Verordnung lokaler Therapeutika
Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2020, 18:22
Ich habe das Thema hier schon einmal angesprochen, leider ohne Antwort von TurboMed:
Ich kann keine ausreichende Signatur für lokale Therapeutika angeben, da der Platz dafür bei weitem nicht reicht.
Ich habe jetzt wieder bei TurboMed nachgefragt, nachfolgend der Wortlaut:
"auf einem Kassenrezept muss ich für lokale Therapeutika (z.B. Creme, Salben, etc.) eine Signatur angeben, die folgende Informationen enthält:
1) wo anweden (z.B. Gesicht, Hals und Handrücken)
2) wie häufig (z.B. 2xtgl)
3) wie anwenden (z.B. dünn auftragen)
4) Anwendungszeitraum (z.B. 14 Tage)
5) ev. weitere Anmerkungen (z.B. nach Abheilung noch jeden 2. Tag auftragen für 2 Wochen, danach noch 2x die Woche für insgesamt 8 Wochen)
Die Beipackzettel ersetzen die Signatur nicht!
Schon seit geraumer Zeit werden Sie mit der Software TurboMed diesen Erfordernissen nicht mehr gerecht. Meine letzte Anfrage diesbezüglich blieb bis heute unbeantwortet.
Ich kann auf einem Rezept bei TurboMed nur noch wenige Zeichen unterbringen. Nun stellt sich die Haftungsfrage im Falle einer Falschanwendung durch den Patienten.
Wie kann ich die gesetzlich geforderte Signatur in TurboMed dokumentieren?
Ich möchte Sie bitten diesmal auf meine Anfrage zu Antworten."
Jedem von uns muss klar sein, dass eine nicht ausreichende Signatur ein Haftpflichfall darstellt. Wir stehen in der Beweispflicht!
Ich hoffe, dass die CompuGroup diesmal antwortet.
Vielleicht könnten andere Forumsmitglieder, die das Problem auch haben, ähnliche Anfragen starten.
Beste Grüße
Martin
Ich kann keine ausreichende Signatur für lokale Therapeutika angeben, da der Platz dafür bei weitem nicht reicht.
Ich habe jetzt wieder bei TurboMed nachgefragt, nachfolgend der Wortlaut:
"auf einem Kassenrezept muss ich für lokale Therapeutika (z.B. Creme, Salben, etc.) eine Signatur angeben, die folgende Informationen enthält:
1) wo anweden (z.B. Gesicht, Hals und Handrücken)
2) wie häufig (z.B. 2xtgl)
3) wie anwenden (z.B. dünn auftragen)
4) Anwendungszeitraum (z.B. 14 Tage)
5) ev. weitere Anmerkungen (z.B. nach Abheilung noch jeden 2. Tag auftragen für 2 Wochen, danach noch 2x die Woche für insgesamt 8 Wochen)
Die Beipackzettel ersetzen die Signatur nicht!
Schon seit geraumer Zeit werden Sie mit der Software TurboMed diesen Erfordernissen nicht mehr gerecht. Meine letzte Anfrage diesbezüglich blieb bis heute unbeantwortet.
Ich kann auf einem Rezept bei TurboMed nur noch wenige Zeichen unterbringen. Nun stellt sich die Haftungsfrage im Falle einer Falschanwendung durch den Patienten.
Wie kann ich die gesetzlich geforderte Signatur in TurboMed dokumentieren?
Ich möchte Sie bitten diesmal auf meine Anfrage zu Antworten."
Jedem von uns muss klar sein, dass eine nicht ausreichende Signatur ein Haftpflichfall darstellt. Wir stehen in der Beweispflicht!
Ich hoffe, dass die CompuGroup diesmal antwortet.
Vielleicht könnten andere Forumsmitglieder, die das Problem auch haben, ähnliche Anfragen starten.
Beste Grüße
Martin