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Verfasst: Mittwoch 2. Januar 2008, 11:10
von danspie
Natürlich die 03110, 03111 oder 03112, da der Patient ja primär zu Ihnen kommt und Sie nicht irgendjemanden vertreten, bereitschaftsdienst haben oder einen UE-Schein erhalten. Dass der Patient mit dem Besuch bei Ihnen Arzt-Hopping betreibt ist (ausnahmsweise) nicht ihr Problem (das Risiko des Arzt-Hoppings haben die Kassen zumindest noch bis Ende 2008 sowieso über die Gesamtbudgetierung an uns Ärzte abgegeben, d.h. wir bezahlen es sowieso über fallenden Punktwert selbst).
Verfasst: Mittwoch 2. Januar 2008, 16:56
von Kasimir
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im Übrigen: Das mit der Pseudoziffer für den 2. Pat.-Arzt-Kontakt haben wir jetzt so gelöst, dass wir die alte EBM-"2" so umgewidmet haben, dass nun die "00000" entsteht.
So muss sich überhaupt keiner im Team Gedanken machen, was man denn nun einträgt, denn das Eintragen der "2" sind wir ja seit vielen Jahren gewohnt, es kann diezbezüglich also alles so weitergemacht werden wie immer.
Verfasst: Donnerstag 3. Januar 2008, 11:44
von lapins
brrr ist das alles kompliziert mit Recalls usw....und hintnach können Sie nicht garantieren ob im laufe des Qu nicht irgendeiner doch etwas vergessen hat.
wir bleiben bei folgender Vorgehensweise, erweitert um kleine änderungen:
a) jeder Arztkontakt kriegt auch ein 00000 (mit "k im alten EBM)
b) die alten 03210 bzw 03001 stehen immer schon im cave (icon wär auch eine Möglichkeit)
c) am qu-ende macht eine flinke helferin eine such und nachbearbeitungsorgie und trägt die fehlenden ziffern ein.
dazu muss man natürlich die suchkriterien bis an seine grenzen ausquetschen . so an die 140 Suchen für diverse Zwecke sind im Laufe der Zeit zusammengekommen, geordnet nach gruppen und mit "h" für Helferin gekennzeichnet.
Aber man kriegt als ergebnis immer genau die liste bei denen noch was fehlt.
Verfasst: Donnerstag 3. Januar 2008, 12:44
von danspie
Hallo lapins,
140 Suchläufe??
Wir machen es ähnlich wie Sie: wir vergeben auch die 00000 und suchen alle Patienten mit 00000, die keine Chronikerziffer haben. Die letzte Vergabe einer Chronikerziffer haben wir als mit Datum in einem Icon. Bei Patienten beispielsweise mit DM und entsprechender Medikation (ergo Hypertonus etc.,) können meine Damen die Chronikerziffer gleich vergeben, alle anderen schauen wir Ärzte uns an.
Ein Suchlauf betrifft noch alle Pat. ohne Grundpauschale. Mich würde wirklich interessieren was Sie noch alles suchen!
Vielen Dank
danpsie
Verfasst: Freitag 4. Januar 2008, 00:22
von wahnfried
Hallo,
dafür hatte ich mal einen Thread angelegt:
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... e+suche%2A
vielleicht kommt da ja noch etwas zusammen?
Für die Routinen, die Probleme machen, dachte ich einen eigenen Thread zu lancieren:
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... e+suche%2A
Aber offensichtlich hat keiner Zeit, sich mit nicht funktionierenden Routinen zu beschäftigen. Wir finden immer wieder, daß die Ergebnislisten nicht alle Ereignisse erfassen, die aufgelistet gehören! Oft bekommen wir über ähnliche Routinen dann noch Wesentliches nachgeliefert, das mit eigentlich dafür spezifischen Routinen angezeigt worden sein müsste, aber damit eben nicht gefunden wurde.
Oder das bedeutet, daß im Verwenden der Erweiterten Suche (bzw. deren Kriterien) ein deutlicher Schulungsbedarf besteht...
