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eAU mit Version 23.4.1 am 1.1.24 möglich

Verfasst: Montag 1. Januar 2024, 09:35
von Wanzmann
Moin
Habe gerade (1.1.24 9Uhr) eine eAU mit der 23.4.1 erstellt, signiert, versendet und storniert bekommen.

Wollte es mal testen bevor ich das Turbomed Update einspiele.

Da das angekündigte "nicht mehr funktionieren der eAU ab 1.1.24" der einzig zwingende Grund für das Update war werde ich jetzt nicht updaten und die Erfahrungen der anderen Kollegen abwarten.

MfG aus dem hohen Norden
B.Wanzenberg

Re: eAU mit Version 23.4.1 am 1.1.24 möglich

Verfasst: Montag 1. Januar 2024, 10:08
von SebastianG
Ich habe gerade das Update gemacht, damit geht eAU und eRezept auch am heutigen Tage problemlps, eAU sogar schneller als vorher. Soweit ich das verstanden habe kann die eAU zwar mit der alten Version versendet werden aber dann bei der Kasse nicht verarbeitet werden.

Re: eAU mit Version 23.4.1 am 1.1.24 möglich

Verfasst: Montag 1. Januar 2024, 11:09
von mexx
Allen ein gutes Jahr,

Kann man denn nicht für paar Tage die eAU deaktivieren? Einfach wie früher?

Viele Grüße

Re: eAU mit Version 23.4.1 am 1.1.24 möglich

Verfasst: Montag 1. Januar 2024, 15:46
von FortiSecond
Abschalten sollte weiterhin als Fallback (bei Verbindungsproblemen usw.) möglich sein.

By the way: Die "neue" Version der eAU sollte ja bereits seit 01.07.2023 verwendet werden - die "alte" Version wurde bis 31.12.23 noch akzeptiert.
Wie viele Updates und Sonderupdates gab es von TM für Q3 und Q4? Und ALBIS hat am 13.12. (oder war es der 8.12.?) das unauffällige Update mit den Änderungen für Q1/24 bekommen.

Die eine oder andere KV soll ja auf Honorarkürzungen wegen fehlender TI-Anwendungen verzichten, wenn ein PVS-Wechsel ansteht. Wenn man noch nicht alle Module für TM gekauft hat, ist das schon Startkapital für einen PVS-Wechsel. Denn anders als bei Konnektoren sind diese Zusatzlizenzen nicht "übertragbar", zumal diverse PVS solche Module nicht als kostenpflichtige Option sehen, sondern einfach einbauen. Ja, ich bin immer noch der Meinung, dass alle TI-Funktionen Teil der Zulassungsvoraussetzung eines Basis-PVS hätten sein müssen. Gesetzgeber, wake up!