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Update 26.3 (nur: "UV-GOÄ/GOÄ")

Verfasst: Donnerstag 25. Juni 2026, 19:59
von FortiSecond
Hi,

dies schreibe ich abgetrennt zur Diskussion des Abrechnungs- und Stichtagsupdates vom 24.06.26.

Frage in die Runde: Was hat es mit den Änderungen an der GOÄ auf sich?

Grund:
UV-GOÄ ist mir klar: TM kennt anscheinend nicht die "Zuordnung Leistungstag zu an diesem Tag gültigen Euro-Betrag". Okay.
Aber normale GOÄ? Da spricht CGM von Nebenkostenwerten. Dazu habe ich nun Quellen gesucht, bin nicht fündig geworden. Nur Verweise auf GOÄ-Reform, die aber für 2027 oder später ansteht.

Anlass:
GOÄ- und UV-GOÄ-Änderungen in CGM TURBOMED

Was ändert sich?
- UV-GOÄ: Umfassende Struktur- und Gebührenreform zum 01.07.2026.
- GOÄ: Keine Strukturreform, aber geänderte Nebenkostenwerte ab 01.07.2026.
- Beides ist in CGM TURBOMED-Version 26.3.1 enthalten.

Was bedeutet das für Sie?
- Wenn Sie Ihre Eigenen Listen (GOÄ / UV-GOÄ) zu früh manuell aktualisieren, können für Leistungen aus dem 2. Quartal 2026 fälschlicherweise bereits die neuen (ab 01.07.2026 gültigen) Werte/Regeln verwendet werden.
- Folge: fehlerhafte Rechnungen (falsche Gebühren / falsche Abrechnungslogik).

Was müssen Sie wann tun?
Vor dem 01.07.2026 unbedingt erledigen:
- Alle offenen BG-Rechnungen (UV-GOÄ) für Leistungen aus Q2/2026 erstellen.
- Alle Privatrechnungen (GOÄ) für Leistungen aus Q2/2026 erstellen.
- Manuelle Aktualisierung der Eigenen Listen GOÄ und UV-GOÄ:
Entweder nach Praxisschluss am 30.06.2026 oder vor Praxisbeginn am 01.07.2026 die Eigene Liste UV-GOÄ und GOÄ in CGM TURBOMED-Version 26.3.1 manuell aktualisieren.

So stellen Sie sicher, dass alle Leistungen aus Q2/2026 mit den alten, zum Behandlungszeitpunkt gültigen Vorgaben abgerechnet werden und ab 01.07.2026 korrekt nach den neuen Regelungen.
Hat hier jemand eine Idee, was genau bei der GOÄ sich ändert?

Re: Update 26.3 (nur: "UV-GOÄ/GOÄ")

Verfasst: Donnerstag 25. Juni 2026, 20:21
von FortiSecond
Fragen wir mal Mistral Vibe:
Was meint CGM mit Änderungen an der GOÄ (nicht UV-GOÄ) zum 01.07.2026? Ich finde dazu nichts.
Kurz vorweg: Du findest nichts zu einer GOÄ-Änderung zum 01.07.2026, weil es regulatorisch keine gibt. Die GOÄ-Strukturreform (GOÄneu) hängt weiter im politischen Prozess – Referentenentwurf erst Mitte 2026, Kabinett/Bundesrat im zweiten Halbjahr, realistisches Inkrafttreten frühestens 2027/2028. Zum 01.07.2026 ändert sich an der eigentlichen GOÄ (Gebühren, Paragrafenteil) nichts.

Was sich tatsächlich zum 01.07.2026 ändert, sind die Sachkostenwerte in der UV-GOÄ: Die Allgemeinen und Besonderen Kosten werden um 5 % erhöht (ausgenommen u. a. Abschnitt B und die Arthroskopie-Nrn. 3400–3444).

Und hier ist die Brücke, die CGMs Formulierung erklärt: Die "Nebenkostenwerte", die CGM unter dem Label GOÄ meint, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sachkosten-/Auslagen-Pauschalen, die für die GOÄ-Privatabrechnung aus den Besonderen Kosten der UV-GOÄ abgeleitet werden. Nach § 10 GOÄ sind Materialkosten in der Privatabrechnung zwar grundsätzlich einzeln und in tatsächlicher Höhe abzurechnen (Pauschalen streng genommen unzulässig) – in der Praxis werden aber die UV-GOÄ-Pauschalen der Spalte "Besondere Kosten" verwendet, und die privaten Kostenträger erkennen diese i. d. R. an.


Heißt: Wenn die UV-GOÄ-Sachkosten zum 01.07.2026 steigen, ziehen die in den Privatabrechnungsarten hinterlegten, daran gekoppelten "Nebenkosten"-Werte mit. CGM bündelt das in 26.3.1 zusammen mit der UV-GOÄ-Reform, beschreibt es aber separat unter "GOÄ", weil es technisch die GOÄ-Privatabrechnung betrifft – nicht weil der Verordnungsgeber die GOÄ geändert hätte.


Kurzum: UV-GOÄ und GOÄ sind hier nicht so sauber trennbar, wie es klingt. Die "GOÄ-Nebenkosten"-Änderung ist kein eigenständiger GOÄ-Vorgang, sondern ein Folgeeffekt der UV-GOÄ-Sachkostenanhebung im Datenstamm. Deshalb findet man in keiner offiziellen GOÄ-Quelle etwas dazu.

Zwei Punkte zur Absicherung (den genauen Wortlaut der 26.3.1-Doku habe ich nicht vorliegen):
  1. Es hängt davon ab, wie eure Privatabrechnungsarten konfiguriert sind – ob sie auf die UV-GOÄ-Besondere-Kosten-Pauschalen referenzieren oder auf eigene hinterlegte Einzelpreise. Nur im ersten Fall greift die automatische Anpassung.
  2. Gegen die offizielle CGM-Update-Doku zu 26.3.1 prüfen. CGM weist bei solchen Updates regelmäßig darauf hin, die "Eigene Liste" der GOÄ/UV-GOÄ gemeinsam mit den Privatabrechnungsarten zu aktualisieren, damit Faktor- und Kostenberechnung stimmen.
Wenn der genaue Mechanismus für eure Konfiguration relevant ist, ist die Anwenderhotline (0261 8000-2345) zuverlässiger als jede Interpretation der Changelog-Zeile.
Na dann... ruf´ doch mal an! :-)
Wobei... im schlimmsten Fall verliert man den Gegenwert der Steigerung, wenn die privaten Kostenträger nicht mit der Bitte um eine höhere Rechnung anklopfen. Eine soeben befragte Praxis sagte, sie nutze die Pauschalen ohnehin nicht, rechne (im Bereich UV-GOÄ) sowieso stets die ermittelten tatsächlichen Nebenkosten ab.