ePA: Wie entziehe ich best.Benutzern das Recht zum Öffnen/Bearbeiten der ePA?

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holgerhi
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ePA: Wie entziehe ich best.Benutzern das Recht zum Öffnen/Bearbeiten der ePA?

Beitrag von holgerhi »

Hallo,

Bei der C-BOX-Administration müssen ja die Arbeitsplätze angehakt sein, an den CK eingelesen werden, damit die ePA für 90d aktiviert wird.
Bei uns 3 PCs an der Anmeldung - dort sind die MFAs eingeloggt.
Gibt es eine Möglichkeit Benutzer-spezifisch das Recht zum Lesen/ Bearbeiten der ePA zu entziehen?

VG
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FortiSecond
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Re: ePA: Wie entziehe ich best.Benutzern das Recht zum Öffnen/Bearbeiten der ePA?

Beitrag von FortiSecond »

Warum? Es wäre doch nicht die "ePA für alle", wenn man jetzt plötzlich jemanden vom Zugriff ausschließen möchte.

Okay, Sarkasmus beiseite: Mir ist kein Benutzerrecht hierzu bekannt, das man vergeben/entziehen könnte.
Man könnte zwar Stationen deaktivieren in der CBOX, aber das ist kontraproduktiv (Einlesen von Karten) und hat nichts mit Benutzern zu tun.


Ich finde die Fragestellung durchaus "interessant", auch hinsichtlich der ePA an sich. Es gibt ja durchaus Personal, was mit TM arbeitet, ohne zum operativen medizinischen Personenkreis zu gehören. Und da man ja auch in der ePA löschen kann, ist das wieder so eine unüberlegte Eigenschaft der ePA-Umsetzung.

Ich kann nicht beurteilen, ob ePA-Zugriff ein einzelnes Nutzerrecht sein muss (Pflichtfunktion des PVS).
Elegant wäre es. Für geboten halte ich es. Und eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass das entsprechend implementiert wird. Wenn ich drüber nachdenke, habe ich gar nicht erwartet, dass man es NICHT einschränken kann...

Muss man gar nicht weit schauen: Bei CGM ALBIS ist es ein Benutzerrecht. Ich meine, dass es sogar granuliert einstellbar ist. Und es ist nicht per default zugeteilt (sondern das erste Problem, in das manche Praxis rennt, weil man ein Adminkennwort braucht).

Aber wir reden über TURBOMED. Ich will mir nicht vorstellen, welche bürokratischen Wege solch ein Feature bei CGM gehen muss, bevor es zur Umsetzung kommt. Klingt es nach Herumätzen, wenn ich zugunsten einer schnellen Umsetzung vorschlage, ein SWP-pflichtiges Zusatzmodul "ePA-Rechteverwaltung" einzuführen? *hust*

Doch vielleicht gibt es ja jemanden hier, die/der es besser weiß?
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RAMöller
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Re: ePA: Wie entziehe ich best.Benutzern das Recht zum Öffnen/Bearbeiten der ePA?

Beitrag von RAMöller »

Praktisch wäre es, überhaupt einen Hinweis auf neue Einträge zu bekommen, ePA oder bei Briefen. Dieser Kanal ist irgendwie tot.

Eine Praxis hat sich beschwert, dass die Vertretungsscheine in die ePA geladen wurden und niemand etwas bemerkt hat (mit der Bitte, das in Zukunft zu lassen.......seltsamerweise sind bei denen mehr als 50% der ePA gesperrt.,....,).

Also ist es eher anders herum, das ePA System ist per se "eingeschränkt", insofern verstehe ich CGM, sich da eher mäßig zu engagieren (und sich auf substanzlose Preiserhöhungen zu beschränken)
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Re: ePA: Wie entziehe ich best.Benutzern das Recht zum Öffnen/Bearbeiten der ePA?

Beitrag von holgerhi »

Das ist dafür bis heute tatsächlich keine Lösung in TM gibt, halte ich für einen Schildbürgerstreich!

