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Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Donnerstag 2. April 2015, 11:02
von Nobbie
Hallo zusammen,
ich habe mich mal intensier mit der revisionssicheren Archivierung der Praxisdaten beschäftigt.
Unter anderem bin ich auf ReviLock gestoßen. Scheint mir eine ganz probate Lösung zu sein.
Hat jemand damit Erfahrungen?

Mfg nobbie

http://turbomed-partner.net/software/tu ... -worm.html

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Donnerstag 2. April 2015, 13:00
von Geigenberger
Hallo,

zu dem Thema gibt's hier schon einen recht interessanten Thread:
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... 055#p27055
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... 613#p25318

Also:
PraxisDB und Dokumentenordner kopieren, "zippen", dann mit einem Hash-Code versehen und einen Zettel, auf dem dieser Hash-Code geschrieben ist von zwei Arzthelferinnen mit Datum unterschreiben lassen. Damit ist sicher gestellt, dass die ursprünglichen Dateien nicht verändert worden sind, denn schon das Verändern eines einzigen Buchstaben ergibt einen völlig anderen Hashcode.

Hashcode-Erstellung geht super einfach: Probieren Sie es aus! :) :wink: -> http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=74&t=5017
... und kostet keine 1000,- Euro !!! :shock: :shock: :shock:
Hash-Code.png
Dateivergleich:
Hash-Code1.png
A. Geigenberger

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Donnerstag 2. April 2015, 17:58
von Nobbie
Hallo,

ja, habe ich auch schon mal gelesen. Was ich bei ReviLock einfach gut finde: man kann alles einstellen und braucht sich um nichts mehr zu kümmern und man hat immer eine komplette, aktuelle Datensicherung in der Praxis.

mfg Nobbie

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Freitag 29. Mai 2015, 11:19
von Nobbie
Hallo zusammen,

wir haben jetzt ReviLock eingerichtet. Eine separate Platte (für Dauerbetrieb geeignet) in den Server, NTFS formatiert, ReviLock installiert. Die Einrichtung der Software haben wir die Fa. EWerk machen lassen über eine Fernwartung, hat mit telefonischer Einweisung ca. 30 min. gedauert und ging problemlos. Wir beabsichtigen noch, über einen Task die revisionssichere Datensicherung 1x/Nacht durchzuführen (hat den vorteil, daß man im Tagesverlauf noch Fomulare, Dokumentaion etc. ergänzen/korrigieren kann, ohne eine erneute Speicherung). Im Rahmen der nächtlichen Serversicherung wird die "ReviLock"-Platte auf eine exteren USB Platte mitgesichert.

Fazit:
Ich kann nur sagen: eine super Lösung !
Leicht und schnell einzurichten und absolut gesetzeskonform und eine perfekte Zusammenarbeit mit der Fa. EWerk, kann ich als TM-Partner nur weiterempfehlen. Wir habe alle notwendigen Zertifikate von der Fa. sofort erhalten.
Die EDV wird nicht verlangsamt, man muß sich um nichts mehr kümmern, absolute Rechtssicherheit und meiner Meinung nach eine kostengünstige Lösung (im Gegensatz zu dem für unsere Praxis völlig überflüssigen CGM Praxisarchiv, das wären bei uns in einer sinnvollen Instalation mindesten schlanke 10.000 Euro und mit Sicherheit eine Verlangsamung der EDV).

mfg Nobbie

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Samstag 30. Mai 2015, 15:23
von RAMöller
Nobbie hat geschrieben:
absolut gesetzeskonform .....
absolute Rechtssicherheit .....

mfg Nobbie
Weches Gesetz meinen Sie denn?
Revisionssicherheit, ist das nicht etwas für Behörden und Steuerberater ?

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Sonntag 31. Mai 2015, 09:22
von Macros
RAMöller hat geschrieben:
Nobbie hat geschrieben:
absolut gesetzeskonform .....
absolute Rechtssicherheit .....

mfg Nobbie
Weches Gesetz meinen Sie denn?
Revisionssicherheit, ist das nicht etwas für Behörden und Steuerberater ?
Er meint wahrscheinlich das "Patientengesetz" ==> http://www.patienten-rechte-gesetz.de/
Wichtige Änderung ist: Jede Änderung von Einträgen muss nachverfolgbar sein
Wer hat etwas geändert
Von welcher Arbeitsstation wurde etwas geändert
Wann ...
Was ...
usw...

Daher verstehe ich immer nicht, wie Arztpraxen mit Sammelaccounts arbeiten können.

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Sonntag 31. Mai 2015, 11:07
von RAMöller
Dieses Gesetz schreibt keine revisionssichere Archivierung vor.
Der Nachweis, dass die Daten nicht verändert worden sind, hilft Beweismittel vorzulegen. Verhindern lässt sich eine Beweislastumkehr allerdings nicht vollständig.
Die Art des Nachweises einer fälschungssicheren Archvierung ist dabei nicht festgelegt.

