Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

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C. Heinze
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Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von C. Heinze »

Hallo,

auf meinen letzte Post ("SMC-B läuft ab...") habe ich viele gute Tipps erhalten, vielen Dank!
Wir nutzten bisher ein Cherry ST-1506 mit SMC-B als Kartenleser
Nun wolte ich gern ein vorhandenes baugleiches Cherry ST-1506 ohne SMC-B für Turbomed installieren.

Da die Geräte baugleich sind, habe ich einfach das neue (ohne SMC-B) anstelle das alten (mit SMC-B) verkabelt in der Hoffung, dass ich dann bei TM nichts mehr einstellen muss. Ich erhielt aber die Meldung, dass die Karte nicht lesbar sei.

Kann man das Cherry ST-1506 generell auch ohne SMC-B einsetzen?
Oder welche Einstellung muss ich ändern?
c-it
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von c-it »

... warum denn wechseln? Wenn SMC-B abgelaufen ist, geht die TI nicht mehr
und das Einlesen der eGK dauert länger (timeout). Da hilft der andere baugleiche
Kartenleser auch nicht. Wenn muss man einen nicht-TI-Kartenleser benutzen, dann
fällt das Timeout-Problem weg (kann man auch parallel benutzen). Den anderen
ST1506 müsste man außerdem im Konnektor und Infomodell anmelden. Lässt man
den alten stehen, kann beim Eintreffen der neuen SMC-B Karte relativ schnell
weitergearbeitet werden.

Schönes Wochenende
c-it
Johnny
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von Johnny »

@C. Heinze schrieb:
Kann man das Cherry ST-1506 generell auch ohne SMC-B einsetzen?
Oder welche Einstellung muss ich ändern?
Nach oben
Gleiche Frage, aber bei mir geht die um die Cherry-Tastatur G87-1505. :oops:
Irgenwie wird dies nach meiner Ansicht gehen, aber alle sind wohl froh, daß ihr TI-Kartenleser funktioniert und keiner hat oder will sich Gedanken machen diesen wieder von der TI abzukoppeln . :mrgreen:

Grüsse aus
Johnny
pmortara
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von pmortara »

Ich verstehe die ursprüngliche Frage nicht ganz .... Wenn die SMC-B abläuft, müssen Sie diese tauschen, nicht das Kartenlesegerät!

Prinzipiell gilt:
- Jedes TI gekoppelte, stationäre Lesegerät benötigt eine gültige gSMC-KT (den Geräteausweis)!
- In einem der angebundenen Geräte muss zusätzlich noch eine gSMC-B vorhanden sein
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von FortiSecond »

pmortara hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 12:25 Ich verstehe die ursprüngliche Frage nicht ganz .... Wenn die SMC-B abläuft, müssen Sie diese tauschen, nicht das Kartenlesegerät!

Prinzipiell gilt:
- Jedes TI gekoppelte, stationäre Lesegerät benötigt eine gültige gSMC-KT (den Geräteausweis)!
- In einem der angebundenen Geräte muss zusätzlich noch eine gSMC-B vorhanden sein
Erbsgen gezählt :)

Ohne gültige und freigeschaltete SMC-B kein Einlesen mit stationären TI-Geräten.
Da die KT sich nicht ohne Konnektoranbindung ansprechen lassen, dieser wiederum den Praxisausweis nutzt für Prüfnachweis und Bestätigung des TI-konformen Einlesens (samt Fehlermeldung VSDM, wenn keine Erreichbarkeit des Fachdienstes), geht´s komplett offline nur mit einem (im GKV-Umfeld) praktisch nicht mehr zulässigen alten Kartenleser. Oder mit einem mobilen KT (TI = mit eHBA oder SMC-B, Prä-TI: Wie gewohnt).

Da liegt einer der erheblichen Nachteile der Remote-Konnektoren: Bei Störung der Verbindung kann man mit TI-Terminals weder eGK einlesen noch signieren, entschlüsseln etc., weil weder SMC-B noch eHBA erreichbar sind.
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Johnny
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von Johnny »

@ pmortara
Ich verstehe die ursprüngliche Frage nicht ganz .... Wenn die SMC-B abläuft, müssen Sie diese tauschen, nicht das Kartenlesegerät!