Viele Grüsse, Wahnfried
sehr deutsch...
Verfasst: Freitag 4. Januar 2008, 21:57
von Buldmann
Also ich muss schon sagen, das ist mir alles zu kompliziert - und wohl doch eine sehr deutsche Regulierungswut und eine mir doch überbordende Gesetzestreue. Sind wir Hausärzte nicht genug geschlagen mit allem möglichen bürokratischen Firlefanz, alleine wenn ich schon an 5stellige Abrechnungsziffern denke. Also, im Klartext: wenn ein Patient eine schwere Krankheit hat, also mit Sicherheit mehrfach im Quartal kommt, der Gesprächs- und sonstige Aufwand untergeht in dieser merkwürdigen Versichertenpauschale, dann ist es mir vollkommen schnurzegal, wann der Chronikerzuschlag eingetragen wird, also wird er beim ersten Kontakt eingetragen. Und wenn dann tatsächlich ein Patient nur dieses eine Mal im Quartal dawar, oh Gott oh Gott, dann bleibt die Chronikerziffer trotzdem stehen, denn ein eine Ziffer mit zweiten Datum ist nicht vorgesehen. Punkt, Schluss, Fertig!
mit Gruß
Buldmann
Re: sehr deutsch...
Verfasst: Freitag 4. Januar 2008, 23:36
von Roland_Colberg
Na ja, auf solche Einstellungen trifft man ja immer wieder, und ich persönlich glaube, dass die meisten Kollegen so denken (womit die korrekte Abrechnung eigentlich nicht mehr typisch deutsch wäre... ).
Wir Ärzte sind aber nicht die Erfinder dieser Bürokratie und Regulierungswut, sondern das sind praxisferne Bürokraten und Funktionäre. Und gerade von denen möchte ich mich nicht auch nur ansatzweise zu potenziell strafbarem Verhalten verleiten lassen.
FAQ der KV Bayern:
Wird der Chronikerzuschlag gemäß GOP 03212 beim ersten oder erst beim zweiten Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet ?
Die GOP 03212 fordert obligat mindestens 2 Arzt-Patienten-Kontakte, so dass diese GOP erst abgerechnet werden darf, wenn der zweite Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt ist.
Was ist denn, wenn die KV alle Chronikerzuschläge "richtigstellt" (rausschmeißt), die am selben Tag wie die merkwürdige Versichertenpauschale abgerechnet wurden?
Verfasst: Samstag 5. Januar 2008, 00:14
von danspie
Also ich werde auch nur bei denen eine Chroniker-Ziffer abrechnen, die mindestens 2 AP-Kontakte hatten. Allerdings werde ich die Chroniker-Ziffer bei meinen Chronikern gleich beim ersten Kontakt eintragen (um am Quartalsende halt alle Pat über die fehlende 00000 zu suchen, die eine Chroniker-Ziffer, aber keine 2 AP-Kontakte hatte). Die KV ist ,nicht nur meines Erachtens, nicht berechtigt, die Chronikerziffer einfach herauszuschmeissen, wenn sie am selben Tag eingetragen wurde wie die Versichertenpauschale. Auch steht nirgends, dass am Tag der Abrechnung der Chronikerziffer ein AP-Kontakt stattgefunden haben muss, so dass der Eintrag an einem anderen Datum ja auch nichts bringt!
Viele Grüße
wie auch immer...
Verfasst: Samstag 5. Januar 2008, 00:55
von wahnfried
Hallo,
natürlich ist es möglich, die Chroniker-Pauschale zusammen mit der Versichertenpauschale abzurechnen, aber eben nur, wenn vorher ein telefonischer Kontakt des Patienten mit dem Arzt erfolgte. Die Ziffer für den telefonischen Kontakt muß ja beim Ansetzen der Chronikerziffer wieder gestrichen werden...
Meine böswillige Phantasie ist es aber, daß die KV-Oberen (sofern nicht per Verordnung vorher dazu gezwungen) irgendwann eine Prüfmethode kreieren, wonach das Abrechnungsverhalten des blöden Hausarztes danach untersucht wird, wieviel Prozent der Patienten die Chronikerziffer beim ersten Zifferneintrag stehen hat und - falls das einen bestimmten Prozentsatz übersteigt - den Kollegen als verdächtig für Falschabrechnung zu brandmarken.
