GHG Praxisdienst light
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GHG Praxisdienst light
CGM hat eine Änderung der AGBs wieder mal im opt out Verfahern verschickt.
Unter anderem stimmt man einer Mitwirkungspflicht am GHG Praxisdienst light zu, wenn man nicht schriftlich innerhalb von 6 Wochen widerspricht.
Was macht dieser Dienst. ist er abschaltbar ? Ist er kostenpflichtig durch die Hintertür. Widerspruch angezeigt ?
Habe ein Quartal lang automatisch den Hinweis auf das mögliche Vorliegen einer myocardialen Amyloidose bekommen.
PFIZER bietet als einziger Hersteller eine Therapie dazu mit 300.000,-€ Jahrestherapiekosten an.
Nach dem nächsten Quartalsupdate war der Hinweisgeber wieder weg !???
Unter anderem stimmt man einer Mitwirkungspflicht am GHG Praxisdienst light zu, wenn man nicht schriftlich innerhalb von 6 Wochen widerspricht.
Was macht dieser Dienst. ist er abschaltbar ? Ist er kostenpflichtig durch die Hintertür. Widerspruch angezeigt ?
Habe ein Quartal lang automatisch den Hinweis auf das mögliche Vorliegen einer myocardialen Amyloidose bekommen.
PFIZER bietet als einziger Hersteller eine Therapie dazu mit 300.000,-€ Jahrestherapiekosten an.
Nach dem nächsten Quartalsupdate war der Hinweisgeber wieder weg !???
- FortiSecond
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Re: GHG Praxisdienst light
GHG = kA, ob´s dem CGM-Gründer oder jemandem in der Familie gehört - der Name passt zur Familie. Das Vorgehen auch.
Zuerst: Der schleicht sich nicht ins System. Soweit es mir bekannt ist, erfolgte 2021 oder 2022 eine Telefonaktion (GHG Praxisdienst "ohne light" gratis) und danach eines oder mehrere Werbeschreiben. Gab es weitere Anrufe? Hat man das OK einer MFA zur Stoßzeit als rechtswirksame Einwilligung gewertet und das irgendwie aktiviert oder die MFA mit zwei Klicks aktivieren lassen?
Wäre ja interessant zu wissen, warum das bei Ihnen aktiv ist.
Die unerwünschte automatische Installation sehe ich derzeit sonst nur bei ClickDOC, das trotz erfolgter De-Installation und ohne jede Abfrage nach einem Update wiederkommt. Inzwischen melden meine (selbst-updatenden) Praxen das olle CDP und dessen CDP-Konnektor ihrem jeweiligen Virenschutzhersteller als Malware und sperren den ganzen Pfad aus
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GHG PDL
Ob anonymisiert, pseudonymisiert oder sonstwas:
Es mag sein, dass OPT-OUT im B2B-Bereich (oder stillschweigende Annahme von AGB-Änderungen usw.) nicht per se verboten ist. Gesetzgeber, wo bist Du?!
Es mag auch sein, dass die Gotthardt-Health-Group nur mit der guten Absicht und aus altruistischen Motiven die Patientendaten automatisch per CGM-Assist heraus-crawlt (mir wird schlecht; hab ich das so geschrieben?!).
Aber wir reden hier, wenn ich das recht verstehe, über AGB-Änderungen, die eine wie auch immer geartete automatisierte Auswertung Ihrer Patientenakten nicht nur vorsieht, sondern Sie zu irgendeiner aktiven Zuarbeit verpflichtet?
"Was stimmt mit denen nicht?!"
Nebenbei gesagt überraschen mich hier die sechs Wochen. Bei der TI-Aktion in der Urlaubszeit reichten drei Wochen Widerspruchsfrist, oder?
Und warum überhaupt Verpflichtung zur Mitwirkung?
Ist der GHG Praxisdienst so schlecht oder nutzlos oder performancelastig oder unbekannt, dass man nach dem telefonischen Aufschwatzen nun mit Mitwirkungspflicht rangeht? Steht da Mitwirkungspflicht? Ein Wort, das nach Zollfahndung oder Arbeitsamt klingt, wobei selbst die das auch nicht mehr so formulieren.
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Sooo, das musste mal eben raus. Noch ein heftiges Wochenende, dann bin ich hier wieder regelmäßiger und arbeite eine Bugwelle ab.
