Seite 1 von 1

Fallzahlbestimmung

Verfasst: Samstag 7. Januar 2017, 21:54
von Giebelhausen
Sehr geehrte Kollegen,

ist schon mal aufgefallen, dass die Fallzahlbestimmung bei TM fehlerhaft ist ??

Wir sind in einer fachübergreifenden GP mit 1 ganzen und 2 halben Sitzen tätig, da ist zur Budgetsteuerung unbedingt die korrekte Bestimmung der Fallzahl erforderlich.
Bisher haben wir uns auf die Fallzahlberechnung von TM verlassen, aber die Berechnungen der KV sahen deutlich anders aus. Es waren Unterschiede von einigen Hundert Fällen zu finden, absolut indiskutabel.

Ursprünglich war ich davon ausgegangen, dass nur die Grundkomplexe gezählt werden, letztendlich werden allerdings seitens der KV alle im RLV liegenden Leisten erfasst und der Fall demjenigen mit den meisten RLV relevanten Abrechnungsziffern zugesprochen. Dieses kann TM offensichtlich nicht.

Mein Versuch eine Möglichkeit von TM zu bekommen ist letztendlich ins Leere gelaufen, dort konnte mir keine Lösung mitgeteilt werden.

Nun sind wir sicher nicht die einzige von über 30.000 Lizenzen / Praxen, die dieses Problem haben oder bemerken. Hat jemand ähnliche Problem und evtl eine Lösung erarbeitet ?

Danke
und beste Grüsse
Gie

Re: Fallzahlbestimmung

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 15:38
von Nobbie
Hi,

in NRW wird der Fall dem Arzt zugeteilt, dem die Ordinationsgebühr zugeordnet ist.

Gruß Nobbie

Re: Fallzahlbestimmung

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 15:42
von Giebelhausen
Nein, eben nicht.
So hat es mir die KVWL mitgeteilt.

Re: Fallzahlbestimmung

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 16:32
von Nobbie
KVNo hot mir das anders bestätigt.

Re: Fallzahlbestimmung

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 16:35
von Nobbie
Passt bei uns auch mit der Fallzahl, die im RLV mitgeteilt wird.

Re: Fallzahlbestimmung

Verfasst: Dienstag 10. Januar 2017, 13:34
von Nobbie
Ergänzung:

Die korrekte Fallzahl für das RLV bekommt man nur in der GNR-Statistik:

Behandlungsfälle von: < alle Ärzte >
Abrechnungszeilen von: < nur einen Arzt wählen >

Dann muß mann nur noch die Anzahl der Ordinationsziffern addieren und hat die Fallzahl des Arztes. Notdienstfälle und sonstige Kostenträger, die in das RLV nicht einfließen, sind damit auch nicht erfaßt.

Gruß Nobbie

Re: Fallzahlbestimmung

Verfasst: Montag 16. Januar 2017, 01:02
von wahnfried
Nobbie hat geschrieben:Dann muß mann nur noch die Anzahl der Ordinationsziffern addieren und hat die Fallzahl des Arztes. Notdienstfälle und sonstige Kostenträger, die in das RLV nicht einfließen, sind damit auch nicht erfaßt.
Sofern vermeiden wird, Fälle ohne Ordinationskomplex abzurechnen, stimmt das. Wer aber auch mal nur telefonisch berät, findet diese Fälle damit nicht.

Grüsse, Wahnfried

Re: Fallzahlbestimmung

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 10:04
von Nobbie
So wie ich das verstanden habe löst ausschließlich der Ordinationskomplex eine Fallzuordnung aus, eine telefonische Beratung würde demnach keinen auslösen, liege ich da falsch?

Gruß Nobbie

Re: Fallzahlbestimmung

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 10:21
von Nobbie
Ich muß mich korrigieren: die Telefonziffer löst auch einen RLV-Fall aus. Wenn bei einem Pat. z.B. die Ordinationsziffer von Arzt A abgerechnet wurde und Arzt B rechnet die Telefonziffer ab, wird der Fall anteilig aufgeteilt (Aussage KVNo).

gruß Nobbie

Re: Fallzahlbestimmung  [GELÖST]

Verfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 14:47
von Nobbie
Hallo,
es wird noch irrer: laut schriftlicher Mitteilung der KV wird bei der Abrechnung von RLV-relevanten Ziffern (z.B. Sono, Röntgen usw.) der Fall "aufgeteilt" gem. dem Wert der Ziffern. Damit ist eine Fallzahlenkontrolle nur noch Pi mal Daumen möglich.