Einwilligung eREZEPT

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scottsdalegirl
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Einwilligung eREZEPT

Beitrag von scottsdalegirl »

Edit - sorry. Das eREZEPT ist gemeint! Versehen der Praxis.

Guten Morgen!

Eine befreundete Praxis hat mich eiskalt erwischt. Die waren gestern auf Lehrgang. Es gibt wohl eine Einwilligungserklärung für das Versenden des eRezepts. Hat die tatsächlich jemand in Gebrauch?
Falls ja, haben Sie die heruntergeladen oder selbst generiert?
Ich wusste tatsächlich nicht, dass das Pflicht ist. Sehr peinlich.

Danke!
Zuletzt geändert von scottsdalegirl am Donnerstag 9. November 2023, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
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Thomas
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Re: Einwilligung eAU

Beitrag von Thomas »

Häh? Ich vermute, die haben in ihrem Lehrgang Unterlagen aus dem eAU Pilotprojekt von 2010(!) verwendet - da war in der Tat eine Einwilligungserklärung notwendig, aber eben nur zum Pilotprojekt. Oder es waren Unterlagen vom 1. April und es wurde geprüft, ob noch alle wach sind und mitdenken... Da wir ja vom Gesetzgeber zu den ganzen wunderbaren neuen TI-Funktionen gezwungen werden, dürfte der Patient auch keine Option haben, der eAU zu Widersprechen. (Wenn er keine eAU will, dann soll er halt gar keine AU bekommen und arbeiten gehen - der Gelbe Zettel wird ja am Ende auch elektronisch verarbeitet...)
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torsten2
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Re: Einwilligung eAU

Beitrag von torsten2 »

Genau so sehe ich das auch. Es ist jetzt Pflicht, damit hat auch der Patient keine Optionen mehr. Es geht nur um Ausdruck ja oder nein, aber das versenden der Mail an die Kasse wird nicht diskutiert...
scottsdalegirl
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von scottsdalegirl »

Sorry, die Praxis meinte das e Rezept.
Viele Grüße
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torsten2
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von torsten2 »

Achso, sry mein Fehler, hab ich zwischen zwei Patienten fix geschrieben. Gilt aber auch für das eRp, soll ja ab 01.01.24 kommen.
scottsdalegirl
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von scottsdalegirl »

torsten2 hat geschrieben: Donnerstag 9. November 2023, 12:22 Achso, sry mein Fehler, hab ich zwischen zwei Patienten fix geschrieben. Gilt aber auch für das eRp, soll ja ab 01.01.24 kommen.
War nicht IHR Fehler, ich habe editiert.
Also lassen Sie Ihre Patienten nix zum Thema DS unterschreiben? Vielen Dank.
Viele Grüße
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von hw »

Eine Einwilligung des Patienten macht in beiden Fällen keinen Sinn, weil ja gesetzlich vorgeschieben und somit gar keine Wahl bestehtl. Kann es sein, dass diese Einwilligung gemeint ist:
viewtopic.php?p=59382#p59382
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Thomas
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von Thomas »

Auch zum eRezept dürfte es keine Einwilligung geben. Die ist Pflicht und das wars...
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von torsten2 »

Was der Gesetzgeber so vorschreibt lasse ich nicht unterschreiben. Da hab ich auch keine Angst vor der Juristerei. Mir ist da nicht ein Urteil bekannt, wo jemand damit Probleme bekommen hätte.
holgerhi
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von holgerhi »

Hallo,

wie sieht es mit der Erforderlichkeit einer (mündl/schriftl.?) Einwilligung des Patienten beim "automatischen" Speichern des BMP auf der eGK aus. TM fragt da immer beim Speichern des BMP?

BG
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FortiSecond
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von FortiSecond »

Würde mich eine Praxis in meiner Eigenschaft als benannter DSB befragen, würde ich das sicherlich je nach Situation vor Ort beantworten. Vorstellen könnte ich es mir bei Kassenpatienten so:

- eRp und eAU an Kasse = Keine Einwiligung erforderlich (und auch nicht zulässig*), da Teil der Kassenbehandlung
- eRp auf Papier (QR-Code) = wie bisher, wie oben keine Einwilligung, Herausgabe auf Wunsch verpflichtend, Übergabe in Obhut des Patienten
- eRp auf Drittanbieter-App (z.B. Click Doc) = nur mit (schriftlicher**) Einwilligung

* = Ich gehe mit der Auffassung mit, dass das Einholen einer nicht erforderlichen Einwilligung als "unzulässige Datenverarbeitung" gesehen werden kann. Praxistipp: Keine Einwilligung einholen für unnötige Dinge, also z.B. Bonitätsprüfung bei Barzahlenden oder Einwilligung in die Datenverarbeitung in der Praxis bei reinen Kassenleistungen.

** = Sobald ein Dritter durch die Übermittlung von einer wahrscheinlichen Arzt-Patienten-Beziehung Kenntnis erlangen könnte, würde ich das ernst nehmen und mindestens von einer schriftlichen Einwilligung abhängig machen. Ob es bereits einer Schweigepflichtentbindung bedarf, würde ich ggf. in SGB und Berufsrecht nachschauen und mir ein Bild machen.


Off-topic
Fuchsig macht mich, dass die an sich sicherste Lösung nicht verfügbar ist: QR-Code auf Kartenleser, Patient kann den QR-Code abfotografieren oder in die App einscannen. Das wurde bei Entwicklung der Kartenleser bereits berücksichtigt samt Anzeigemodus mit hinreichend Kontrast, Transportverschlüsselung zwischen PVS/Konnektor/KT und so weiter. Bei den ORGAs kann man sich das im Menü schön vorführen lassen. Würde Papier sparen und die Verantwortung beim Patienten lassen. Und wer nicht will, kann ja den QR-Code auf einem 80mm-Bondrucker bekommen. Tjaja, aber das werden hochqualifizierte Beratungsunternehmen sicherlich geprüft und für unwirtschaftlich befunden haben...
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FortiSecond
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Re: Einwilligung eREZEPT

Beitrag von FortiSecond »

torsten2 hat geschrieben: Donnerstag 9. November 2023, 12:43 Was der Gesetzgeber so vorschreibt lasse ich nicht unterschreiben. Da hab ich auch keine Angst vor der Juristerei. Mir ist da nicht ein Urteil bekannt, wo jemand damit Probleme bekommen hätte.
Exakt!
Umgekehrt wäre es ein Problem :)
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