Unabhängig davon würde auch ich darauf achten, daß die 03212 nachprüfbar erst beim zweiten APK auftaucht, wenn die Abrechnung naht.
Viele Grüsse (und mit Verständnis für den Ärger, jedoch Mahnung zur Vorsicht: solange die Gesetze so sind, hält man sich lieber daran oder man steigt besser aus der Kassenmedizin aus), Wahnfried
Re: Dokumentation der Chroniker-Berechtigung
Verfasst: Freitag 11. Januar 2008, 03:08
von wahnfried
wahnfried hat geschrieben:Hallo,
ich werde öfter die Chroniker-Berechtigung nach entsprechender Prüfung eintragen...
Workaround:
Erstellen eines Eintrages in der Komplexsteuerung:
Strg + "x" (Komplexsteuerung): neuen Eintrag erzeugen (Strg + "n"), im nun erscheinenden Fenster "Komplex bearbeiten": Kürzel "aa-chr" und Beschreibung: "Chroniker-Berechtigung überprüft", Aktionen: "neue Aktion" anklicken, dann "Karteieinträge"-"Zeilenmakros": dort ein Zeilenmakro mit dem Text "Chroniker-Berechtigung überprüft" (Kürzel bei mir "Chr") erzeugen und markieren/bestätigen. Nun steht im Komplex-Bearbeiten-Fenster im rechten Feld unter "Text": "Chroniker Berechtigung überprüft"
Hallo,
Wenn der durch den Komplex erzeugte Eintrag farbig angezeigt werden soll, muß auch ein Karteiartkürzel vergeben werden. Dieses kann nach Doppelklick auf die Spalte "Art" in der rechten Hälfte des Fensters "Komplex bearbeiten" eingetragen werden.
Die Farbe wird dann Arbeitsstations-spezifisch ausgewählt, indem man einen rechten Mausklick auf diesen Eintrag in der Karteiartspalte (ggfs einfach erzeugen und nach der Farbauswahl wieder löschen..) ausführt. Ein rechter Mausklick auf den Karteitexteintrag bringt dagegen keinen Einstieg in die Farbauswahl.
(lokale Farbauswahl ist sinnvoll, um die Anzeige an der Arbeitstation an die Eigenheiten des Monitors anzupassen).
Übrigens habe ich inzwischen einen zweiten Komplex erstellt, der das Fehlen der Chroniker-Berechtigung dokumentiert, Farbe des Eintrags in der Karteikarte ist dann rot (statt grün bei vorhandener Berechtigung) und das Karteiartkürzel "NIX" statt "CHR"...
viele Grüsse, Wahnfried
Verfasst: Freitag 11. Januar 2008, 18:56
von dr-borchert
Die Frage der Abrechnung der Chronikerziffer, (ob beim 1. oder 2. Mal) ist in der Tat verwirrend ärgerlich und widersprüchlich:
-TurboMed rät, wie bereits mehrfach dargestellt, die Chronikerziffer beim 1. Mal abzurechnen, beim 2. Kontakt die 5 Nullen
- bei der Einführungsveranstaltung zum neuen EBM, (KVN-Niedersachsen Braunschweig) wurde ebenfalls in einem Abrechnungsbeispiel die Chronikerziffer beim 1. Kontakt eingetragen.
-Ein Anruf in der Abrechnungsstelle der KVN-BS ergab, dass auf keinen Fall die Chronikerziffer beim ersten Mal eingetragen werden darf, da dann für die KV ein 2. Patientenkontakt nicht ersichtlich sei und daher der Arzt mit einem Streichen der Chronikerziffer rechnen müsse!
Ergo: Mit der Faust in der Tasche rechnen ich die Chronikerziffer beim 2. Kontakt ab und verzichte auf die Nullen, (davon haben wir im Leben eh schon genug).
