viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
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viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Liebe Kollegen,es gibt jetzt immer mehr Patienten, die ihre Befunde und Arztbriefe auf Vivy hochgeladen bekommen wollen - hat das schon einer gemacht? Wie bekomme ich die Dokumente da gesammelt hochgeladen.
MfG
VoSü
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Das meint die KV Berlin zu Vivy: https://www.kvberlin.de/20praxis/05arch ... 012_2.html
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
So was würde ich mir niemals antun! Ich gebe meine Befunde und ggf. Ausdrucke der Karteikarte (gegen Kopiergebühr) mit und die Patienten sollen es von Ihrer Krankenkasse hochladen lassen oder selbst hochladen! Ich lehne so etwas unter Hinweis auf Datenschutzrichtlinien ab. Gruß Heilberger
Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Wir haben in Rahmen einer entsprechenden Anfrage denen mitgeteilt, dass wir das nicht machen. Seit dem ist Ruhe.
Gruß Nobbie
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Ich werde keine frühe Turbomed - Downloadversion installieren
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
...vivy ist nicht sicher !!
nachzulesen:
https://www.heise.de/security/meldung/V ... 07260.html
https://www.golem.de/news/vivy-co-gesun ... 38622.html
und zum anschauen:
https://media.ccc.de/v/35c3-9992-all_yo ... long_to_us
noch Fragen ? ..dann die Suchmaschiene des geringsten Vertrauens befragen !
Eine Frage von mir an Herrn " Heilberger " , wem gehört die Patientenakte Ihrer Meinung nach, dass Sie eine "Kopiergebühr" verlangen ?
nachzulesen:
https://www.heise.de/security/meldung/V ... 07260.html
https://www.golem.de/news/vivy-co-gesun ... 38622.html
und zum anschauen:
https://media.ccc.de/v/35c3-9992-all_yo ... long_to_us
noch Fragen ? ..dann die Suchmaschiene des geringsten Vertrauens befragen !
Eine Frage von mir an Herrn " Heilberger " , wem gehört die Patientenakte Ihrer Meinung nach, dass Sie eine "Kopiergebühr" verlangen ?
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Vivy...
die Vorposter haben Recht.
Datenschutzideen dazu:
Sind SIE denn einverstanden, dass diese Plattform Ihre personenbezogenen Daten auswertet? Schließlich stehen Sie als Freiberufler regelmäßig selbst auf den Unterlagen.
Solange keine rechtliche Verpflichtung oder ein ERHEBLICHER Vorteil für beide Enden samt belastbarer Übermittlungsbefugnis besteht -> Wozu?
Datenschutzgedanken allgemein:
- Patient "sieht" es als "Service vom Arzt über die Plattform". Plattform wäre dann vielleicht ein Auftragsverarbeiter. Setzt aber Auftrag/Vertrag und AV-Vereinbarung voraus. Zwischen Arzt und Diensteanbieter.
Scheidet aus, da bei Vivy mutmaßlich in eigener Regie gehandelt wird, also ->
- eigener Verantwortlicher, Schweigepflichtenbindung, ergänzt um die Hinweise zur elektronischen Übertragung und Haftungsübergang.
Der Patient hat Anspruch auf Erhalt seiner Daten, auch in elektronischer Form. Es ist nicht vorgeschrieben, dafür einen Drittanbieter bemühen zu müssen.
Einen Schritt weiter gedacht: Bei aller Selbstverpflichtung und Zweckbindung ist es zumindest theoretisch denkbar, dass die übermittelten Daten analysiert werden. Anonymisiert als Statistik oder offen als... Bewertungsgrundlage.
Bekommen Sie bezahlt, jede Anfrage zunächst mit einer Risikenbelehrung zu beantworten? Schließlich werden Patienten bei Pannen fragen, warum SIE damals nicht aufgeklärt haben. Warum haben Sie nicht aufgeklärt über Risiken und darüber, dass Vivy KEINE gesetzliche Leistung darstellt und somit von allerlei Regulierung möglicherweise frei bleibt... das SGB zum Beispiel, die Berufsordnung... was auch immer.
Ich bin selbst als Datenschutzbeauftragter tätig. Und ich bin gewiss nicht paranoid. Aber eine Folgenabschätzung ist hier zumindest moralische Pflicht - und dabei schneidet das Verfahren aus meiner Sicht nicht sonderlich gut ab.
Meinen Klienten empfehle ich, die Daten als PDF und ggfs. gescannt auf einer CD-R bereitzustellen, wenn es elektronisch sein soll.
Damit umgeht man zugleich das Risiko mitgebrachter USB-Sticks
Zur App nochmal:
Lässt sich die App auf gerootetem Handy installieren? Ich hab´s nicht geprüft, aber wenn ja, ist es aus Techie-Sicht toll; aus Nutzersicht ist es wiederum unverantwortlich. Gut, das trifft nicht Sie, aber es ist ein potenzielles Risiko für die Übermittlung.
§10 der Nutzungsbedingungen: "[...]Weiterhin haftet Vivy nicht für Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Vivy-App durch gerootete mobile Endgeräte der Nutzer."
