Wichtige Änderung der TI-Pauschale: Implementierung von TI-Anwendungen in Arztpraxen erforderlich
Verfasst: Freitag 21. Juli 2023, 11:21
Liebe Kollegen, Partner und Kunden,
ich wende mich heute an euch, um auf eine wichtige Änderung bezüglich der TI-Pauschale hinzuweisen, die sich auf eure Praxen auswirken wird.
Gemäß den neuen Bestimmungen des BMG werden Praxen, denen eine TI-Anwendung fehlt, eine Kürzung von 50% der TI-Pauschale erfahren. Sollten mehr als eine TI-Anwendung fehlen, wird sogar eine Kürzung von 100% der TI-Pauschale vorgenommen.
Folgende TI-Anwendungen sind betroffen:
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronisches Rezept (eRezept)
Falls einige von euch ALBIS-Anwender sind, könnt ihr eure Freischaltungen unter „Optionen“ -> „Wartung“ -> „Freischaltung“ sehen.
Solltet ihr kein ALBIS nutzen, fragt im Fall der Fälle bei eurem Vertriebspartner/Dienstleister nach wo ihr die Freischaltungen einsehen könnt.
Wir möchten betonen, dass die Nutzung der TI-Anwendungen nicht nur eine Voraussetzung für die Vermeidung von Kürzungen ist, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens leistet.
Durch den Einsatz dieser Technologien können wir gemeinsam die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und die Effizienz in den Praxen steigern.
Wenn euch eine Anwendung fehlt, setzt euch bitte mit eurem Vertriebspartner oder Dienstleister auseinander. Dieser kann euch ein entsprechendes Bestellformular zukommen lassen.
Gemeinsam können wir die Zukunft der medizinischen Versorgung gestalten und den digitalen Fortschritt vorantreiben.
ich wende mich heute an euch, um auf eine wichtige Änderung bezüglich der TI-Pauschale hinzuweisen, die sich auf eure Praxen auswirken wird.
Gemäß den neuen Bestimmungen des BMG werden Praxen, denen eine TI-Anwendung fehlt, eine Kürzung von 50% der TI-Pauschale erfahren. Sollten mehr als eine TI-Anwendung fehlen, wird sogar eine Kürzung von 100% der TI-Pauschale vorgenommen.
Folgende TI-Anwendungen sind betroffen:
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronisches Rezept (eRezept)
Falls einige von euch ALBIS-Anwender sind, könnt ihr eure Freischaltungen unter „Optionen“ -> „Wartung“ -> „Freischaltung“ sehen.
Solltet ihr kein ALBIS nutzen, fragt im Fall der Fälle bei eurem Vertriebspartner/Dienstleister nach wo ihr die Freischaltungen einsehen könnt.
Wir möchten betonen, dass die Nutzung der TI-Anwendungen nicht nur eine Voraussetzung für die Vermeidung von Kürzungen ist, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens leistet.
Durch den Einsatz dieser Technologien können wir gemeinsam die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und die Effizienz in den Praxen steigern.
Wenn euch eine Anwendung fehlt, setzt euch bitte mit eurem Vertriebspartner oder Dienstleister auseinander. Dieser kann euch ein entsprechendes Bestellformular zukommen lassen.
Gemeinsam können wir die Zukunft der medizinischen Versorgung gestalten und den digitalen Fortschritt vorantreiben.