Hallo zusammen!
Trotz meiner 10-jährigen Praxiserfahrung bin ich zum ersten Mal in eine solche Situation geraten und bitte um Hilfe, um alles zu klären.
Wie ich bereits früher geschrieben habe, ist vor einer Woche mein Kartenlesegerät in der Praxis kaputt gegangen. Die Firma hat mich überzeugt, ein neues bei ihnen zu kaufen. Jetzt warten wir schon eine Woche darauf. Dann muss noch ein Techniker kommen. Insgesamt wird es also etwa zwei Wochen dauern, in denen wir ohne Gerät arbeiten müssen.
Bereits etwa 100 Patienten wurden ohne automatisches Einlesen der Karte behandelt, und ich erwarte noch genauso viele.
Das sind etwa 20 % aller Patienten im Quartal.
Die Frage ist einfach: Wird die K V diese Fälle genauso problemlos akzeptieren wie im Fall mit dem Gerät, oder muss man etwas schreiben, kommentieren und erklären, warum ich die Karten nicht einlesen konnte?
Vielen Dank!
Praxis ohne Kartenlesegerät 📠
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Re: Praxis ohne Kartenlesegerät 📠
Moin,
solche Situationen sind nervig, zumal ja auch der Rest der TI/KV-Portal und andere TI-gerouteten Sachen davon abhängen.
Zur 1. Frage:
Wie viele Fälle berücksichtigt werden können ohne den "Prüfnachweis VSDM", sollten sie bei der KV anfragen.
Wie viele Fälle als Ersatzverfahren ohne jedes Einlesen durchgehen, sollten Sie unbedingt abklären. Denn das ist eine Menge Papierarbeit.
Außerdem (Selbstschutz!) kann eine Abrechnung ohne überhaupt eine (eletronische) Kartenvorlage zusätzlich zu Neugierde bei den Kassen führen. Denn Sie könnten die Fälle ja theoretisch auch ohne Patienten generieren.
Tipp: Wenn SIe noch einen alten funktionierenden Kartenleser oder ein mobiles Kartenlesegerät haben, nutzen Sie das!
Die KV sieht in der Abrechnung einen Unterschied zwischen "alten" und modernen TI-fähigen Kartenlesern: Der Online-Check beim Einlesen wird beim Einlesen mittels Prüfsumme und Seriennummer des Kartenlesers bestätigt, beim mobilen KT reicht eine Zulassungsnummer des Geräts - vereinfacht gesagt.
Es scheint Unterschiede zwischen den KV zu geben, und die Zügel werden hier und dort angezogen. Aber ich kenne genügend Fälle/Situationen, in denen die KV ohne vorherige Mitteilung die Abrechnung akzeptiert, aber irgendwann eine Rückfrage zur Abrechnung mit gleichzeitigem Hinweis auf die VSDM-Pflicht geschickt hat.
Mein Eindruck ist - ebenfalls erfahrungsgemäß mit zwei KVen im Norden -, dass in bekannten Problemsituationen eine frühzeitige Rücksprache mit der KV hilfreich ist und kollegial behandelt wird. Da spielt womöglich auch ein Interesse bei KBV, gematik und Konsorten in die Karten (scnr), in solchen Situationen kein Fass aufzumachen oder die Leistungserbringer zu vergraulen (solange man ansonsten gewillt teilnimmt).
Inwieweit die Einstellungen im eMuster-Center bzgl. eAU-Ausfall in die Abrechnung aufnommen werden, habe ich noch nicht nachgesehen. Müsste irgendwo in den Spezifikationen stehen - warum sollte CGM diese Einstellungsmöglichkeit sonst haben?
-> Also auch hier vorsorglich die "Störung" erfassen.
-----
Ergo: Am besten mit der KV sprechen. Und möglichst fix wieder zum Laufen bringen. Vielleicht gibt es einen Plan B, denn wenn Sie noch nicht einmal einen fixen Termin haben sollten... schreiben Sie mir eine PN oder E-Mail über das Forum.
solche Situationen sind nervig, zumal ja auch der Rest der TI/KV-Portal und andere TI-gerouteten Sachen davon abhängen.
Zur 1. Frage:
Wie viele Fälle berücksichtigt werden können ohne den "Prüfnachweis VSDM", sollten sie bei der KV anfragen.
Wie viele Fälle als Ersatzverfahren ohne jedes Einlesen durchgehen, sollten Sie unbedingt abklären. Denn das ist eine Menge Papierarbeit.
Außerdem (Selbstschutz!) kann eine Abrechnung ohne überhaupt eine (eletronische) Kartenvorlage zusätzlich zu Neugierde bei den Kassen führen. Denn Sie könnten die Fälle ja theoretisch auch ohne Patienten generieren.
Tipp: Wenn SIe noch einen alten funktionierenden Kartenleser oder ein mobiles Kartenlesegerät haben, nutzen Sie das!
Die KV sieht in der Abrechnung einen Unterschied zwischen "alten" und modernen TI-fähigen Kartenlesern: Der Online-Check beim Einlesen wird beim Einlesen mittels Prüfsumme und Seriennummer des Kartenlesers bestätigt, beim mobilen KT reicht eine Zulassungsnummer des Geräts - vereinfacht gesagt.
Es scheint Unterschiede zwischen den KV zu geben, und die Zügel werden hier und dort angezogen. Aber ich kenne genügend Fälle/Situationen, in denen die KV ohne vorherige Mitteilung die Abrechnung akzeptiert, aber irgendwann eine Rückfrage zur Abrechnung mit gleichzeitigem Hinweis auf die VSDM-Pflicht geschickt hat.
Mein Eindruck ist - ebenfalls erfahrungsgemäß mit zwei KVen im Norden -, dass in bekannten Problemsituationen eine frühzeitige Rücksprache mit der KV hilfreich ist und kollegial behandelt wird. Da spielt womöglich auch ein Interesse bei KBV, gematik und Konsorten in die Karten (scnr), in solchen Situationen kein Fass aufzumachen oder die Leistungserbringer zu vergraulen (solange man ansonsten gewillt teilnimmt).
Inwieweit die Einstellungen im eMuster-Center bzgl. eAU-Ausfall in die Abrechnung aufnommen werden, habe ich noch nicht nachgesehen. Müsste irgendwo in den Spezifikationen stehen - warum sollte CGM diese Einstellungsmöglichkeit sonst haben?
-> Also auch hier vorsorglich die "Störung" erfassen.
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TurboMechaniker seit 1992, kann auch etwas T2, Medoff, ALBIS, inSuite
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Re: Praxis ohne Kartenlesegerät 📠
Man kann eigentlich mit einem mobilen Lesegerät (orga care) den Ausfall überbrücken, Rp werden wieder gedruckt, . eAU müsste evtl. noch funktionieren.
Ich verstehe nicht, warum der Servicepartner keine Idee zum Überbrücken hat, soetwas kommt doch bei dieser Hardware andauernd vor
Ich verstehe nicht, warum der Servicepartner keine Idee zum Überbrücken hat, soetwas kommt doch bei dieser Hardware andauernd vor
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