau Ramm, ob diese wie im Video eingegebenen Beginn-Daten dann in den Praxisdaten tagesgenau und über das dritte Quartal 2011 hinaus verändert werden können?
Weiterhin bin ich der Meinung, daß die Vorgabe jeweils 3.Quartal 2011 sein müßte und Jeder einen gewünscht früheren Beginn AKTIV eintragen müßte (dies dann als Empfehlung für die Stufe 1 und 2 auszusprechen würde man TurboMed nicht verübeln können).
Grüsse, Wahnfried
- Kühl, Telse
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Re: Video zu den Ambulanten Kodierrichtlinien
Hallo zusammen,
mit dem kommenden Quartalsupdate 1.11.x werden diese Stufen ausgeliefert. Dann haben Sie die Maske mit den Startquartalen (dann nicht mehr als Datum, sondern als Quartal) zur Auswahl.
Das Update soll (wenn wir denn endlich die EBM-Stämme der KBV haben - die sind bisher noch nicht da) nächsten Mittwoch/Donnerstag auf die Homepage - also am 15./16.12.2010.
Am 20.12.2010 gehen wir dann in das Presswerk. Die DVD wird dann kurz vor Jahresende mit der Post bei Ihnen eintrudeln.
Beim ersten Aufruf des Diagnosendialogs im neuen Jahr, erscheint dann die Abfrage zur Aktivierung der Ambulanten Kodierrichtlinien.
Wir raten unseren Anwendern, die Stufen 1 und 2 zu aktivieren - daher sind hier auch die Startquartale 1/2011 hinterlegt. Nutzen Sie das halbe Jahr, um die Kategorisierung schon einmal vorzunehmen. Es werden trotz der Aktivierung der Stufe 1 sämtliche Dauerdiagnosen an die KV übermittelt (auch, wenn sie nicht abrechnungsrelvant gesetzt sind).
Auch die Fehler- und Hinweismeldungen sollten schon über die Stufe 2 aktiviert werden. Es sind bisher nur 18 echte Fehlermeldungen, die hochkommen können und die Hinweise können Sie zusätzlich noch über die Grundeinstellungen deaktivieren. Die hier ignorierten Fehlermeldungen haben bis zum 3. Quartal keine Auswirkung auf die KV-Abrechnung - dies wird erst mit Stufe 3 aktiv.
Die Stufe 3 (also die Scharfschaltung der KV-Abrechnungsprüfungen) ist laut KBV erst zum 3. Quartal vorgeschrieben und daher haben wir hier auch das Startquartal 3/2011 vorbelegt (später ist uns nicht erlaubt - wenn sich das noch ändert, so werden wir das mit dem kommenden Update wieder erlauben). Wenn der Anwender hier einfach nur bestätigt, ist also nicht komplett scharfgeschaltet.
Wenn Sie das neue Update 1.11.x noch im Jahr 2010 einspielen und sichergehen möchten, dass Ihre Helferinnen den Dialog zum Jahresbeginn 2011 nicht einfach bestätigen, so können Sie über das Hauptmenü --> Sonstiges --> Praxisdaten auf den Button links "AKR Kodierrichtlinien" gehen und die Startquartale hier wie gewünscht ändern. Dann erscheint im neuen Jahr keine weitere Abfrage und Ihre Einstellungen werden übernommen.
Tipp: möchten Sie erst 14 Tage später starten, weil am Jahresanfang einfach keine Zeit bleibt, so stellen Sie zunächst die Startquartale auf das 2. oder 3. Quartal und wenn Sie dann loslegen wollen, stellen Sie über die "Praxisdaten" das 1. Quartal ein.
Zur Frage: Lassen sich bei anamnestischen Dauerdiagnosen weiterhin die Diagnosesicherheiten "Verdacht auf" und "Ausschluß von" vergeben?
--> Ja - es erscheint wie bisher nur ein Hinweis, der ignoriert werden kann
mit dem kommenden Quartalsupdate 1.11.x werden diese Stufen ausgeliefert. Dann haben Sie die Maske mit den Startquartalen (dann nicht mehr als Datum, sondern als Quartal) zur Auswahl.
Das Update soll (wenn wir denn endlich die EBM-Stämme der KBV haben - die sind bisher noch nicht da) nächsten Mittwoch/Donnerstag auf die Homepage - also am 15./16.12.2010.
