moose hat geschrieben:KBV-Prüfmodul Prüfprotokoll (KVDT, Praxis-Version) fehler bei Probeabrechnung
ein paar Auffälligkeiten bei der Abrechnung 1/13
1.
KVDT -R306a (W/5657 4) Falls die Felder' Einlesedatum der Versichertenkarte' (Feld 41 09) und Versichertennummer eGK
des Patienten' (Feld 3119) vorhanden sind und das Feld 'Zulassungsnummer (mobiles Lesegerät)'
(Feld 41 08) nicht vorhanden ist und es keine Auftragsleistung oder Laboratoriumsuntersuchung
(Scheinuntergruppe ungleich 21, 27 oder 28) ist, dann muss der Kartentyp (Feld 3004) den Inhalt
1 oder 2 haben.
ich kann weder die Felder zuordnen, noch verstehe ich den Text. Es kommt aber bei Patienten vor, welche sowohl als Ambulante Behandlung 00 vorhanden sind, als auch als Behandlung im Kassenärztlichen Notdienst eingelesen wurden.
2.
Container-Abschluß
KVDT-R728 (I)
Seite: 1
Die Meldung "KVDT-R728" wurde bereits 5 mal protokolliert und wurde nicht mehr gemeldet.
Diese Meldung kommt aber noch häufiger vor.
Über Hinweise zur Korrektur und Verstehen der Fehler würde ich mich freuen
JS
und frohe Ostern
Hallo,
den 2. Fehler oder Hinweis (KVDT-R728) kenne ich nicht.
Wenn obige Info (I) aber im Container-Abschluß steht, heißt das, das weiter oben im Protokoll dieser Fehler/Hinweis/Warnung 5x explizit beschrieben steht und noch öfter vorgekommen ist.
zu 1)
das (KVDT-R306a)ist nur eine Warnung, ist also für die Abrechnung nicht negativ.
Es bedeutet, daß das Feld 3004 einen ungültigen Inhalt hat. Feld 3004 enthält den Kartentyp/-gereration (soll 1 oder 2 sein, 0 bedeutet unbekannt, oder mit mobilem Lesegerät eingelesen).
Bei mir kommt diese Warnung mehrfach vor: es sind sämtlich Patienten, die mehrfach vorhanden sind:
Überwiegend 1x ohne Kartenvorlage (als Laborzusendung) und 1x persönlich mit Kartenvorlage. Wird die Karte bei so einem Patienten eingelesen, erscheint das Einlesedatum in beiden Behandlungsfällen, auch in der Abrechnungsdatei, dort ist aber Feld 3004 1x korrekt "2", 1x falsch "0".
Einige sind auch im Vorquartal bereits dagewesen, mit derselben eGK und dort korrektem Feldinhalt ("2"), dann im jetzigem Quartal mit Feldinhalt "0".
Das Lesegerät scheint also als Fehlerquelle ausgeschlossen, zumindest bei mir (oder arbeiten Sie im Notdienst evtl. mit einem (nicht zugelassenen?) mobilen Lesegerät?
Wenn man nach entsprechenden KBV-Schriften googelt, findet man einiges, das auch darauf schließen läßt, das die Implementierung der eGK in die Praxissoftware gar nicht so einfach ist (s. unten), daher halte ich das ganze schlicht für einen Programmfehler, der in einigen Konstellationen auftritt.
Einen ähnlichen Fehler gabs auch schon mal Mitte 2012, damals glaube ich, wars aber ein schwererer Fehler und es gab einen Wartungslauf als Download.
z.B. aus "IT in der Arztpraxis Anforderungskatalog KVDT KBV_ITA_VGEX_Anforderungskatalog_KVDT Version 4.29"
-> Die eGK-Daten müssen von Turbomed konvertiert werden:
"
PFLICHTFUNKTION ADT P2-105
Konvertierung der eGK-Daten in KVK-/KVDT-konforme Strukturen
Ein Abrechnungssystem stellt sicher, dass die Datenfelder einer eGK für die weitere Bearbeitung im Rahmen der KV-Abrechnung gemäß der „Mappingtabelle“ [KBV_ITA_VGEX_Mapping_eGK] in der jeweils aktuellen Version in die KVK-Struktur konvertiert werden. Hinweis: Für die weitere Verarbeitung und den darauf aufsetzenden weiteren Pflichtfunktionen wird davon ausgegangen, dass jeweils ein valider KVK-Datensatz gemäß Mappingtabelle, sei es durch das Einlesen einer KVK oder durch die korrekte Konvertierung der eGK-Datenfelder, vorliegt.
..."
-> Wäre der Feldinhalt wirklich "0", müßte Turbomed die eGK ablehnen:
"PFLICHTFUNKTION ADT P2-107
Unzulässige (veraltete) eGK der Generation 0
Das Einlesen der Daten einer eGK der Generation 0 muss mit folgender beispielhafter Fehlermeldung abgelehnt werden:
„Die eGK ist ungültig und darf nicht zur Abrechnung verwendet werden.“
Eine Weiterverarbeitung zum Zwecke der ADT-Abrechnung und Bedruckung ist nicht zulässig.
Hinweis: Das Erkennen einer eGK der Generation 0 ist nur möglich, wenn die Karte direkt durch das Praxisverwaltungssystem gelesen wird.
Werden die Daten hingegen von einem mobilen Kartenterminal in ein Praxisverwaltungssystem übernommen, ist die Kartengeneration nicht eindeutig identifizierbar. In diesen Fällen muss ein Feld „Kartentyp/-generation" (FK 3004) mit dem Inhalt „0“ im Datensatz „010x“ übertragen werden.
..."
Liest man dann noch länger in diesem Schriftstück, wirds einem bloß grauselig.
Gruß
Franzkonrad