Grüße
W. Borchert
Verfasst: Freitag 11. Januar 2008, 21:25
von Kasimir
Was ist, wenn der erste Patientenkontakt ein telefonischer war, also Ziffer 01435?
Diese Ziffer würde ja bei der Abrechnung der Versichertenpauschale wegfallen, so dass es so aussähe, als wäre dieser zweite Arzt-Patienten-Kontakt dann der erste, was ja dann aber nicht stimmt?
Und es steht ja nirgends geschrieben, dass für die zwei Arzt-Patienten-Kontakte, die für die Chroniker-Abrechnung nötig sind, zwei Mal ein direkter Kontakt sein muss. Oder ?
Verfasst: Freitag 11. Januar 2008, 21:54
von danspie
Also ich kann nur wiederholen: in der Legende steht nicht, dass die Chronikerziffer an einem Tag abgerechnet werden muss, an dem überhaupt ein Arzt-Patient-Kontakt stattgefunden hat. Also ist die Auskunft der Abrechnungsstelle - Entschuldigung - reiner Schwachsinn! Die Chronikerziffer steht für keinen Kontakt - kann also jederzeit eingetragen werden und kann auch nicht als Prüfinstrument verwendet werden!
aber...
Verfasst: Samstag 12. Januar 2008, 02:37
von wahnfried
Hallo,
zwei APK sind aber die Voraussetzung für das Ansetzen der Ziffer und die müssen vor dem Ansetzen der Ziffer erledigt sein, sonst ist der obligate Leistungsinhalt nicht erfüllt und das Ansetzen der Ziffer erfüllt den Tatbestand des Betruges (so in einer Beilage der Zeitschrift "Der Kassenarzt" zum Thema "Strafbare Handlungen des Kassenarztes" oder so ähnlich).
Das heißt, Ansetzen der Ziffer evtl. später als der zweite APK - ohne daß an dem Tag noch ein APK stattgefunden hat - kann nach meiner laienhaften Meinung nicht beanstandet werden.
Die Aussage der KV-BS gegenüber Dr.Borchert (daß die Chronikerziffer gestrichen werden könnte, falls beim ersten Abrechnungs-Eintrag des Quartals angesetzt) halte ich für problematisch, es sei denn, die KV-BS wünscht, daß die 1430 und 1435 nicht von uns, sondern erst durch die KV gestrichen werden, wenn nach ihnen eine Versichertenpauschale abgerechnet wird.
Viele Grüße, Wahnfried
Verfasst: Samstag 12. Januar 2008, 08:25
von dr-borchert
Genau das ist nach der Aussage der KV der Fall: die Ziffern 01430 und 01435 müssen nicht durch uns Ärzte gestrichen werden sondern werden von der KV gestrichen. Damit sollte das von Kasimir angesprochenen Problem gelöst sein.
Aufgrund der Brisanz des Themas werde ich mir die Aussagen der KV aber nochmals, möglichst schriftlich bestätigen lassen, (meine Auskunft ist vom 2.1.08 und wir alle wissen, dass bei einem neuen EBM am Anfang alles drunter und drüber geht...).
Herzliche Grüße
Wolfgang Borchert
Regelwerk bearbeiten
Verfasst: Sonntag 13. Januar 2008, 09:29
von wahnfried
davon habe ich noch nichts verlautbaren hören, wobei ich aufgrund der Tatsache, daß dies eben nicht dem EBM2008 entspricht, eine sehr aktive Information der KVN an alle Ärzte für notwendig halte!
An alle Niedersachsen:
Wer hat dies unangefragt offiziell mitgeteilt bekommen? Gilt das nur für VOR der Versichertenpauschale angesetzte 01430 und 01435 oder auch für DANACH angesetzte?
Wenn nicht: bitte die KVN um eine schriftliche Bestätigung bitten, dann braucht man sich nicht an der fehlenden Beanstandung durch das Regelwerk dieser Ziffern in TurboMed stören.