Am 20.12.2010 gehen wir dann in das Presswerk. Die DVD wird dann kurz vor Jahresende mit der Post bei Ihnen eintrudeln.
Beim ersten Aufruf des Diagnosendialogs im neuen Jahr, erscheint dann die Abfrage zur Aktivierung der Ambulanten Kodierrichtlinien.
Wir raten unseren Anwendern, die Stufen 1 und 2 zu aktivieren - daher sind hier auch die Startquartale 1/2011 hinterlegt. Nutzen Sie das halbe Jahr, um die Kategorisierung schon einmal vorzunehmen. Es werden trotz der Aktivierung der Stufe 1 sämtliche Dauerdiagnosen an die KV übermittelt (auch, wenn sie nicht abrechnungsrelvant gesetzt sind).
Auch die Fehler- und Hinweismeldungen sollten schon über die Stufe 2 aktiviert werden. Es sind bisher nur 18 echte Fehlermeldungen, die hochkommen können und die Hinweise können Sie zusätzlich noch über die Grundeinstellungen deaktivieren. Die hier ignorierten Fehlermeldungen haben bis zum 3. Quartal keine Auswirkung auf die KV-Abrechnung - dies wird erst mit Stufe 3 aktiv.
Die Stufe 3 (also die Scharfschaltung der KV-Abrechnungsprüfungen) ist laut KBV erst zum 3. Quartal vorgeschrieben und daher haben wir hier auch das Startquartal 3/2011 vorbelegt (später ist uns nicht erlaubt - wenn sich das noch ändert, so werden wir das mit dem kommenden Update wieder erlauben). Wenn der Anwender hier einfach nur bestätigt, ist also nicht komplett scharfgeschaltet.
Wenn Sie das neue Update 1.11.x noch im Jahr 2010 einspielen und sichergehen möchten, dass Ihre Helferinnen den Dialog zum Jahresbeginn 2011 nicht einfach bestätigen, so können Sie über das Hauptmenü --> Sonstiges --> Praxisdaten auf den Button links "AKR Kodierrichtlinien" gehen und die Startquartale hier wie gewünscht ändern. Dann erscheint im neuen Jahr keine weitere Abfrage und Ihre Einstellungen werden übernommen.
Tipp: möchten Sie erst 14 Tage später starten, weil am Jahresanfang einfach keine Zeit bleibt, so stellen Sie zunächst die Startquartale auf das 2. oder 3. Quartal und wenn Sie dann loslegen wollen, stellen Sie über die "Praxisdaten" das 1. Quartal ein.
Zur Frage: Lassen sich bei anamnestischen Dauerdiagnosen weiterhin die Diagnosesicherheiten "Verdacht auf" und "Ausschluß von" vergeben?
--> Ja - es erscheint wie bisher nur ein Hinweis, der ignoriert werden kann
Viele Grüße,
Telse Kühl
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- wahnfried
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Re: Video zu den Ambulanten Kodierrichtlinien
...im Video bei 20:22 (min:sec) sieht das aber so aus, als wäre das Quartal 1/2011 für alle drei Startquartalangaben vor-eingestellt. Ist ja zumindest ein kleiner Trost, wenn Sie das für die Stufe 3 noch geändert haben.Ramm, Telse hat geschrieben:Die Stufe 3 (also die Scharfschaltung der KV-Abrechnungsprüfungen) ist laut KBV erst zum 3. Quartal vorgeschrieben und daher haben wir hier auch das Startquartal 3/2011 vorbelegt (später ist uns nicht erlaubt - wenn sich das noch ändert, so werden wir das mit dem kommenden Update wieder erlauben). Wenn der Anwender hier einfach nur bestätigt, ist also nicht komplett scharfgeschaltet.
Das ist wichtig, daß das geht. Für "optimal" müßten noch die Warnmeldungen für diese Diagnosensicherheiten bei anamnestischen DD ausblendbar/abschaltbar sein.Ramm, Telse hat geschrieben:Zur Frage: Lassen sich bei anamnestischen Dauerdiagnosen weiterhin die Diagnosesicherheiten "Verdacht auf" und "Ausschluß von" vergeben?
--> Ja - es erscheint wie bisher nur ein Hinweis, der ignoriert werden kann
Grüsse, Wahnfried
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