Privatrechnung: Teil-/ Restbetrag stornieren
Verfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 20:40
Guten Tag,
wir fragen uns, inwiefern man bei einer unvollständig gezahlten Privatrechnung (wegen der üblichen Beihilfe-Diskussion) im Anschluss an die Buchung des tatsächlichen Zahlungseingangs den verbliebenen Teil-/ Restbetrag (aus Kulanzgründen) stornieren kann, damit dieser nicht dauernd als unbezahlte Rechnung herumgeistert.
Dabei darf einerseits nicht die gesamte Rechnung storniert werden, andererseits muss bei der Buchung steuerlich plausibel bleiben, dass tatsächlicher Zahlungseingangs geringer ausfiel als ursprünglicher Rechnungsbetrag.
Oder wird der Restbetrag dauerhaft als unbezahlt stehengelassen? Wie machen es die Kollegen?
Freundlich grüßend und für Anregungen dankend, xray
wir fragen uns, inwiefern man bei einer unvollständig gezahlten Privatrechnung (wegen der üblichen Beihilfe-Diskussion) im Anschluss an die Buchung des tatsächlichen Zahlungseingangs den verbliebenen Teil-/ Restbetrag (aus Kulanzgründen) stornieren kann, damit dieser nicht dauernd als unbezahlte Rechnung herumgeistert.
Dabei darf einerseits nicht die gesamte Rechnung storniert werden, andererseits muss bei der Buchung steuerlich plausibel bleiben, dass tatsächlicher Zahlungseingangs geringer ausfiel als ursprünglicher Rechnungsbetrag.
Oder wird der Restbetrag dauerhaft als unbezahlt stehengelassen? Wie machen es die Kollegen?
Freundlich grüßend und für Anregungen dankend, xray