Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
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dr-borchert
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Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
Zum 1.4.2009 sind ja die neuen Arzneimittelrichtlinien in Kraft getreten, die uns Ärzte teilweise gravierend in der Verordnungfreiheit von Medikamenten einschränken. Unter anderem sind bestimmte Kombinationen von Arzenimittel wie beispielsweise Arthtotec, Allergospasmin oder Jelliproct nicht mehr verordnungfähig. Ich habe daraufhin in meiner Arzneimittelliste diese Medkamente als nicht erstattungsfähig deklariert. Ausgesprochen ärgerlich finde ich, dass in der IFAP-Liste diese Änderungen in der Erstattungsfähigkeit der Arzneimittel nicht enthalten sind; stattdessen werden mit dem neuen IFAP-Update meine manuell in der eigenen Arzneimittelliste getätigten Veränderungen überschrieben. Hat jemand eine Idee wie man das verhindern kann, (ohne deshalb gleich auf die IFAP-Updates zu verzichten)?
Herzliche Grüße
W. Borchert
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W. Borchert
Dr. Borchert
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Johnny
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Re: Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
Hallo,
gehen Sie zu Ihrem veränderten Arzneimittel in Ihrer eigenen Liste. Öffnen Sie das Arzneimittel mit Bearbeiten oder Alt B. Dort können Sie dann ankreuzen, daß IFAP beim nächsten Update dieses Arzneimittel nicht verändern darf. Abspeichern nicht vergessen.
Gruß aus Kiel
Johnny
gehen Sie zu Ihrem veränderten Arzneimittel in Ihrer eigenen Liste. Öffnen Sie das Arzneimittel mit Bearbeiten oder Alt B. Dort können Sie dann ankreuzen, daß IFAP beim nächsten Update dieses Arzneimittel nicht verändern darf. Abspeichern nicht vergessen.
Gruß aus Kiel
Johnny
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dr-borchert
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Re: Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
Danke für die schnelle Antwort aber ich finde dort keine "Ankreuzmöglichkeit", dass IFAP dieses Arzneimittel nicht verändern darf. Was mir allenfalls einfiele wäre die PZN zu verändern, so dass IFAP das Medikament nicht mehr erkennt und demzufolge nicht überschreibt; (ist aber umständlich und nicht sehr elegant).
Danke für die Antwort
W. Borchert
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W. Borchert
Dr. Borchert
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- redwulf
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Re: Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
die Änderungen wurden doch erst gestern (23.06) im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind doch wohl damit auch erst seit gestern gültig, oder habe ich da irgendwas verpasst ??
ich habe nämlich die oben aufgeführten Arzneien noch fleissig rezeptiert.
Gruß
ich habe nämlich die oben aufgeführten Arzneien noch fleissig rezeptiert.
Gruß
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dr-borchert
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Re: Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
Ich habe teilweise auch die Mittel noch rezeptiert. Ich habe die Information, dass die neuen Arzneimittelrichtlinien ab dem 1.4. gelten von Kollegen auf einer Fortbildung erhalten, vielleicht ist das Datum falsch oder gilt nicht für alle der aufgeführten Medikamente, wenn ich damit für Verunsicherung gesorgt habe, bitte ich um Entschuldigung. Im Ergebnis müssen wir m.E. von KV, TM, IFAP bei der Umsetzung neuer Arzneimittelregeln besser unterstützt werden, wer kann sich schon jedes Verordnungsverbot bzw. Verordnungseinschränkung merken.