Zuerst: Der schleicht sich nicht ins System. Soweit es mir bekannt ist, erfolgte 2021 oder 2022 eine Telefonaktion (GHG Praxisdienst "ohne light" gratis) und danach eines oder mehrere Werbeschreiben. Gab es weitere Anrufe? Hat man das OK einer MFA zur Stoßzeit als rechtswirksame Einwilligung gewertet und das irgendwie aktiviert oder die MFA mit zwei Klicks aktivieren lassen?
Wäre ja interessant zu wissen, warum das bei Ihnen aktiv ist.
Die unerwünschte automatische Installation sehe ich derzeit sonst nur bei ClickDOC, das trotz erfolgter De-Installation und ohne jede Abfrage nach einem Update wiederkommt. Inzwischen melden meine (selbst-updatenden) Praxen das olle CDP und dessen CDP-Konnektor ihrem jeweiligen Virenschutzhersteller als Malware und sperren den ganzen Pfad aus
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GHG PDL
Ob anonymisiert, pseudonymisiert oder sonstwas:
Es mag sein, dass OPT-OUT im B2B-Bereich (oder stillschweigende Annahme von AGB-Änderungen usw.) nicht per se verboten ist. Gesetzgeber, wo bist Du?!
Es mag auch sein, dass die Gotthardt-Health-Group nur mit der guten Absicht und aus altruistischen Motiven die Patientendaten automatisch per CGM-Assist heraus-crawlt (mir wird schlecht; hab ich das so geschrieben?!).
Aber wir reden hier, wenn ich das recht verstehe, über AGB-Änderungen, die eine wie auch immer geartete automatisierte Auswertung Ihrer Patientenakten nicht nur vorsieht, sondern Sie zu irgendeiner aktiven Zuarbeit verpflichtet?
"Was stimmt mit denen nicht?!"
Nebenbei gesagt überraschen mich hier die sechs Wochen. Bei der TI-Aktion in der Urlaubszeit reichten drei Wochen Widerspruchsfrist, oder?
Und warum überhaupt Verpflichtung zur Mitwirkung?
Ist der GHG Praxisdienst so schlecht oder nutzlos oder performancelastig oder unbekannt, dass man nach dem telefonischen Aufschwatzen nun mit Mitwirkungspflicht rangeht? Steht da Mitwirkungspflicht? Ein Wort, das nach Zollfahndung oder Arbeitsamt klingt, wobei selbst die das auch nicht mehr so formulieren.
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Sooo, das musste mal eben raus. Noch ein heftiges Wochenende, dann bin ich hier wieder regelmäßiger und arbeite eine Bugwelle ab.
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TurboMechaniker seit 1992, kann auch etwas T2, Medoff, ALBIS, inSuite
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Re: GHG Praxisdienst light
Compugroup: Gotthardt übernimmt GotthardtFortiSecond hat geschrieben: ↑Samstag 28. Oktober 2023, 19:40 GHG = kA, ob´s dem CGM-Gründer oder jemandem in der Familie gehört - der Name passt zur Familie. Das Vorgehen auch.
Aktualisiert am 22.11.2022-20:23 in der FAZ
Der Koblenzer Medizindienstleister kauft ein Unternehmen des Gründersohnes Daniel Gotthardt. Compugroup versichert, alles habe seine Ordnung.
Der an der Börse unter Druck stehende Koblenzer Medizindienstleister Compugroup hat zwei Unternehmen gekauft. Das Bemerkenswerte daran: Eines davon gehört Daniel Gotthardt, Sohn des Compugroup-Gründers Frank Gotthardt. Vater und Sohn sind beide Großaktionäre von Compugroup, in Summe kontrolliert die Familie mehr als die Hälfte der Stimmen. Geschäfte mit „nahestehenden Personen“ unterliegen besonderen Transparenzpflichten und werden von freien Aktionären in der Regel kritisch gesehen. Die Familie versichert, alles habe seine Ordnung.
- FortiSecond
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Re: GHG Praxisdienst light
Raffiniert... ich frage mich gerade... mh... mal völlig fantasierend konstruieren:
A leitet eine riesige AG.
B, der Sohn von A, leiht sich 25.000 Euro von A und gründet eine wird GF einer GmbH, die zuvor von einem Allzweckmanager vieler Unternehmen von A geformt wurde.
Er nutzt eigenes Wissen, angekauftes Wissen, die Kontakte von A und vielleicht privilegierten Zugang zu den Schnittstellen zu Produkten der AG, um ein Produkt zu entwickeln und zu etablieren. Dieses Produkt bekommt breiten Zugang zu Daten, die anders kaum zu kriegen wären. Ziel ist es, Kunden für eine Spezialleistung zu finden, die man sonst nicht oder nur teuer identifizieren würde. Die Spezialleistung ist teuer in der Entwicklung, bringt eine Menge Umsatz, so dass die GmbH entweder eine Vergütung für den Aufwand und/oder eine fette Provision pro Kunde kassieren kann.
