update auslassen

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Heilberger
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update auslassen

Beitrag von Heilberger »

Liebe Kollegen!
ich arbeite noch mit der Version 13.1.2. Ich will am 30.6. die KV Abrechnung durchführen und habe aufgrund des inzwischen grotesken Zeitaufwandes keine Lust, die Version 13.2. oder gar 13.3. einzuspielen. Außer dem neuen Heilmittelrezept enthält das update für mich keine relevanten Änderungen. Die aktuelle Abr. in Turbomed läuft unter 13.1. problemlos ohne Fehler. Nur das Prüfmodul passt nicht. Auf meinem Probe-Heimrechner habe ich von der update CD 13.2. nur die "ext. Programme" angeklickt. Leider installierte sich die neue IFAP-CD dennoch. Die Abr. 2013-2 lief nach dem Teil-update inkl. Prüfmodul bis auf einige zu korrigierende Diagnosefehler problemlos durch. Meine Frage: sind irgendwelche relevanten Probleme zu erwarten, wenn ich 1 oder 2 komplette updates auslasse und nur die "ext. Progr." mit dem Prüfmodul von Quartal zu Quartal einspiele? Genügt es, das update auf der Workstation einzuspielen, auf der die Abrechnung erfolgt? Ist eine Serverinstall. der "ext. Progr." notwendig? Gibt es Probleme, wenn eine neuere IFAP-Version (z.B. aus update 13.2.) mit einer älteren Turbomedversion (z.B. 13.1.) läuft??
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wahnfried
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Re: Update auslassen

Beitrag von wahnfried »

Heilberger hat geschrieben:sind irgendwelche relevanten Probleme zu erwarten, wenn ich 1 oder 2 komplette updates auslasse und nur die "ext. Progr." mit dem Prüfmodul von Quartal zu Quartal einspiele?
...zur Zeit nicht, da die Diagnosen-Stamm-Bereinigung betr. Hämorrhoiden und abs.Arrhythmie (die waren's doch?) mit dem Erstquartalsupdate des Jahres erfolgt war. Solche Stammdaten-Veränderungen erfordern eben entweder die vorbereiteten Korrektur-Läufe oder Handarbeit. Ansonsten besteht da in gewissen Grenzen kein Problem. Das aktualisierte Prüfmodul meckert dann schon, falls irgendwas beim Arbeiten mit dem alten Programmstand als Problem mitgeschleppt wird. Empfehlung: die erste Probeabrechnung (oder eine der ersten...) mit erneuertem Prüfmodul auch verschlüsseln lassen, also bis zur abgabefähigen Abrechnungsdatei...
Heilberger hat geschrieben:Genügt es, das update auf der Workstation einzuspielen, auf der die Abrechnung erfolgt?
Ja (ich würde allerdings durchaus das Prüfmodul an zwei Arbeitsplätzen benutzen, um ggfs die Abrechnung ein weiteres Mal laufen lassen zu können, wenn ich an weniger relevanten Listen aus dem vorigen Abrechnungslauf am weiteren Arbeitsplatz noch arbeite...)
Heilberger hat geschrieben:Ist eine Serverinstall. der "ext. Progr." notwendig?
Nein, es sei denn, dass Sie die Abrechnung auf dem "TurboMed-Server-PC" laufen lassen wollen. Einkopieren des auf Test-Rechner erneuerten "ExtPrg"-Ordners reicht.
Heilberger hat geschrieben:Gibt es Probleme, wenn eine neuere IFAP-Version (z.B. aus update 13.2.) mit einer älteren Turbomedversion (z.B. 13.1.) läuft??
...würde ich nicht erwarten - können Sie aber auf dem Test-Rechner locker prüfen.