Genau das oben beschriebene Szenario (Notfallscheine) befürchte ich im täglichen Betrieb: jemand landet aus Versehen im ePA-Center und lädt durch wildes Herumklicken diverse Befunde hoch, ohne dass ich davon etwas mitbekomme. Genauso, wie ich mir alle Befunde, die per eMail, Fax oder Ausdruck die Praxis verlassen, im Vorfeld immer vorlegen lasse, möchte ich auch selbst entscheiden, welche Befunde in die ePA des Patienten hochgeladen werden und welche nicht.

Zumindest die Bearbeitung der ePA sollte ausschließlich unter ärztlicher Kontrolle liegen – wenn schon nicht via Benutzer- recht, dann zumindest auf bestimmte Arbeitsstationen beschränkt sein. Meine Hoffnung war, bei der C-Box-Administration die Haken nur für die Sprechzimmer zu setzen – leider wird dann die ePA beim Einlesen der Chipkarte an der Anmeldung nicht freigeschaltet – vielleicht kann CGM hier am schnellsten etwas ändern…
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Re: ePA: Wie entziehe ich best.Benutzern das Recht zum Öffnen/Bearbeiten der ePA?

Beitrag von Frankolas »

holgerhi hat geschrieben: Dienstag 23. Dezember 2025, 08:22 .......
Zumindest die Bearbeitung der ePA sollte ausschließlich unter ärztlicher Kontrolle liegen – wenn schon nicht via Benutzer- recht, dann zumindest auf bestimmte Arbeitsstationen beschränkt sein. .......
Das ist ein wirklich guter Anspruch, bedenken Sie aber , dass die Patienten via Kassen APP auch den letzten Einkaufsbeleg vom Aldi einstellen können. Ich sehe die e-PA, wie sie derzeit existiert, für innerärztlichen Befundaustausch absolut ungeeignet. Die Befundsortierung und Freigabe liegt eh in der Hand des Patienten und nicht in der von Fachpersonal. Also auch Vorsicht mit der e-PA hinsichtlich nachträglich getürkter Befundberichte ( Ich denke hier an die Beschaffung von BTM von div. Pat. im Notdienst, denn der Schmerztherapeut hat das ja schon mal rezeptiert ).
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Re: ePA: Wie entziehe ich best.Benutzern das Recht zum Öffnen/Bearbeiten der ePA?

Beitrag von FortiSecond »

Frankolas hat geschrieben: Dienstag 23. Dezember 2025, 10:16
holgerhi hat geschrieben: Dienstag 23. Dezember 2025, 08:22 .......
Zumindest die Bearbeitung der ePA sollte ausschließlich unter ärztlicher Kontrolle liegen – wenn schon nicht via Benutzer- recht, dann zumindest auf bestimmte Arbeitsstationen beschränkt sein. .......
Das ist ein wirklich guter Anspruch, bedenken Sie aber , dass die Patienten via Kassen APP auch den letzten Einkaufsbeleg vom Aldi einstellen können. Ich sehe die e-PA, wie sie derzeit existiert, für innerärztlichen Befundaustausch absolut ungeeignet. Die Befundsortierung und Freigabe liegt eh in der Hand des Patienten und nicht in der von Fachpersonal. Also auch Vorsicht mit der e-PA hinsichtlich nachträglich getürkter Befundberichte ( Ich denke hier an die Beschaffung von BTM von div. Pat. im Notdienst, denn der Schmerztherapeut hat das ja schon mal rezeptiert ).
Bitte mein Wording rein rational aufnehmen (kein erhobener Zeigefinger etc.):

1) Für Befundaustausch im Sinne der "Mitbehandlung, Bericht erbeten" ist der eArztbrief via KIM vorgesehen. Die ePA ist kein gerichtetes Kommunikationsmedium.

2) Vertreterscheine in der ePA? Ähm... lese ich zum ersten Male. Klingt irgendwie nicht richtig.

Ich stelle gleich mal was dazu ein (zur Diskussion). :-)
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