Die AG hat die Kontakte zu den Datenhaltern und macht die Vertriebsarbeit, bekommt einen Teil der Provision.
Die Datenhalter (Nutzer der Produkte der AG), also die mit den wertvollen Daten zur Teilnehmergewinnung, bekommen dieses Zusatzprodukt gratis oder "als Light-Variante" gratis oder - so suggeriert das "Light" - eine kostenpflichtige Vollversion. Alles mit dem Versprechen, dass der Datenhalter - WENN das Produkt einen potenziellen Kunden identifiziert UND dieser tatsächlich davon einen Vorteil hat (sich das Produkt leisten kann?!) - immerhin möglicherweise einem Kunden mit sehr seltenem Bedarf ein passendes Produkt empfohlen hat.
WOW. Aus lauter Vertrauen werden die Datenhalter an ihre "Mitwirkungspflicht" erinnert.
Das ganze kommt ins Rollen, der Laden trägt sich, und weil das Produkt der GmbH so gewaltiges Potenzial hat, wird sie "für eine angemessene Summe" von der AG gekauft. Dabei wird natürlich streng vom unabhängigen Aufsichtsrat darauf geachtet, dass das "alles seine Ordnung hat."
Sohn B möchte das Geld nicht verprassen, zahlt die 25.000 € nebst Zinsen zurück und leistet sich von dem Rest ein paar Aktien der AG.
Cui bono?
In einer idealen Welt:
Der Endkunde, der dank des anderweitig nie zu ihm gefundenen Nischenproduktes ein besseres Leben hat.
Der Spezialprodukthersteller, für den sich die Entwicklung gelohnt hat.
A, der von seiner AG das Risiko der Produktentwicklung ferngehalten hat und erst eine "Sichere Bank" einkauft.
B, dessen Entlohnung für den Aufbau der GmbH reicht, um nicht nur Entwickler in der AG zu sein, sondern Teilhaber.
AG? Das sichert der AG wichtiges Spezialwissen - ohne vorheriges Risiko.
Und dann wäre da noch der Datenhalter, der nun einen Endkunden hat, der "seinen Superspezialisten" stets wirksam in alle Richtungen loben wird.
In einer nicht so idealen Welt kann man auch einen anderen Eindruck gewinnen:
Der Endkunde, der sich das Produkt tatsächlich leisten kann, gewinnt an Lebensfreude.
Der Spezialproduktehersteller konnte schnell sein Produkt an den Menschen bringen, ohne vorher Datenhalter von seiner Integrität zu überzeugen.
A hat einen Weg gefunden, Sohn B ordentlich Kapital erwirtschaften zu lassen, um den Familienstatus innerhalb der AG stärken zu können, ohne dem Vorwurf einer Begünstigung ausgesetzt zu sein. Und ein paar Zinsen gab´s auch.
B hat ohne frustrierende Gehaltsverhandlungen mit der AG (nahestehende Person) auf eigene Rechnung ein Produkt entwickelt, das zu den Produkten der AG kompatibel ist, hat bei der AG aufgrund der gemeinsamen Interessen einen Zugang zu Schnittstellen, Vertriebsleistung und vor allem den Kontakt direkt in die Zielgruppe abgegriffen. Ordentlich vergütet? Der Verkauf ganz bestimmt.
Die AG? Naja, als internes Projekt hätte es vielleicht ein paar Mannstunden plus Vertriebsaufwand gekostet. Jetzt hat man für viel Geld etwas eingekauft, dessen Entwicklung man vorher wohlwollend begleitet hat.
Und der Datenhalter soll gefälligst das Kleingedruckte lesen und mitwirken.
Aber wie schön, dass das nur eine alberne Fantasie ist und nichts mit GHG zu tun hat.
Denn es heißt ganz offiziell
"Die GHG Services GmbH stellt die von der CompuGroup Medical Deutschland AG entwickelte Softwarelösung GHG Praxisdienst bereit. " (https://ghg-praxisdienst.de/)
Okay, bleibt noch die Frage, warum die GHG Services GmbH ein von CGM entwickeltes... puh, nee, zu kompliziert. Ich will das nicht betrachten. Es gibt Wichtigeres...
A leitet eine riesige AG.
B, der Sohn von A, leiht sich 25.000 Euro von A und gründet eine wird GF einer GmbH, die zuvor von einem Allzweckmanager vieler Unternehmen von A geformt wurde.
Er nutzt eigenes Wissen, angekauftes Wissen, die Kontakte von A und vielleicht privilegierten Zugang zu den Schnittstellen zu Produkten der AG, um ein Produkt zu entwickeln und zu etablieren. Dieses Produkt bekommt breiten Zugang zu Daten, die anders kaum zu kriegen wären. Ziel ist es, Kunden für eine Spezialleistung zu finden, die man sonst nicht oder nur teuer identifizieren würde. Die Spezialleistung ist teuer in der Entwicklung, bringt eine Menge Umsatz, so dass die GmbH entweder eine Vergütung für den Aufwand und/oder eine fette Provision pro Kunde kassieren kann.
Die AG hat die Kontakte zu den Datenhaltern und macht die Vertriebsarbeit, bekommt einen Teil der Provision.
Die Datenhalter (Nutzer der Produkte der AG), also die mit den wertvollen Daten zur Teilnehmergewinnung, bekommen dieses Zusatzprodukt gratis oder "als Light-Variante" gratis oder - so suggeriert das "Light" - eine kostenpflichtige Vollversion. Alles mit dem Versprechen, dass der Datenhalter - WENN das Produkt einen potenziellen Kunden identifiziert UND dieser tatsächlich davon einen Vorteil hat (sich das Produkt leisten kann?!) - immerhin möglicherweise einem Kunden mit sehr seltenem Bedarf ein passendes Produkt empfohlen hat.
WOW. Aus lauter Vertrauen werden die Datenhalter an ihre "Mitwirkungspflicht" erinnert.
Das ganze kommt ins Rollen, der Laden trägt sich, und weil das Produkt der GmbH so gewaltiges Potenzial hat, wird sie "für eine angemessene Summe" von der AG gekauft. Dabei wird natürlich streng vom unabhängigen Aufsichtsrat darauf geachtet, dass das "alles seine Ordnung hat."
Sohn B möchte das Geld nicht verprassen, zahlt die 25.000 € nebst Zinsen zurück und leistet sich von dem Rest ein paar Aktien der AG.
Cui bono?
In einer idealen Welt:
Der Endkunde, der dank des anderweitig nie zu ihm gefundenen Nischenproduktes ein besseres Leben hat.
Der Spezialprodukthersteller, für den sich die Entwicklung gelohnt hat.
A, der von seiner AG das Risiko der Produktentwicklung ferngehalten hat und erst eine "Sichere Bank" einkauft.
B, dessen Entlohnung für den Aufbau der GmbH reicht, um nicht nur Entwickler in der AG zu sein, sondern Teilhaber.
AG? Das sichert der AG wichtiges Spezialwissen - ohne vorheriges Risiko.
Und dann wäre da noch der Datenhalter, der nun einen Endkunden hat, der "seinen Superspezialisten" stets wirksam in alle Richtungen loben wird.
In einer nicht so idealen Welt kann man auch einen anderen Eindruck gewinnen:
Der Endkunde, der sich das Produkt tatsächlich leisten kann, gewinnt an Lebensfreude.
Der Spezialproduktehersteller konnte schnell sein Produkt an den Menschen bringen, ohne vorher Datenhalter von seiner Integrität zu überzeugen.
A hat einen Weg gefunden, Sohn B ordentlich Kapital erwirtschaften zu lassen, um den Familienstatus innerhalb der AG stärken zu können, ohne dem Vorwurf einer Begünstigung ausgesetzt zu sein. Und ein paar Zinsen gab´s auch.
B hat ohne frustrierende Gehaltsverhandlungen mit der AG (nahestehende Person) auf eigene Rechnung ein Produkt entwickelt, das zu den Produkten der AG kompatibel ist, hat bei der AG aufgrund der gemeinsamen Interessen einen Zugang zu Schnittstellen, Vertriebsleistung und vor allem den Kontakt direkt in die Zielgruppe abgegriffen. Ordentlich vergütet? Der Verkauf ganz bestimmt.
Die AG? Naja, als internes Projekt hätte es vielleicht ein paar Mannstunden plus Vertriebsaufwand gekostet. Jetzt hat man für viel Geld etwas eingekauft, dessen Entwicklung man vorher wohlwollend begleitet hat.
Und der Datenhalter soll gefälligst das Kleingedruckte lesen und mitwirken.
Aber wie schön, dass das nur eine alberne Fantasie ist und nichts mit GHG zu tun hat.
