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KVN-Pseudoziffer "kein HA" + Berichtspflicht quartalsübergr.

Verfasst: Montag 30. September 2013, 17:32
von XRAY
Guten Tag :P

Welche Pseudoziffer muss ich als Facharzt in Niedersachsen im Rahmen der Berichtspflicht bei Patienten angeben, welche entweder
keinen Hausarzt haben bzw. keinen Arztbericht wünschen?

Wie macht man das eigentlich bei der Abrechnung berichtspflichtiger Leistungen, welche kurzfristig quartalsübergreifend erbracht
werden, da schreibt man ja nicht einen Zwischenbrief? Allerdings sind's andererseits getrennte Abrechnungen?!

Vielen Dank für Ratschläge :?:

Re: KVN-Pseudoziffer "kein HA" + Berichtspflicht quartalsübe

Verfasst: Montag 30. September 2013, 20:55
von wahnfried
Hallo, Sie können sich im EBM2010 aus der "00000" eine "0000B" durch Kopie (Strg + shift + N) erzeugen, bei der Sie in den Bedingungen die Berichtspflicht aktivieren.
Im Regelwerk dieser beiden Pseudoziffern sollten sie die jeweils andere als Ausschlußziffer einsetzen.

Dann erzeugen Sie sich im "EBM" zwei Ziffern "b" mit der Beschreibung "Kontakt-Pseudoziffer, Bericht erforderlich" und "x" mit der Beschreibung "Kontakt-Pseudoziffer, ohne Bericht" - verlinken dann die "b" (rechts unten) mit der "0000B" und die "x" mit "00000".

Wenn Sie dann bei der regulär in der Abrechnung anzugebenden Pauschale die Berichtspflicht herausnehmen (dann müsste angehakt werden "Ziffer nicht aktualisieren", damit nicht bei jedem Update dies wieder verändert werden muss) und sich angewöhnen (manuell oder über Komplex) beim ersten Kontakt die "b" oder "x" mit anzusetzen, werden SIe nur bei den "Bericht gewünscht oder erforderlich"-Patienten dazu ermahnt... (stellt sich ein Hausarzt vor).

Bitte um Mitteilung, falls die Organisation anders ist, als meine Vorstellung.

Grüsse, Wahnfried