Herzliche Grüße
W Borchert
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W Borchert
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lapislazuli
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Re: Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
Hallo,
ich entdecke auch keine Ankreuzmöglichkeit um das update durch ifap zu verhindern....
wenn jemand die Richtlinien ansehn will, sie stehen unter
http://www.kbv.de/22990.html
wenn ich das richtig sehe, geht Arthotec und Jelliproct nicht mehr, aber Allergospasmin doch wohl noch, in der Anlage III sind ja mE. nur bestimmte Hustenmittelkombinationen ausgeschlossen.
herliche Grüße
Lapislazuli
ich entdecke auch keine Ankreuzmöglichkeit um das update durch ifap zu verhindern....
wenn jemand die Richtlinien ansehn will, sie stehen unter
http://www.kbv.de/22990.html
wenn ich das richtig sehe, geht Arthotec und Jelliproct nicht mehr, aber Allergospasmin doch wohl noch, in der Anlage III sind ja mE. nur bestimmte Hustenmittelkombinationen ausgeschlossen.
herliche Grüße
Lapislazuli
- wahnfried
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Re: Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
..das gibt es für die Diagnosen in der Eigenen_Liste der Diagnosen.lapislazuli hat geschrieben:Hallo,
ich entdecke auch keine Ankreuzmöglichkeit um das update durch ifap zu verhindern....
In den Grundeinstellungen kann man für die Medikamente einstellen, ob der Name der Medikamente in der Eigenen_Liste beim Aktualisierungslauf unverändert bleiben (falls man bei den Namen Ergänzungen eingebaut hat, oder so...) oder auch aktualisiert werden soll.
Ein "Nicht aktualisieren aller Felder des Datensatzes" wäre im Sinne des AVWG widersinnig.
Bei absichtlich veränderter PZN darauf achten, daß solche beim Aktualisierungslauf zum Löschen angeboten werden. Wer durch Zufall beim Verändern der PZN eine existente kreiert, bekommt evtl unter dieser Nummer mal eine Dublette (doppeltes Anlegen eines Medikamenteneintrages auch mit unterschiedlichen Datensatz-Eigenschaften möglich) und auch ohne sowas aufgrund des Aktualisierungslaufes bei dem manipulierten Medikament einen ganz unsinnigen Preis/Rezeptpflichtigkeitsstatus usw.
Es bleibt Ihnen aber unbenommen, die veränderten Medikamente zu exportieren und nach jedem Ifap-Aktualisierungslauf diese Sammlung veränderter Medikamente in die Eigenen Listen zu re-importieren... (mal eine andere Art von Re-Import
Grüsse, Wahnfried
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dr-borchert
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Re: Neue Arzneimittelrichtlinien Ifap und Turbomed
Danke für den Link; danach gilt die neue Arzneimittelverordnung ab 1.4.09.
Zitat Lapilslazuli: "wenn ich das richtig sehe, geht Arthotec und Jelliproct nicht mehr, aber Allergospasmin doch wohl noch, in der Anlage III sind ja mE. nur bestimmte Hustenmittelkombinationen ausgeschlossen."
Das wäre schön, glaub ich aber nicht, dann zum einen ist Chromoglycinsäure nicht mehr in den Leitlinien zur Asthmatherapie enthalten, zum anderen ist Chromoglycinsäure, (als Monotherapie), nur zur Behandlung der systemischen Mastozytose zugelassen.
Alles in allem wieder eine Verdornung die mir ein ganzes Stück Lust am Arztsein nimmt....
Herzliche Grüße
Wolfgang Borchert
Zitat Lapilslazuli: "wenn ich das richtig sehe, geht Arthotec und Jelliproct nicht mehr, aber Allergospasmin doch wohl noch, in der Anlage III sind ja mE. nur bestimmte Hustenmittelkombinationen ausgeschlossen."
Das wäre schön, glaub ich aber nicht, dann zum einen ist Chromoglycinsäure nicht mehr in den Leitlinien zur Asthmatherapie enthalten, zum anderen ist Chromoglycinsäure, (als Monotherapie), nur zur Behandlung der systemischen Mastozytose zugelassen.
Alles in allem wieder eine Verdornung die mir ein ganzes Stück Lust am Arztsein nimmt....
Herzliche Grüße
Wolfgang Borchert
Dr. Borchert
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