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Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2017, 15:17
von avoelker
Leider lassen sich in der Komplexsteuerung bezüglich Heilmittelverordnung 1/2017 keine Diagnosen (weder mit Strg+L, F9, F11 bzw. Doppelklick) auswählen.
Hängt das mit der neuen Kopplung an das HMV-Center zusammen?
Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt?
Die Heilmittelverordnung via Komplexsteuerung hat bislang erheblich Zeit eingespart.
Der neue Verordungsweg über das HMV-Center ist sehr lästig und zeitaufwändig.
Da wäre mir der bisherige Weg über die Komplexsteuerung doch lieber.

Bitte um Rückmeldungen.

A. Völker

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2017, 16:23
von Heilberger
Zum Glück arbeite ich noch mit 16.3. und habe nur das Prüfmodul für die aktuelle Abrechnung "rübergeholt". Man kann auch die "alten Heilmittel-VO" aus den Vorversionen einfach ab 1.1.17 auf die neuen Rezepte drucken. Das 2. ICD Feld bleibt dann halt leer. Ich danke für Ihren Hinweis. Wir arbeiten mit ca. 10 Heilmittelvorlagen aus der Komplexsteuerung. Wenn dies nicht mehr möglich ist, wäre das eine Katastrophe bzgl. des Aufwandes der Rezepterstellung!! Wir erstellen tgl. ca. 10 bis 20 VO für MLD. Mit jedem update und jeder Änderung der Rezepte durch die KBV handelt man sich immer nur Ärger und Zeitverluste ein. Sehr ärgerlich!! Damit die Kassen unsere Rezepte besser mit dem Computer auslesen können und nicht händisch kontrollieren müssen, sollen WIR in Vorleistung treten und deren Arbeit machen. Mir stinkts von Quartal zu Quartal mehr.

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2017, 16:42
von Nobbie
Das mit der Komplexsteuerung ist schon sehr ärgerlich, habe wir bislang auch damit gemacht. Leider funktioniert das bedrucken der neuen Formulare mit alten Formularen beim Blankdruck nicht.
Wir haben das neue Heilmittelmodul in die Komplexsteuerung eingepflegt. Da kann man dann im Komplex bei Verordnung im Budget als Diagnose z.B. Bewgungsminderung oder Lymphödem füe MLD hinterlegen, das stimmt immer. Für die Praxisbesonderheiten (z.B. Algodystrophie, Metallentfernung usw.) habe ich jeweils einen eigenen Komplex in dem dann die entsprechenden Diagnosen mit der ICD10 hinterlegt sind, die werden dann beim Pat. automatisch eingetragen und sind dann im Rezept abwählbar. Ich denke, dass nur das erste Rezept (mit dem Modul erstellt) sehr umständlich ist, bei Folgerezepten werden ja die alten Verordnungen vorgeschlagen und sind dann abwählbar.

Gruß Nobbie

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2017, 17:08
von Nobbie
kleine Ergänzung:
Natürlich nur für Praxisbesonderheiten die bei uns oft vorkommen !

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Montag 9. Januar 2017, 10:25
von schmidt-dietrich
WEder Komplexsteuerung laufen zufriedenstellend noch der Blankodruck mit dem neuen Formular - wie frühe rnur leer mit PAtientenkopf und einigen Kreuzchen - ich habe keine Lust mehr auf TM / Compugroup ... ?! Was tun zur Überbrückung?

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Montag 9. Januar 2017, 12:45
von Leffi76
Hallo,

mich würden diese Komplexsteuerungen interessieren. Wäre es möglich beispielhaft 1-2 Komplexe hier einzustellen?

Mfg

S.Leffringhausen

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Montag 9. Januar 2017, 13:52
von Nobbie
Das formular muß noch unter Blankoformularbedruckung eingepflegt werden, dann Druckt er richtig, und eingestellt werden muß auch noch die BFB im formular.

Gruß Nobbie

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Montag 9. Januar 2017, 13:55
von Nobbie
Komplexe:

Diagnosen im Komplex hinterlegen
Heilmittelverordnung gem. Richtlinien in den Komplex einbinden
dann KG-Rezept ausfüllen > Drucken

Gruß Nobbie

Heilmittelverordnung 1/2017 ohne Preise

Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2017, 03:10
von horkano007
Wer Wert auf das Budget sprich Statistik und Preise der Verordnungen legt, der hat nach dem Update leider die Pflicht, seinen Heilmittelverordnungen die Preise wieder in seiner Eigenen Liste einzugeben.
Ursache ist eine NEUE Kostenträgergruppe Namens "KBV", die bei ALLEN Heil und Hilfsmitteln mit 0,00 € den Preis vorgibt. Diese "Preise" stehen im Stamm, also bei jeder Übernahme oder Update wird es wieder 0,00€ sein. Wer jetzt denkt, einfach die KBV-Gruppe im jeweiligen Mittel zu löschen, der bewirkt, daß Dieses überhaupt nicht mehr bei der Rezeptierung als Auswahl erscheint.
Wen es betrifft, der sollte seinen Dank direkt bei CGM aussprechen.

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2017, 17:27
von PHoevermann
entgegen der allgemeinen Einschätzung kommen wir mittlerweile mit dem Verordnungsmodul sehr gut klar - spart Zeit - weniger Fehler (und zeitraubende Nachfragen) bei der Verordnung.

Allerdings: Man kriegt die Diagnosen im Klartext nicht aufs Rezept, egal was man bei Strg-E der entsprechenden Formulare auch anwählt.

Zumindest die ICDX-Codes sind drauf, das scheint ja (für bei uns fast ausschließliche diagnoseabhängige extrabudgetäre Zählung) das Entscheidende zu sein, oder? Dass die Klartexte fehlen ist wohl ein Bug, oder stellen wir und´s zu blöd an?!?

PHövermann

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2017, 18:03
von Nobbie
Schöne Scheiße, ist mir bisher gar nicht aufgefallen. Laut Statistik haben wir dieses Quartal Heilmittel für 40,- Euro verordnet, was natürlich Quatsch ist. Das muß dringend durch TM korrigiert werden.

Re: Heilmittelverordnung 1/2017 via Komplexsteuerung

Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2017, 20:25
von RAMöller
Dass die Diagnosen nur als ICD auf der Verordnung stehen, sehe ich nicht als Bug sondern als Feature :-) So passt doch mehr Zeugs drauf.
Wir ändern auf keinen Fall etwas an den Verordnungen, wenn es von der Software so vorgegeben wird. Auf Dauer macht es auch wenig Sinn, alles doppelt zu drucken