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88192 und Praxisgebühr?
Verfasst: Dienstag 5. Juni 2012, 11:17
von Pragewo
Hallo an alle!
Bei der Anlage von Labor-"Ausgleichs"scheinen über die KV (für O-III-Laborleistungen der HzV-Patienten) verlangt TM eine Eingabe bzgl. Praxisgebühr. Die wird aber nicht fällig. Und eine entsprechende Ausnahmeziffer gibt es lt. KVB auch nicht.
Wie kann ich das regeln?
Liebe Grüße
T. Fuchs
Re: 88192 und Praxisgebühr?
Verfasst: Dienstag 5. Juni 2012, 12:19
von lapins
Fall anlegen
.................. (noch) nicht (bezahlt)
Bild runter Taste auf letzten Eintrag: Quittung vom Vertreter (80033) .
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Trost für mich, dass zumindest eine(r) diese Tortur auf sich nimmt, zu JEDEM HZV Fall auch den KV Fall aufzunehmen.
Die meisten Leser in diesem Forum werden die Hintergründe für diesen 88192 Fall gar nicht kennen !
Bedenklich ist es, wie unausgegoren all diese Verträge in letzter Konsequenz im Zusammenspiel sind, ich meine die Menge der zusätzlichen
Administration, an die Anfangs gar niemand denkt.
Außerdem werden alle "erweiterte Suche" Abrechnungsprüfungen a) viel komplizierter, teilweise b) unmöglich
weil es ja dann je Patient nicht mehr nur EINEN sondern ZWEI Behandlungsfälle gibt.
Deshalb sollte man den Fall erst nach allen Abrechnungsprüfungen anlegen.
Mfg rLap
Re: 88192 und Praxisgebühr?
Verfasst: Dienstag 5. Juni 2012, 16:05
von Lazarus
Pragewo hat geschrieben:Bei der Anlage von Labor-"Ausgleichs"scheinen über die KV (für O-III-Laborleistungen der HzV-Patienten) verlangt TM eine Eingabe bzgl. Praxisgebühr. Die wird aber nicht fällig. Und eine entsprechende Ausnahmeziffer gibt es lt. KVB auch nicht.
Wie kann ich das regeln?
Ich Habe eben mit der KVNO telefoniert. Im Bereich der KVNO ist es die 80040 (Kassenwechsel).
Grüße
Lazarus