Prinzipiell gilt:
- Jedes TI gekoppelte, stationäre Lesegerät benötigt eine gültige gSMC-KT (den Geräteausweis)!
- In einem der angebundenen Geräte muss zusätzlich noch eine gSMC-B vorhanden sein
Danke für diesen Hinweis. Aber hier geht es um etwas anderes. :mrgreen:

Wenn ich keine eGK einlesen kann, ob mit oder ohne TI, kann ich nicht abrechnen. Und von Hand alles eingeben bleibt rudimentär.
Also das Wichtigste ist die eGK einlesen zu können, mit oder ohne dem Schmankel TI ist egal, Hauptsache nicht von Hand eingeben. :lol:

Grüsse aus Kiel
Johnny

P.S. Jede TI fällt irgendwann aus! Aus verschieden Gründen und bei vielen jeden Tag. Nur bei einem TI angebunden Kartenleser kann gar keine Karte mehr eingelesen werden. Damit sind diese Kartenlesegeräte eigentlich eine Fehlkonstruktion, wenn ich mich nicht irre (zit. n. Sam Hawkins) :oops:
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von pmortara »

Mich hat es lediglich gewundert, dass Sie ein ST-1506 mit gSMC-B gegen ein ST-1506 ohne gSMC-B tauschen wollen. Im Prinzip erhält man ja das gleiche Ergebnis, wenn man die SMC-B einfach aus dem vorhandenen Gerät raus nimmt ....
Patrick Mortara

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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von FortiSecond »

@Johnny
Ja, ich halte es auch für eine Fehlkonstruktion, dass stationäre TI-fähige Kartenleser ohne TI-Anbindung nur noch als (im Fall ORGA "hässliche") Briefbeschwerer taugen.
Es wäre nicht nötig gewesen, da zumindest die ORGA baugleich sind und sich praktisch nur bei Firmware und Anlieferung unterscheiden.

Was ich mir vorstellen kann, ist EINE schlaue Überlegung: Könnte ein TI-Kartenleser per CTORGxx.DLL angebunden werden wie die Vorgängermodelle, dann würde die Mehrheit in genau diesem Modus installiert werden und TI-mäßig nicht angebunden sein. Bequem, aber das Risiko ausbleibender VSDM wäre unglaublich gigantisch und fatal und schröcklöch. Wie viele VSDM mit Aktualisierung der Adressdaten auf einer Karte hat man jährlich so in etwa? Mir ist in den ganzen Jahren nur ein Fall bekannt geworden... und der endete in einer seinerzeit reproduzierbaren Fehlermeldung.

Am Ende bringt´s nur eines: Praxis erhält eine (diffuse) Meldung, wenn die Kasse die Karte gesperrt hat oder sie abgelaufen ist - also wenn man unter Umständen auf der Leistung sitzenbleibt.


Ansonsten gilt: TI-konforme Kartenleser sind unbrauchbar ohne Konnektorverbindung. Einlesen ohne Konnektor = altes Gerät nutzen. Dass sich ein PVS mit einem Cherry ST-2000 füttern lässt, würde mich zwar vom Hocker (kann meines Wissens nur im Zeitalter der KVK zulässig gewesen sein, wenn überhaupt) hauen, aber letztlich reicht offenbar die CTAPI-Anbindung, wenn das PVS den Kartenlesertyp nicht mit einer Positivliste abgleicht. Irre.
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Kartenleser über USB ohne TI - Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von frankxpr »

Einfach die alte Methode: Kartenleser über USB. Bei mir Fujitsu (Fujitsu Siemens KBPC CX inkl. Chipkartenleser). Immer wenn die TI abstürzt, wird dann den Rest des Tages die Chipkarte wieder ohne TI eingelesen eingelesen. AU dann auf Muster 1 und Rp auf Rosa. Funktioniert prima. :)

Im letzten Quartal habe ich bei der schrottigen TI Technik nur 200 Stammdatenabgleiche geschafft. Heute hat sich die TI nach 2 Stunden Sprechstunde aufgehängt. Bis morgen früh ist dann TI freie Sprechstunde.
Randolf
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von Randolf »

Hallo,
wurden die Vorgänger "Nicht-TI Leser" denn schon alle in den Elektronik-Schrott entsorgt ? Meiner Erinnerung nach lassen sich diese Leser nicht so sehr kompliziert im TM aktivieren, wobei leider aber nur entweder oder, an einem PC funktioniert. Man kann also nicht beide Geräte (alter Leser und TI-neuer Leser ) gleichzeitig an einem PC aktiv schalten , an 2 verschiedenen PC sollte es aber klappen . Muss ich aber selbst auch mal noch testen. Wir haben noch die unverwüstlichen Vorgänger Cherry-Leser-Tastaturen , (die eigentlich mal für die TI aufgerüstet werden sollten ) áls Reserve aufgehoben- waren schließlich ja mal gut bezahlt.
Zuletzt geändert von Randolf am Montag 22. Januar 2024, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
Johnny
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von Johnny »

@FortiSecond schrieb:

Am Ende bringt´s nur eines: Praxis erhält eine (diffuse) Meldung, wenn die Kasse die Karte gesperrt hat oder sie abgelaufen ist - also wenn man unter Umständen auf der Leistung sitzenbleibt.

