Neues Versorgungsmodell: Gesundheitskonto mit Solidargutschr
Verfasst: Dienstag 28. Dezember 2010, 22:48
Die Kostenerstattung als Abrechnungweg für die Patienten ist schon lange bekannt, wird jedoch wohl von kaum einem Patienten genutzt.
Nun solle ein neues Konzept der KV-Schleswig-Holstein neuen Schwung in diesen Abrechnungsweg bringen:
"Das Versorgungsmodell: Gesundheitskonto mit Solidargutschrift", aber lesen Sie selbst im Nordlicht 12/2010 über die KVSH Seite http://www.kvsh.de/index.php?StoryID=60 oder direkt im Nordlicht http://issuu.com/neincobson/docs/nordlicht_12
Hier wird ein win-win-win Modell aufgezeigt, bei dem alle Beteiligten profitieren können.
1) Der Patient: Er streicht das Geld vom seinem Gesundheitskonto am Ende des Jahres ein, wenn er nicht zum Arzt geht.
2) Die Krankenkasse: - Sie spart, dann wenn der Patient nicht zum Arzt geht.
- Sie spart, wenn der Patient übermäßig zum Arzt geht, denn dann muß der Pat. extra zubezahlen, bis
zu 2% seines Bruttoeinkommens.
3) Der Arzt : Darf eine Rechnung nach GOÄ erstellen und über die PVS einfordern, wird jedoch über die Krankenkasse bezahlt, so daß der Patient dieses Geld nicht selbst einbehalten kann.
Noch wurde dieses Modell nirgendwo umgesetzt. Aber alles beginnt erst einmal mit einer, so hoffe ich, angeregten Diskussion.
Mit Gruß aus Kiel
und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2011
wünscht Euch
Johnny
Nun solle ein neues Konzept der KV-Schleswig-Holstein neuen Schwung in diesen Abrechnungsweg bringen:
"Das Versorgungsmodell: Gesundheitskonto mit Solidargutschrift", aber lesen Sie selbst im Nordlicht 12/2010 über die KVSH Seite http://www.kvsh.de/index.php?StoryID=60 oder direkt im Nordlicht http://issuu.com/neincobson/docs/nordlicht_12
Hier wird ein win-win-win Modell aufgezeigt, bei dem alle Beteiligten profitieren können.
1) Der Patient: Er streicht das Geld vom seinem Gesundheitskonto am Ende des Jahres ein, wenn er nicht zum Arzt geht.
2) Die Krankenkasse: - Sie spart, dann wenn der Patient nicht zum Arzt geht.
- Sie spart, wenn der Patient übermäßig zum Arzt geht, denn dann muß der Pat. extra zubezahlen, bis
zu 2% seines Bruttoeinkommens.
3) Der Arzt : Darf eine Rechnung nach GOÄ erstellen und über die PVS einfordern, wird jedoch über die Krankenkasse bezahlt, so daß der Patient dieses Geld nicht selbst einbehalten kann.
Noch wurde dieses Modell nirgendwo umgesetzt. Aber alles beginnt erst einmal mit einer, so hoffe ich, angeregten Diskussion.
Mit Gruß aus Kiel
und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2011
wünscht Euch
Johnny