Denn es heißt ganz offiziell
"Die GHG Services GmbH stellt die von der CompuGroup Medical Deutschland AG entwickelte Softwarelösung GHG Praxisdienst bereit. " (https://ghg-praxisdienst.de/)
Okay, bleibt noch die Frage, warum die GHG Services GmbH ein von CGM entwickeltes... puh, nee, zu kompliziert. Ich will das nicht betrachten. Es gibt Wichtigeres...
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Re: GHG Praxisdienst light
Was passiert, wenn man der Änderung widerspricht? Ich sehe das eigentlich aus Prinzip nicht ein. Ich glaube, dass ein guter Anteil der Abstürze von Turbomed durch die Implementierung der diversen Zusatzprogramme zustande kommt. Auch stören mich diese nervigen Balloon-Tips und ich versuche das nach jedem Update alles wieder auszustellen.
- FortiSecond
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Re: GHG Praxisdienst light
Was haben Sie zu verlieren bei einem Widerspruch?
Brauchen Sie GHG Praxisdienst light?
Was steht denn in den AGB als Folge Ihrer "Pflichtverletzung"?
Ich stelle gerade mit Erstaunen fest, dass das Einstellungssymbol für den GHG Praxisdienst (im CGM Assist) ohne Funktion ist.
Dafür bemerke ich aber mit Erschrecken etwas Anderes. Die Praxis "schwört auf alles", CUBE niemals aktiviert zu haben:
Wenn der GHG Praxisdienst tatsächlich auf dem System ist: Wird man ihn selbst wieder los? Nicht, dass das wie beim CUBE läuft...
Brauchen Sie GHG Praxisdienst light?
Was steht denn in den AGB als Folge Ihrer "Pflichtverletzung"?
Ich stelle gerade mit Erstaunen fest, dass das Einstellungssymbol für den GHG Praxisdienst (im CGM Assist) ohne Funktion ist.
Dafür bemerke ich aber mit Erschrecken etwas Anderes. Die Praxis "schwört auf alles", CUBE niemals aktiviert zu haben:
Wenn der GHG Praxisdienst tatsächlich auf dem System ist: Wird man ihn selbst wieder los? Nicht, dass das wie beim CUBE läuft...
Sie haben keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: GHG Praxisdienst light
Weil´s hier nicht so richtig ins Thema passen will, ist hier ein alter Beitrag dazu zu finden (samt Update):
viewtopic.php?p=54865&hilit=cube#p54865
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- Thomas
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Re: GHG Praxisdienst light
Ich habe mir die AGB (https://www.cgm.com/deu_de/daten/downlo ... d-agb.html, dann siehe Sektion VI § 42) an dieser Stelle mal angeschaut, das ist eigentlich recht harmlos.
Die Mitwirkungspflicht betrifft nur die Notwendigkeit, immer die aktuelle Version einzusetzen, also die Updates zu installieren. Mehr nicht. Und dieser Passus steckt in einem Paragraphen, der sich offensichtlich nur darum dreht, dass der Arzt verantwortlich ist für seine Diagnosen und nicht dieser ominöse "Praxisdienst light". Es geht hier also darum, dass man nicht gegen GHG klagen kann, wenn man eine Fehldiagnose aufgrund einer Fehlfunktion der Software gestellt hat (beispielsweise weil man eben ein Update nicht installiert hat).
Da steht also davon, dass der Anwender verpflichtet wäre, das Produkt zu nutzen, Daten weiterzugeben oder irgendwie mitzuwirken. Ich denke, wir können das Thema einfach begraben - genauso wie das Produkt selbst. (Bleibt nur die Frage, ob es die Leistung von TM negativ beeinflusst und falls ja, wie man es los wird.)
Die Mitwirkungspflicht betrifft nur die Notwendigkeit, immer die aktuelle Version einzusetzen, also die Updates zu installieren. Mehr nicht. Und dieser Passus steckt in einem Paragraphen, der sich offensichtlich nur darum dreht, dass der Arzt verantwortlich ist für seine Diagnosen und nicht dieser ominöse "Praxisdienst light". Es geht hier also darum, dass man nicht gegen GHG klagen kann, wenn man eine Fehldiagnose aufgrund einer Fehlfunktion der Software gestellt hat (beispielsweise weil man eben ein Update nicht installiert hat).
Da steht also davon, dass der Anwender verpflichtet wäre, das Produkt zu nutzen, Daten weiterzugeben oder irgendwie mitzuwirken. Ich denke, wir können das Thema einfach begraben - genauso wie das Produkt selbst. (Bleibt nur die Frage, ob es die Leistung von TM negativ beeinflusst und falls ja, wie man es los wird.)
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