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Sonntag 14. Juni 2015, 07:29
von Geigenberger
Hallo,

schauen Sie mal das an, klingt auch recht interessant:

http://www.pro-linux.de/news/1/22422/ar ... tenve.html
http://archivista.ch/cms/language/de/ar ... e-wartung/

Zitat:
Hier setzt das ArchivistaBox-Konzept an, indem fixfertig vorkonfigurierte Lösungen entwickelt wurden, ganz nach dem Motto: “Neue Boxen braucht das Land!” Wenn Sie eine ArchivistaBox erwerben, dann steht diese in zwei Minuten zum Einsatz bereit. Stick einlegen, Netzwerkadresse eingeben und los geht es.

Schönen Sonntag noch!
A. Geigenberger

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Sonntag 14. Juni 2015, 09:58
von elvito
Hallo zusammen,

evtl wäre sowas für Windowsfans auch interessant --> http://www.digital-tronic.de/md5-file-hasher/functions

kostet in der Pro Version 15€. Damit kann man automatisch Einzeldateien in definierten Ordnern hashen und am Ende einen Bericht erzeugen lassen. So einen Bericht könnte man sich dann tgl per Email zusenden lassen. Das sollte als Beweis auch gelten. Ich persönlich würde das ganze von einem Raspberry Pi nach Feierabend erledigen lassen, das Script selber schreiben und mir die 15€ sparen :) Bei uns läuft bereits ein Raspberry der die Temperaturüberwachung sowie die Lüftersteuerung im Serverschrank regelt der könnte sowas mitübernehmen.

Wir hatten das Thema ja schonmal, ich verstehe aber den Sinn nicht ganz. Gibt es hier gesetzliche Vorgaben?

schönen Gruß
elvito

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Sonntag 14. Juni 2015, 10:25
von Johnny
elvito,

ja, gesetzliche Vorgaben im BGB § 630f. S hier http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... 613#p25318
oder hier http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html :oops:

Gruß aus Kiel

Johnny

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Sonntag 14. Juni 2015, 13:16
von Macros
Moin,

was aber immer noch nicht sicherstellt, dass nachvollzogen werden kann, warum & wer etwas geändert hat...

Nur dass nach dem Vergleich, nichts mehr geändert wurde... In meinen Augen kann es nur gehen, wenn die Software es von Haus aus unterstützt, und wie sehr damit geschlampt wird, kann man ja bei diversen Anbietern sehen, und vielleicht auch, wie wenig es im Bewusstsein ist, wenn man sich die Antwort von einigen Anbietern anschaut, u.a. T2Med....

Finde ich gerade nicht wieder, aber sie wollen ohne auf den Markt kommen, obwohl die Datenbank alles mitbringen würde...

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Montag 15. Juni 2015, 09:01
von kalli
Ja, der §630 ist das Problem - bzw., das kein mir bekanntes Praxisprogramm dem gerecht wird. Die Zertifizierungsstelle der KV in Berlin prüft es nicht, denn sie hat keinen Auftrag dazu. (Die dortigen Mitarbeiter würden übrigens gerne auch die Ergonomie der Programme beurteilen, da muss es Gruseliges geben!). Meine Haftpflichtversicherung möchte auch, das wir die Gesetze und insbesondere den 630er befolgen. Sonst wäre bei einer unglücklichen Konstellation in einer Haftpflichtfrage eine Beweislastumkehr möglich. Es gäbe auch einige Programme, die dem gerecht würden - mir ist aber nur das CGM-Praxisarchiv bekannt.

Kennt jemand noch Programme außerhalb von CGM, die den §630 erfüllen? Grundsätzlich wäre ja eine exakte Dokumentation, bei der man nachvollziehen kann wer was wann geändert hat, sowieso eine gute Sache...

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Montag 15. Juni 2015, 09:15
von Macros
kalli hat geschrieben:Ja, der §630 ist das Problem - bzw., das kein mir bekanntes Praxisprogramm dem gerecht wird. Die Zertifizierungsstelle der KV in Berlin prüft es nicht, denn sie hat keinen Auftrag dazu. (Die dortigen Mitarbeiter würden übrigens gerne auch die Ergonomie der Programme beurteilen, da muss es Gruseliges geben!). Meine Haftpflichtversicherung möchte auch, das wir die Gesetze und insbesondere den 630er befolgen. Sonst wäre bei einer unglücklichen Konstellation in einer Haftpflichtfrage eine Beweislastumkehr möglich. Es gäbe auch einige Programme, die dem gerecht würden - mir ist aber nur das CGM-Praxisarchiv bekannt.

Kennt jemand noch Programme außerhalb von CGM, die den §630 erfüllen? Grundsätzlich wäre ja eine exakte Dokumentation, bei der man nachvollziehen kann wer was wann geändert hat, sowieso eine gute Sache...
Moin,

die Programme der Medatixx wurden (kostenfrei ausser Installation) entsprechend erweitert, funktioniert auch so weit ich es nachvollziehen kann.

Gruss
J

Re: Revisionssichere Archivierung

Verfasst: Montag 15. Juni 2015, 16:02
von kalli
Danke! :wink: