Wie die Patientenakte an Patient übergeben? [GELÖST]
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Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Hallo zusammen,
meine Frau will die Möglichkeit haben, Patienten auf Wunsch die ePA übergeben zu können (obwohl die zum Glück bisher noch nicht nachgefragt wird). Das würden aber wohl gesetzliche Forderungen so verlangen. Nun hat sie als einzige Möglichkeit den Export als BDT gefunden, aber das ist ja eigentlich nur ein Austauschformat zu anderen Praxissystemen. Welche Möglichkeiten sieht Turbomed hier eigentlich vor?
Eine Anfrage an die CGM-Hotline wurde mit einem kostenpflichtigen "Installationstermin" eines Servicetechnikers beantwortet. Aber was soll der dann installieren? Hat Jemand schon ähnliche Erfahrungen auf dem Gebiet?
Vielen Dank schon mal an die Community!
meine Frau will die Möglichkeit haben, Patienten auf Wunsch die ePA übergeben zu können (obwohl die zum Glück bisher noch nicht nachgefragt wird). Das würden aber wohl gesetzliche Forderungen so verlangen. Nun hat sie als einzige Möglichkeit den Export als BDT gefunden, aber das ist ja eigentlich nur ein Austauschformat zu anderen Praxissystemen. Welche Möglichkeiten sieht Turbomed hier eigentlich vor?
Eine Anfrage an die CGM-Hotline wurde mit einem kostenpflichtigen "Installationstermin" eines Servicetechnikers beantwortet. Aber was soll der dann installieren? Hat Jemand schon ähnliche Erfahrungen auf dem Gebiet?
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Bei der ePA gibt es nichts zu übergeben. Die ePA ist eine von Patienten geführte Akte, die bei den Krankenkassen liegt. Letzendlich bestimmt der Patient, was da drinsteht, wer das sehen darf, und ob es überhaupt eine ePA gibt. Der Patient kann seine ePA künftig selbst befüllen, bzw. über die Krankenkassen befüllen lassen und auch Einträge löschen.
Ein kleiner Überblick zur ePA gibt es z.B. unter https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/faq
Einfach mal abwarten....
Ein kleiner Überblick zur ePA gibt es z.B. unter https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/faq
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Das ist eine gute Idee. Soll doch der Patient selbst entscheiden und entsprechend handeln welche Daten er/sie zur Gematik hochladen will.
(Erst das aktive Handeln zeigt den wirklichen Wunsch/Willen sein Daten preis zu geben).
Wie aber könnte dann eine sichere (Virenschutz/ Hackerangriff etc) Datenübertragung erfolgen?
- per Wlan mit nur Download möglichkeit? Gibt es sowas?
- per Bluetooth mit nur Downloadmöglichkeit?
- per USB-Stick, von der Praxis gestellt, der jedesmal sofort nach Übertragung neuformatiert wird.
- per email. Hatte ich schon mal gemacht. Dabei hatte ich die Daten mit dem TM-Tool von rfbdoc(?) zusammensuchen lassen. Dann in paperport verschoben, dort automatisch zu einem Gesamtdokument stapeln lassen und ans email weitergeleitet und versandt. Das Vorgehen sollte sicher noch verbessert/automatisiert werden, so daß es nur noch einen Kopfdruck bedarf. Könnte man z.B. mit dem Tool autoit machen
Grüsse aus Kiel
Johnny

(Erst das aktive Handeln zeigt den wirklichen Wunsch/Willen sein Daten preis zu geben).

Wie aber könnte dann eine sichere (Virenschutz/ Hackerangriff etc) Datenübertragung erfolgen?
- per Wlan mit nur Download möglichkeit? Gibt es sowas?
- per Bluetooth mit nur Downloadmöglichkeit?
- per USB-Stick, von der Praxis gestellt, der jedesmal sofort nach Übertragung neuformatiert wird.
- per email. Hatte ich schon mal gemacht. Dabei hatte ich die Daten mit dem TM-Tool von rfbdoc(?) zusammensuchen lassen. Dann in paperport verschoben, dort automatisch zu einem Gesamtdokument stapeln lassen und ans email weitergeleitet und versandt. Das Vorgehen sollte sicher noch verbessert/automatisiert werden, so daß es nur noch einen Kopfdruck bedarf. Könnte man z.B. mit dem Tool autoit machen

Grüsse aus Kiel
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Übergabe im elektronischen Format:
- per E-Mail: Nur mit rechtssicherer Verschlüsselung (S/MIME etc.) und Sicherstellung, dass nur die empfangsberechtigte Person das öffnen kann. Puh, was für ein "...". Bereits im Datenschutz heißt es mehrheitlich, dass es hier auch keine anderslautende Einwilligung/Schweigepflichtentbindung gibt. Einer der Gründe ist der "nicht sicher bestimmbare Empfängerkreis" bei unverschlüsselter Übertragung. Und damit ist noch nicht das Berufsgeheimnis tangiert.
Also besser lassen.
- Per USB-Stick: Ja, das klingt gut. Aber BITTE nur auf eigenen Sticks, um Infektionen durch Patienten-Hardware zu vermeiden. Tipp: 50er-Pack auf Halde legen. 128MB sind vielleicht etwas knapp bei vielen Bilddokumenten, aber 1GB-Sticks... rund 2 Euro pro Stick. 2,50 für 4GB. Und dabei spart man sich Ausdrucke und Fremd-Sticks. Und natürlich nur Einweg. Sobald der woanders steckte, ist der tabu.
- WLAN? Nope. Patientengeräte haben im Praxis-WLAN nix zu verlieren. Und ein Gastnetzwerk (Hotspot) darf weder vom Praxisrechner erreichbar sein noch umgekehrt. Auch dürfen Geräte im Gastnetz nicht kommunizieren können (zumindest für TCP/IP können sogar Fritten das weitgehend eindämmen, indem Clients nicht auf private IP-Adressen zugreifen dürfen).
- Bluetooth: Dito.
- ePA: Will ja nicht jede/r Patient/in. Zeitaufwand? Datenmenge? Muss/darf da wirklich die ganze Akte rein? Hmmm...
Also bleiben Druck oder Stick.
- per E-Mail: Nur mit rechtssicherer Verschlüsselung (S/MIME etc.) und Sicherstellung, dass nur die empfangsberechtigte Person das öffnen kann. Puh, was für ein "...". Bereits im Datenschutz heißt es mehrheitlich, dass es hier auch keine anderslautende Einwilligung/Schweigepflichtentbindung gibt. Einer der Gründe ist der "nicht sicher bestimmbare Empfängerkreis" bei unverschlüsselter Übertragung. Und damit ist noch nicht das Berufsgeheimnis tangiert.
Also besser lassen.
- Per USB-Stick: Ja, das klingt gut. Aber BITTE nur auf eigenen Sticks, um Infektionen durch Patienten-Hardware zu vermeiden. Tipp: 50er-Pack auf Halde legen. 128MB sind vielleicht etwas knapp bei vielen Bilddokumenten, aber 1GB-Sticks... rund 2 Euro pro Stick. 2,50 für 4GB. Und dabei spart man sich Ausdrucke und Fremd-Sticks. Und natürlich nur Einweg. Sobald der woanders steckte, ist der tabu.
- WLAN? Nope. Patientengeräte haben im Praxis-WLAN nix zu verlieren. Und ein Gastnetzwerk (Hotspot) darf weder vom Praxisrechner erreichbar sein noch umgekehrt. Auch dürfen Geräte im Gastnetz nicht kommunizieren können (zumindest für TCP/IP können sogar Fritten das weitgehend eindämmen, indem Clients nicht auf private IP-Adressen zugreifen dürfen).
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- ePA: Will ja nicht jede/r Patient/in. Zeitaufwand? Datenmenge? Muss/darf da wirklich die ganze Akte rein? Hmmm...
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Hinweis: Die Kraft kehrt zurück...
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Was ist das für ein TM-Tool von rfbdoc? Wie arbeitet das und was ist dann das Ergebnis?
Vielen Dank schon mal.
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Nein, es geht nicht um die Übergabe der ePA, es geht darum, dass eine Patientin eine Kopie ihrer Patientenakte samt Ultraschallbefunde und Bilder haben möchte. Gesetzlich hat sie Anspruch darauf, aber wie kann ich ihr eine digitale Kopie erstellen?
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Genau wegen dieses Tabus bekamen von mir die Patienten nur DVD-R (nicht DVD-RW) in die Hand gedrückt. Außerdem sind die noch preiswerter als Sticks.FortiSecond hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. November 2024, 13:49 Übergabe im elektronischen Format:
- Per USB-Stick: Ja, das klingt gut ...Und natürlich nur Einweg. Sobald der woanders steckte, ist der tabu.
***
Was das o.g. Tool betrifft:
Mal hier schauen: viewtopic.php?p=48991#p48991
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben? [GELÖST]
Vielen Dank an alle für die Lösung(en). Ich werde mir die Sache am Wochenende mal anschauen.
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Wenn man USB Sticks und andere Medien vermeiden will, wäre es denkbar die komplette Kartei über einen PDF Drucker auszudrucken, ggfs. Bilder und gescannte Briefe aus dem Dokumentenverzeichnis zu extrahieren (ExportTool oder Windows Suchfunktion im Ordner Dokumente), das ganze in eine Passwortverschlüsselte Zip Datei zu packen und dem Patienten per normaler mail zu übersenden. Dass Passwort müsste der Patient in der Praxis erfragen oder man teilt es ihm bei Anforderung der Dokumente schon mit.
Zugleich kann man natürlich hinterfragen ob ein nachfolgender Kollege/Kollegin gewillt ist, das alles zu lesen und weiter zu verarbeiten oder ob es nicht sinnvoller ist einen Brief mit Diagnosen, Medikation und Impfungen über einen Schnellbrief zu erstellen.
Zugleich kann man natürlich hinterfragen ob ein nachfolgender Kollege/Kollegin gewillt ist, das alles zu lesen und weiter zu verarbeiten oder ob es nicht sinnvoller ist einen Brief mit Diagnosen, Medikation und Impfungen über einen Schnellbrief zu erstellen.
R.F.B.
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Beim Ausdrucken der gesamten Kartei habe ich immer "kva", also meine Abrechnungsziffern, weggelassen. Ich habe für die Karteikarte einen Filter namens "Ausdruck" erstellt, der das immer ausblendete. Vielleicht ist das pingelig, aber alles muss man ja wirklich nicht übermitteln ... Und für persönliche Anmerkungen, die ebenfalls nicht offiziell zur Kartei gehören, hatte ich eine Art-Spalte namens "intern", die selbstverständlich auch nie mit ausgedruckt wurde.
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Wie die Patientenakte an Patient übergeben?
Ist nicht pingelig. Verhindert Redundanz, Papierverschwendung und Nachfragen.
Vor allem aber ist es eine Frage der Zuständigkeiten.
Hat auch zumindest für die Kassenpatienten zunächst keinen Nutzwert.
Und wenn doch? Die Gebührenziffern bekommt Patient zu sehen, wenn er seine Abrechnungshistorie bei der Krankenkasse anfordert. Dann aber für alles und detailliert: Samt Textbeschreibung jeder einzelnen GZ. Weiterer Vorteil: Dort taucht quasi revisionssicher auf, was tatsächlich auch übermittelt wurde. Und die Kasse darf ihrem Vertragspartner (Versicherter) die Ziffern erläutern, wenn er das will.
Die Zuständigkeit sehe ich nur dann beim Arzt, wenn der Patient z.B. explizit einen Zusammenhang zwischen GZ und einer (an die Kasse übermittelten) Begründung erfragen/hinterfragen möchte. Eine Fallkonstellation wäre vielleicht, dass eine Abrechnungsbegründung zu negativen Folgen z.B. bei Individualversicherungen (Gesundheitsfragen) geführt haben kann. Aber selbst das ist meines Erachtens elastisch. Wir wissen alle, dass manche Begründungen und Diagnosen systembedingt gesetzt werden.
Nur Bauchgefühl aus externer Sicht - bin kein Sachverständiger, Jurist, Schlichter etc.

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