Besitzverhältnisse der TI Komponenten
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Besitzverhältnisse der TI Komponenten
In wessen Eigentum stehen die Komponenten der TI ?
In Anbetracht der anstehenden Beendigung meiner kassenärztlichen Tätigkeit stelle ich mir die Frage nach den Besitzverhältnissen der TI Komponenten
Was ist mit der KocoBox ?
Was ist mit dem Kartenterminal ?
Die Kocobox wird nach Übermittlung der MAC Adresse von CGM aus dem System genommen und gehört danach in den Elektroschrott ???
Das KTM kann nach Entfernung der eigenen SMCB bis zum Ende der Gültigkeit der KT-SMC auch von anderen Praxen oder meinem Praxisnachfolger weiter genutzt werden ???
In Anbetracht der anstehenden Beendigung meiner kassenärztlichen Tätigkeit stelle ich mir die Frage nach den Besitzverhältnissen der TI Komponenten
Was ist mit der KocoBox ?
Was ist mit dem Kartenterminal ?
Die Kocobox wird nach Übermittlung der MAC Adresse von CGM aus dem System genommen und gehört danach in den Elektroschrott ???
Das KTM kann nach Entfernung der eigenen SMCB bis zum Ende der Gültigkeit der KT-SMC auch von anderen Praxen oder meinem Praxisnachfolger weiter genutzt werden ???
R.F.B.
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- Thomas
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Re: Besitzverhältnisse der TI Komponenten
Bin natürlich kein Jurist, aber ich würde sagen, die Koco-Box ist in Ihrem Eigentum. Gleichwohl - so steht es irgendwo in dem TI-Richtlinien - muss das Teil nach der Sperrung durch die CGM (Bestätigung abwarten!) an die CGM zur Vernichtung zurückgeschickt werden. Mit der Sperrung wird der Konnektor erst zum Elektroschrott, muss aber dennoch sachgerecht entsorgt werden, damit er nicht irgendwo zur Analyse landet (Heise oder CCC Labore, beispielsweise
)
Die TI-Lesegeräte bleiben in Ihrem Eigentum und können natürlich von Ihnen verwertet werden. Stellen Sie nur sicher, dass die SMC-B entfernt ist. Die SMC-KT kann problemlos drin bleiben. Dann das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen und es ist bereit, in einer TI-Installation eingesetzt zu werden. Sie dürfen es also problemlos auf eBay & Co verkaufen. (Allerdings dürfte der Käufer es wohl nicht einsetzen, denn das Gerät wurde ja nicht im Rahmen einer gesicherten Lieferkette an ihn geschickt - aber der Verkauf sollte kein Problem sein. Und ob der Käufer sich um gesicherte Lieferketten kümmert oder nicht, ist nicht Ihr Problem.)
---- soweit, so gut -----
Sorry, jetzt lese ich erst den Schlusssatz vom Praxisnachfolger: Der kann die Koco-Box übernehmen und weiterbenutzen, zusammen mit dem Kartenterminals (und natürlich den SMC-KT). Das kostet nicht mal was - ein Novum bei CGM. Einfach an service.connectivity.de@cgm.com mailen, dass ein Nachfolger die TI übernimmt und alle Geräte bleiben in Betrieb. Der Nachfolger zahlt dann die monatlichen Kosten weiter. Der Konnektor muss allerdings auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und neu konfiguriert werden - das ist so Vorschrift. Technisch ausreichen täte es, das VPN neu zu registrieren und das Infomodell anzupassen. aber das gibt langfristig Ärger: Beim ersten technischen Problem wird gesagt: "Ja, Sie haben ja bei der Praxisübernahme keinen Werksreset gemacht..." Also besser diese Prozedur mitmachen.

Die TI-Lesegeräte bleiben in Ihrem Eigentum und können natürlich von Ihnen verwertet werden. Stellen Sie nur sicher, dass die SMC-B entfernt ist. Die SMC-KT kann problemlos drin bleiben. Dann das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen und es ist bereit, in einer TI-Installation eingesetzt zu werden. Sie dürfen es also problemlos auf eBay & Co verkaufen. (Allerdings dürfte der Käufer es wohl nicht einsetzen, denn das Gerät wurde ja nicht im Rahmen einer gesicherten Lieferkette an ihn geschickt - aber der Verkauf sollte kein Problem sein. Und ob der Käufer sich um gesicherte Lieferketten kümmert oder nicht, ist nicht Ihr Problem.)
---- soweit, so gut -----
Sorry, jetzt lese ich erst den Schlusssatz vom Praxisnachfolger: Der kann die Koco-Box übernehmen und weiterbenutzen, zusammen mit dem Kartenterminals (und natürlich den SMC-KT). Das kostet nicht mal was - ein Novum bei CGM. Einfach an service.connectivity.de@cgm.com mailen, dass ein Nachfolger die TI übernimmt und alle Geräte bleiben in Betrieb. Der Nachfolger zahlt dann die monatlichen Kosten weiter. Der Konnektor muss allerdings auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und neu konfiguriert werden - das ist so Vorschrift. Technisch ausreichen täte es, das VPN neu zu registrieren und das Infomodell anzupassen. aber das gibt langfristig Ärger: Beim ersten technischen Problem wird gesagt: "Ja, Sie haben ja bei der Praxisübernahme keinen Werksreset gemacht..." Also besser diese Prozedur mitmachen.