Wer aber der 01430 und 01435 bereits beigebracht hat, sich nicht mit der Versichertenpauschale zu vertragen, sollte dies nach einer solchen Bestätigung (aber das möglichst bald!!) durch erneutes Bearbeiten des Regelwerkes der Ziffern 01430 und 01435 wieder erlauben, damit TurboMed nicht dauernd meckert.
Viele Grüße Wahnfried
Verfasst: Sonntag 13. Januar 2008, 13:52
von danspie
Also ich kann die Diskussion wirklich nicht ganz nachvollziehen:
Im EBM 2008 steht (direkt aus dem EBM2008 von der KVB kopiert):
03212: Zuschlag zu den Versichertenpauschalen nach den Nrn. 03110 bis
03112 für die Behandlung eines Versicherten mit einer oder
mehreren schwerwiegenden chronischen Erkrankung(en) gemäß § 2
Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur
Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62
SGB V,
Obligater Leistungsinhalt
- Mindestens 2 Arzt-Patienten-Kontakte,
einmal im Behandlungsfall (kurativ-ambulant)
Hier steht nichts über den Zeitpunkt der Abrechnung.
Die KV Saarland schreibt:
Wenn die Position 03212 abgerechnet wird, geht die KVS
zunächst davon aus, dass die erforderlichen Arzt-Patienten-
Kontakte erfüllt sind. Folgekontakte sind durch Einträge in
der Patientenakte zu dokumentieren.
Ich denke, dieser Punkt ist wichtig: die KV wird im Zweifelsfall prüfen, ob weitere Kontakte stattgefunden haben -> Doku ist wichtig!
im EBM2008 steht aber weiterhin auch...
Verfasst: Sonntag 13. Januar 2008, 23:19
von wahnfried
@ danspie und alle:
... daß eine Ziffer erst dann abgerechnet werden kann/darf, wenn der obligate Leistungsinhalt erfüllt ist, das wäre eben erst mit dem zweiten APK der Fall. Und bei der KVN werde ich gleich morgen nachfragen und mich beklagen, daß soetwas nicht spontan offiziell 'rüberkommt.
ggfs. danach Bericht.
p.s.: Angefragt hatte wir schon, wie denn zu klären ist, ob eine Überweisung vom Internisten nun vom hausärztlichen oder vom fachärztlichen Internisten käme (kann sich ja ändern): natürlich sollen wir das im Einzelfall bei dem überweisenden Kollegen nachfragen, eine offizielle Liste würde es nicht geben.
Viele Grrsse, Wahnfried
2. APK Chronikerziffer KV Westfalen Lippe
Verfasst: Montag 14. Januar 2008, 10:28
von Buldmann
Nach Rückfrage bei unserer KV in Münster folgende salomonische Antwort: wir bestätigen mit unserer Unterschrift auf der KV Quartalserklärung, dass wir korrekt abrechnen - dito, das Ansetzen des Chronikerzuschlages beim Erstkontakt ist vollkommen in Ordnung....
Gruß Buldmann
Verfasst: Montag 14. Januar 2008, 12:56
von dr-borchert
Ein erneuter anruf bei der KVN-Braunschweig8 diesmal der stellvertretende Abrechnugnsleiter), ergab folgendes.
-Abrechnung der Chronikerziffer soll unverändert zur ersten Auskunft erst beim 2. APK erfolgen.
-anders als beim ersten Mal mitgeteil, wird beim Ansatz der Chronikerziffer bereits beim ersten APK diese aber nicht gestrichen; (der Nachweis der vollständigen Leistungserbringung, also von 2 APK liegt selbstverständlich beim Arzt)
-in diesem Quartal müssen die nicht kombinierbare 01430 und 01435 die vor dem 1. persönlichen APK stattgefunden haben nicht gestrichen werden, (im nächsten Quartal geht die KV davon aus, dass interne Abrechnungsausschlüsse der Artzsoftware unzulässige Ziffernkombinationen unterbinden).
Ergo: Die KVN möchte die Chronikerziffer erst beim 2. APK, unternimmt aber auch nichts, wenn sie bereits beim ersten Mal abgerechnetn wird
Grüße
W. Borchert