Wirkstoffverordnung
Verfasst: Freitag 23. Dezember 2016, 22:48
Liebe Kollegen,
wir brauchen einen Ratschlag bezüglich seitens der KV angeratenen Wirkstoffverordnung für höherpreisige Medikation.
Über das werbeverseuchte TM lässt sich das allerdings nur auf Umwegen umsetzen.
Wir würden gerne einige Medikamentenkürzel erstellen, diese bei Bedarf ins Langrezept schreiben und dann per Makro (Strg+M) den Verordnungstext erscheinen lassen.
Statistik wäre für uns hierbei nicht wichtig, solange eine Wirkstoffverordnung stattfindet.
Nun erzeugt aber ein Langrezept das Karteikürzel "lar" (Karteiartspalte) anstelle von "rp" für das klassische Rezept.
Das dürfte aber (vermutlich?) keine Probleme bereiten, FALLS die an KV übertragenen Abrechnungsdaten nicht Rezeptinhalte enthalten.
Im "dokumentierten KVDT-Listing", welches als unverschlüsselte txt-Datei in Turbomed/KVDT/Abrechnungen zu finden ist, haben wir zumindest nicht an übermittelten Rezeptinhalten stichprobenartig finden können. Vielleicht könnten die Kollegen das bestätigen?
Wäre damit eine Wirkstoffverordnung über den Umweg eines Langrezepts mit Kürzeln grundsätzlich möglich? Für alternative Anregungen wären wir ebenfalls dankbar.
Mit den besten Wünschen und Grüßen für die Feiertage, xray
wir brauchen einen Ratschlag bezüglich seitens der KV angeratenen Wirkstoffverordnung für höherpreisige Medikation.
Über das werbeverseuchte TM lässt sich das allerdings nur auf Umwegen umsetzen.
Wir würden gerne einige Medikamentenkürzel erstellen, diese bei Bedarf ins Langrezept schreiben und dann per Makro (Strg+M) den Verordnungstext erscheinen lassen.
Statistik wäre für uns hierbei nicht wichtig, solange eine Wirkstoffverordnung stattfindet.
Nun erzeugt aber ein Langrezept das Karteikürzel "lar" (Karteiartspalte) anstelle von "rp" für das klassische Rezept.
Das dürfte aber (vermutlich?) keine Probleme bereiten, FALLS die an KV übertragenen Abrechnungsdaten nicht Rezeptinhalte enthalten.
Im "dokumentierten KVDT-Listing", welches als unverschlüsselte txt-Datei in Turbomed/KVDT/Abrechnungen zu finden ist, haben wir zumindest nicht an übermittelten Rezeptinhalten stichprobenartig finden können. Vielleicht könnten die Kollegen das bestätigen?
Wäre damit eine Wirkstoffverordnung über den Umweg eines Langrezepts mit Kürzeln grundsätzlich möglich? Für alternative Anregungen wären wir ebenfalls dankbar.
Mit den besten Wünschen und Grüßen für die Feiertage, xray