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Re: Besitzverhältnisse der TI Komponenten
Guten morgen.
@ Thomas. könnten Sie evtl. verlinken, wo bei CGM steht das die Übernahme "Kostenlos" ist. 2023 habe ich die Praxis übernommen, mit Ti und CGM verlangte ein TI "Übernahempacket" mit um die 1900 Brutto..... Der Konnektor war gerade 6 Monate alt...
Zum Thema: Es kommt auf die Vertragsgestalltung an. Sie können sämtliche Ti Bestandtteile an den Praxisnachfolger "verkaufen". So haben wir es gemacht. Erschreckend war nur dass wir nach fasst 2 Jahren feststellen mussten das o.g. Konnektoränderung auf Seiten der CGM nicht durchgeführt wurden. Sprich bis 2025 lief der Konnektor auf seiten der CGM noch auf den Vorbesitzer.... Wodurch haben wir den Fehler bemerkt: KIm Adressen liesen sich nicht neu registrieren.... Was klar ist, wenn der Konnektor einem auf Softwareseite noch nicht gehört...Aber bis wir dann bei CGM gelandet waren, die dies erst festgestellt hatten, vergingen 3 tage und Stunden unserer Arbeit, einschließlich VSP (der noch Rechnungen stellen wollte - für was wir def. nicht verantwortlich waren). Eine Frage an den VSP ob dies Datenschutzkomform sei, da ich praktisch mit einem fremden Konnektor arbeite - wurde natürlich nicht beantwortet....
Als Anmerkung: setzen Sie einen vernünftigen Preis an, der neue Inhaber wird eine neuen BSNR bekommen, und damit auch die ganzen Startförderungen... Kalkulatorisch sollte die verbleibende Lebenszeit, ggf.fehlende Garantie sich schon an den Erstpauschalen orientieren können... Da muss man sich nicht verstecken. Das sage ich als ehemaliger Käufer...
@ Thomas. könnten Sie evtl. verlinken, wo bei CGM steht das die Übernahme "Kostenlos" ist. 2023 habe ich die Praxis übernommen, mit Ti und CGM verlangte ein TI "Übernahempacket" mit um die 1900 Brutto..... Der Konnektor war gerade 6 Monate alt...
Zum Thema: Es kommt auf die Vertragsgestalltung an. Sie können sämtliche Ti Bestandtteile an den Praxisnachfolger "verkaufen". So haben wir es gemacht. Erschreckend war nur dass wir nach fasst 2 Jahren feststellen mussten das o.g. Konnektoränderung auf Seiten der CGM nicht durchgeführt wurden. Sprich bis 2025 lief der Konnektor auf seiten der CGM noch auf den Vorbesitzer.... Wodurch haben wir den Fehler bemerkt: KIm Adressen liesen sich nicht neu registrieren.... Was klar ist, wenn der Konnektor einem auf Softwareseite noch nicht gehört...Aber bis wir dann bei CGM gelandet waren, die dies erst festgestellt hatten, vergingen 3 tage und Stunden unserer Arbeit, einschließlich VSP (der noch Rechnungen stellen wollte - für was wir def. nicht verantwortlich waren). Eine Frage an den VSP ob dies Datenschutzkomform sei, da ich praktisch mit einem fremden Konnektor arbeite - wurde natürlich nicht beantwortet....
Als Anmerkung: setzen Sie einen vernünftigen Preis an, der neue Inhaber wird eine neuen BSNR bekommen, und damit auch die ganzen Startförderungen... Kalkulatorisch sollte die verbleibende Lebenszeit, ggf.fehlende Garantie sich schon an den Erstpauschalen orientieren können... Da muss man sich nicht verstecken. Das sage ich als ehemaliger Käufer...
- Thomas
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Re: Besitzverhältnisse der TI Komponenten
Ich lege mal das aktuelle Bestellformular bei, Stand Ende Februar 2025.
Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Besitzverhältnisse der TI Komponenten
Das ging aber schnell. Was ist der Unterschied zwischen
"Übernahmepaket „Verbleib des vorhandenen Konnektors“"
und
"Übernahmepaket „Neuer Konnektor (nur bei vorhandenem G3-Konnektor)"
"Übernahmepaket „Verbleib des vorhandenen Konnektors“"
und
"Übernahmepaket „Neuer Konnektor (nur bei vorhandenem G3-Konnektor)"
- Thomas
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Re: Besitzverhältnisse der TI Komponenten
Kann ich nicht sagen; vermuten würde ich aber, dass der alte Konnektor aus welchen Gründen auch immer ausgetauscht werden muss oder der neue Praxisinhaber einfach einen frischen will. Die TI fördert ja eine paranoide Grundeinstellung und geht gleichzeitig von einem unbegrenztem Bankkonto aus, sodass mal ja mal gerne den Konnektor auswechselt, "weil's eben sauberer ist".
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Re: Besitzverhältnisse der TI Komponenten
Danke für die Antworten, das hilft mir weiter. Ich wollte das KTM nach Entfernen meiner SMC-B einer Kollegin als Zweitgerät überlassen. Die KT-SMC hat noch mehrere Jahre Laufzeit.
R.F.B.
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