Genauso wird es kommen, dafür wurde es wohl gemacht.
Mein Rat in solchen Fällen, Patient immer unterschreiben lassen, daß er/sie dort versichert ist. So geben wir den SCHWARZEN PETER weiter

Ähnlich Erfahrungen mache ich gerade in der selbst geführten Lohnabrechnung mit den Krankmeldungen, die nur als eAU dort eingetragen sind und von den Krankenkassen nicht bestätigt werden und man so keine U1 erhält. Habe jetzt schon ein Mahnverfahren gegen die AOK eingeleitet (Gott sei Dank hatte ich die AUs zusätzlich in Papierform). Das wird sicher noch ein heißes Pflaster...
Alles was mit e-anfängt neigt zum Betrug. :lol:
Nicht umsonst sind die emails von Clintons und von der Leyen/Burla-Pfizer über die bestellten Impfchargen verschwunden. :twisted:

Grüsse aus Kiel
Johnny
Zuletzt geändert von Johnny am Montag 22. Januar 2024, 19:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von Johnny »

@Randolf

Kann ich bestätigen die Vorgängertastatur Cherry G87-1504 funktioniert an einem TI-unabhängigen Arbeitsplatz perfekt, sonst wäre ich jetzt aufgeschmissen. :P

Grüsse aus Kiel
Johnny
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von Randolf »

Dank aber auch für den Tipp von "FortiSecond" ,sich besser evtl. die Krankenkassenmitgliedschaft , besonders bei "speziellen Fällen" doch noch schriftlich gegenzeichnen zu lassen! (wir nutzen da schon immer wie in Urzeiten gern die Rückseite einer Überweisung- also einen Abrechnungsschein). Haben gerade so einen Fall, wo wir ohne ganz ohne Chipkarte ein akutes Problem behandelt haben , und trotz Beteuerungen , die Karte vorbeizubringen , dann leider nie eine Karte nachgreicht worden ist. Man muss vorsichtig sein! Wie groß dabei , die Regressgefahr dann tatsächlich ist ,kann ich aber auch noch nicht sagen.
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von FortiSecond »

Randolf hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 18:50 Hallo,
wurden die Vorgänger "Nicht-TI Leser" denn schon alle in den Elektronik-Schrott entsorgt ? Meiner Erinnerung nach lassen sich diese Leser nicht so sehr kompliziert im TM aktivieren, wobei leider aber nur entweder oder, an einem PC funktioniert. Man kann also nicht beide Geräte (alter Leser und TI-neuer Leser ) gleichzeitig an einem PC aktiv schalten , an 2 verschiedenen PC sollte es aber klappen . Muss ich aber selbst auch mal noch testen. Wir haben noch die unverwüstlichen Vorgänger Cherry-Leser-Tastaturen , (die eigentlich mal für die TI aufgerüstet werden sollten ) áls Reserve aufgehoben- waren schließlich ja mal gut bezahlt.
Zeitgleich nicht, aber man kann per Menü wechseln:
Gleicher Weg wie ein mobiles Kartenterminal (mit oder ohne TI) via Sonstiges/eGK/Lesegeräte.
Am besten gleich in die oberste Ebene des Hauptmenüs schieben... :)
--
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von FortiSecond »

Randolf hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 19:46 Dank aber auch für den Tipp von "FortiSecond" ,sich besser evtl. die Krankenkassenmitgliedschaft , besonders bei "speziellen Fällen" doch noch schriftlich gegenzeichnen zu lassen! (wir nutzen da schon immer wie in Urzeiten gern die Rückseite einer Überweisung- also einen Abrechnungsschein). Haben gerade so einen Fall, wo wir ohne ganz ohne Chipkarte ein akutes Problem behandelt haben , und trotz Beteuerungen , die Karte vorbeizubringen , dann leider nie eine Karte nachgreicht worden ist. Man muss vorsichtig sein! Wie groß dabei , die Regressgefahr dann tatsächlich ist ,kann ich aber auch noch nicht sagen.
https://www.kbv.de/html/egk.php
Karte vergessen oder ungültig

Grundsätzlich ist jede oder jeder Versicherte verpflichtet, vor Beginn der Behandlung die eGK vorzulegen. Fehlt die Karte oder ist sie ungültig, muss der Versichertennachweis innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Praxis für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen. Reicht die behandelte Person bis zum Ende des jeweiligen Quartals die Karte nach, erhält sie die Vergütung zurück.
Oder "handfester" auf Seite 6 unter Anhang 1 Nr. 2 in https://www.kbv.de/media/sp/04a_elektr. ... skarte.pdf:

2. Nichtvorlage / ungültige Karte

2.1. Kann bei einer Arzt-/Patientenbegegnung im Behandlungsfall die Identität des Versicherten nicht bestätigt werden, oder kann bei einer Arzt-/Patientenbegegnung eine gültige elektronische Gesundheitskarte nicht vorgelegt werden, kann der Arzt nach Ablauf von zehn Tagen eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen, die jedoch zurückzuzahlen ist, wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige elektronische Gesundheitskarte oder ein anderer gültiger Anspruchsnachweis vorgelegt wird. Veranlasste Leistungen kann der Arzt in derartigen Fällen ohne Angabe der Kassenzugehörigkeit mit dem Vermerk "ohne Versicherungsnachweis" privat verordnen.
Der Arzt ist verpflichtet, im Falle eines Verdachts auf Missbrauch die zuständige Krankenkasse zu informieren.

2.2. Wenn die elektronische Gesundheitskarte bereits einmal im betreffenden Quartal dem Arzt vorgelegen hat, sie aber bei einer späteren Arzt-/Patientenbegegnung nicht verwendet werden kann, ist der Arzt berechtigt, die für die Übertragung vorgesehenen Daten aus der mit der elektronischen Gesundheitskarte erstellten Patientenstammdatei durch Verwendung eines zertifizierten Praxisverwaltungssystems für die unmittelbar notwendige Ausstellung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung zu verwenden.
Einschub: Also wenn eine vorher im Quartal funktionierende Karte später erneut eingelesen wird, aber die Fehlermeldung "gesperrt" andeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht, ist wiederum nicht nötig, privat zu verordnen. Soso...
2.3. Kann bei einer Notfallbehandlung, die mit einem Abrechnungsschein nach Vordruckmuster 19 abgerechnet wird, die elektronische Gesundheitskarte nicht vorgelegt werden, oder ist sie ungültig, ist die Abrechnung im Ersatzverfahren nach Nr. 2.5 aufgrund der Angaben des Versicherten oder der Angaben anderer Auskunftspersonen durchzuführen. 1.3. findet keine Anwendung.

2.4. Kann bei der ersten Arzt-/Patientenbegegnung im Quartal die elektronische Gesundheitskarte nicht verwendet werden, kommt ein Ersatzverfahren zur Anwendung und 1.3 findet keine Anwendung. Die elektronische Gesundheitskarte kann nicht verwendet werden, wenn
2.4.1. der Arzt noch nicht am VSDM nach 1.3 teilnimmt und der Versicherte darauf hinweist, dass sich die zuständige Krankenkasse, die Versichertenart oder die Besondere Personengruppe geändert hat, die Karte dies aber noch nicht berücksichtigt,
2.4.2. die Karte defekt ist,
2.4.3. eine für das Einlesen der Karte erforderliche Komponente defekt ist oder,
2.4.4. die Karte nicht benutzt werden kann, da für Haus- und Heimbesuche kein entsprechendes Gerät zur Verfügung steht und keine bereits in der
Arztpraxis mit den Daten der elektronischen Gesundheitskarte vorgefertigten Formulare verwendet werden können.
Liest sich das so wie folgt?

-> Keine Karte = kein Ersatzverfahren = vorsorglich nur Privatrezepte für Verordnungen nutzen und nach 10 Tagen ohne Vorlage der eGK eine Rechnung schreiben. Wenn die bezahlt wurde, aber die Karte noch IM Quartal kommt, dann erstatten. Klingt kompliziert.

-> Defekte Karte, defekte TI usw. = Ersatzverfahren.


Boah... Wer soll das eigentlich korrekt überwachen und nachhalten?
--
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Johnny
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Re: Funktioniert das Cherry ST-1506 ohne SMC-B?

Beitrag von Johnny »

Danke @FortiSecond

Und das mit der Privatrechnung klappt auch nur wenn die Adresse stimmt.
Und das ist dann häufig auch nicht der Fall.
Und dann noch Polizei spielen mit (Personal)ausweis etc . wird dann doch zu viel.
Da gibt es viel ein stärkeres Druckmittel: BARBEZAHLUNG.

Und schon regelt sich alles wie von selbst:
-Bezahlung stimmt
- Adresse brauch ich nicht
-Und ggf wird eine gültige Versichertenkarte nachgereicht und das Geld zurückgezahlt

So einfach kann die Welt sein, wenn man uns unser Bargeld nur lassen würde... :mrgreen:

Aber es wird kontinuierlich abgeschafft. Vor wenigen Tagen Bargeldobergrenze auf 10.000 €uro von der EU beschlossen (in anderen EU-Ländern schon deutlich tiefer und alle machen mit) :evil:

Grüsse aus KIEL
Johnny
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