Grüsse, Wahnfried
Heilberger
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Re: update auslassen

Beitrag von Heilberger »

Danke! Perfekte Antwort! Verstehe ich richtig? Es genügt, den Ordner "Ext. Progr." vom Testrechner auf die Abrechnungs-Workstation einzuspielen! Dies hätte den Vorteil, die IFAP-Erneuerung nicht durchführen zu müssen!! Dann wäre auch dieses Problem geschickt umgangen. Da ich ausschließlich Wirkstoff-VO durchführe, benötige ich keine aktuelle Medik-Datenbank. Liege ich richtig??
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wahnfried
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Re: Update auslassen

Beitrag von wahnfried »

Heilberger hat geschrieben:Danke! Perfekte Antwort! Verstehe ich richtig? Es genügt, den Ordner "Ext. Progr." vom Testrechner auf die Abrechnungs-Workstation einzuspielen! Dies hätte den Vorteil, die IFAP-Erneuerung nicht durchführen zu müssen!! Dann wäre auch dieses Problem geschickt umgangen. Da ich ausschließlich Wirkstoff-VO durchführe, benötige ich keine aktuelle Medik-Datenbank. Liege ich richtig??
Jaaaa...

ansonsten: soweit ich weiß, wird nach einem auf "nur ExtPrg" mit Zwangsupdate Ifap abgespecktem Update in der Registry trotzdem der neue Update-Stand eingetragen. Daher kann man nicht "Nur Server derart abgespeckt updaten", da sonst die Clients das neue Update suchen würden (theoretische Erwägung). Daher lieber externen Testrechner derart oder völlig normal updaten, bei letzterem kann man dann auch darauf die aktuellen Mitteilungen aus dem Forum zum neuen Update nachvollziehen. Danach reicht dann üblicherweise das Übertragen des Ordners "ExtPrg" vom Test-Rechner auf das Praxis-System. Schwieriger wird es nur, wenn sich der EBM oder die GOÄ ändert bzw. Diagnosen ungültig werden (sowas müsste dann per Hand eingepflegt werden - oder dann eben doch Update zum vorgesehenen Zeitpunkt).

Der Testrechner kann durchaus auch im Praxis-Netzwerk integriert werden und nach Spiegelung der PraxisDB und deren Strukturaktualisierung dann die Abrecnung auch mit neuem Update-Stand durchführen.

Dass die KV allerdings verlangt, mit aktuell gepflegtem Praxis-System incl aktueller AMDB zu arbeiten und abzurechnen, ist ihnen natürlich klar.

Grüsse, Wahnfried
Heilberger
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Re: update auslassen

Beitrag von Heilberger »

Danke für die Antwort. Bei "nur" update ext. Programme ändert sich die Programmversion z.B. 13.1.2 nicht!!! Noch eine Frage: leider muß ich noch das Heilmittelrezept auf den Stand 1.4. bringen. Wie kann ich isoliert ein einzelnes Formular updaten? Wie bekomme ich die neue Heilmittel-Rezept-Vorlage (aus 13.2.) vom Testrechner in die Version 13.1. in der Praxis-EDV?
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wahnfried
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Re: Formulare übertragen

Beitrag von wahnfried »

Heilberger hat geschrieben:Danke für die Antwort. Bei "nur" update ext. Programme ändert sich die Programmversion z.B. 13.1.2 nicht!!! Noch eine Frage: leider muß ich noch das Heilmittelrezept auf den Stand 1.4. bringen. Wie kann ich isoliert ein einzelnes Formular updaten? Wie bekomme ich die neue Heilmittel-Rezept-Vorlage (aus 13.2.) vom Testrechner in die Version 13.1. in der Praxis-EDV?
Gesamten "Formulare"-Ordner aus komplett-Update 13.2. auf Ihr System kopieren aber bitte nach Umbenennen des bisherigen Formulare-Ordners !!, da nicht sicher ist, dass neue Formulare mit dem alten Programmstand problemlos funktionieren. Dann kann man zur Not "zurück-umbenennen" und hat danach wieder den Originalstand 13.1.

Sie können auch versuchen, das verwendete Formular zu lokalisieren, indem Sie in 13.2. eines nach dem anderen die nach "Heilmittel-Verordnung" riechenden Formualardateien umbenennen, bis eine Testverordnung mittels des gewünschten Formulars nicht mehr funktioniert. Hier wäre es aber evtl. deutlich leichter, das direkt aufrufbare Heilmittelverordnungs-Formular zu finden, als das via "Richtlinien-Verordnung" aufrufbare Formular, das muss nicht unbedingt dasselbe sein (kann das hier aber jetzt nicht überprüfen und verwende selbst immer noch die direkt ausfüllbare Variante :oops: ). Noch komplizierter wird es bei Verwendung von BFB, dazu kann ich nichts beitragen...

Grüsse, Wahnfried
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