Hallo?! Selbst meine Bankings-Apps würden den Dienst vollständig verweigern. Und das sind "nur" Finanzdaten...
Eine Grundsatzdiskussion über Rooten ist nicht mein Ziel. Das ist ein komplexes Thema. Unsere Zielgruppe ist aber weniger die Nerd-Fraktion...
Dann letztes Jahr die größere Datenleck-Entdeckung...
Und ansonsten... https://www.borncity.com/blog/2018/09/2 ... -app-vivy/
Najo, das ist aber nur eine Meinung dazu. Keine Beratung
die Vorposter haben Recht.
Datenschutzideen dazu:
Sind SIE denn einverstanden, dass diese Plattform Ihre personenbezogenen Daten auswertet? Schließlich stehen Sie als Freiberufler regelmäßig selbst auf den Unterlagen.
Solange keine rechtliche Verpflichtung oder ein ERHEBLICHER Vorteil für beide Enden samt belastbarer Übermittlungsbefugnis besteht -> Wozu?
Datenschutzgedanken allgemein:
- Patient "sieht" es als "Service vom Arzt über die Plattform". Plattform wäre dann vielleicht ein Auftragsverarbeiter. Setzt aber Auftrag/Vertrag und AV-Vereinbarung voraus. Zwischen Arzt und Diensteanbieter.
Scheidet aus, da bei Vivy mutmaßlich in eigener Regie gehandelt wird, also ->
- eigener Verantwortlicher, Schweigepflichtenbindung, ergänzt um die Hinweise zur elektronischen Übertragung und Haftungsübergang.
Der Patient hat Anspruch auf Erhalt seiner Daten, auch in elektronischer Form. Es ist nicht vorgeschrieben, dafür einen Drittanbieter bemühen zu müssen.
Einen Schritt weiter gedacht: Bei aller Selbstverpflichtung und Zweckbindung ist es zumindest theoretisch denkbar, dass die übermittelten Daten analysiert werden. Anonymisiert als Statistik oder offen als... Bewertungsgrundlage.
Bekommen Sie bezahlt, jede Anfrage zunächst mit einer Risikenbelehrung zu beantworten? Schließlich werden Patienten bei Pannen fragen, warum SIE damals nicht aufgeklärt haben. Warum haben Sie nicht aufgeklärt über Risiken und darüber, dass Vivy KEINE gesetzliche Leistung darstellt und somit von allerlei Regulierung möglicherweise frei bleibt... das SGB zum Beispiel, die Berufsordnung... was auch immer.
Ich bin selbst als Datenschutzbeauftragter tätig. Und ich bin gewiss nicht paranoid. Aber eine Folgenabschätzung ist hier zumindest moralische Pflicht - und dabei schneidet das Verfahren aus meiner Sicht nicht sonderlich gut ab.
Meinen Klienten empfehle ich, die Daten als PDF und ggfs. gescannt auf einer CD-R bereitzustellen, wenn es elektronisch sein soll.
Damit umgeht man zugleich das Risiko mitgebrachter USB-Sticks
Zur App nochmal:
Lässt sich die App auf gerootetem Handy installieren? Ich hab´s nicht geprüft, aber wenn ja, ist es aus Techie-Sicht toll; aus Nutzersicht ist es wiederum unverantwortlich. Gut, das trifft nicht Sie, aber es ist ein potenzielles Risiko für die Übermittlung.
§10 der Nutzungsbedingungen: "[...]Weiterhin haftet Vivy nicht für Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Vivy-App durch gerootete mobile Endgeräte der Nutzer."
Hallo?! Selbst meine Bankings-Apps würden den Dienst vollständig verweigern. Und das sind "nur" Finanzdaten...
Eine Grundsatzdiskussion über Rooten ist nicht mein Ziel. Das ist ein komplexes Thema. Unsere Zielgruppe ist aber weniger die Nerd-Fraktion...
Dann letztes Jahr die größere Datenleck-Entdeckung...
Und ansonsten... https://www.borncity.com/blog/2018/09/2 ... -app-vivy/
Najo, das ist aber nur eine Meinung dazu. Keine Beratung
--
Beste Grüße
Forti
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Forti
Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Vivy ist zu 70 Prozent Tochterunternehmen der Allianz = kommerziell
Mit der Bruce Force Methode wird das leicht gehackt.
Die Daten landen auf USA Servern, was haben die da verloren?
Die Daten sind Gold Wert, also werden die auch mißbraucht
Schöne neue Welt.
Der Patient als Ware und alle machen mit.
Die IT TI etc muß staatlich bleiben und darf Deutschland nicht verlassen.
moose
Mit der Bruce Force Methode wird das leicht gehackt.
Die Daten landen auf USA Servern, was haben die da verloren?
Die Daten sind Gold Wert, also werden die auch mißbraucht
Schöne neue Welt.
Der Patient als Ware und alle machen mit.
Die IT TI etc muß staatlich bleiben und darf Deutschland nicht verlassen.
moose
Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Darf ich die Frage für Herrn Heilberger beantworten: wenn ein Patient seine Akte haben möchte, kann er sie jederzeit erhalten, ohne wenn und aber. Die Kosten die für die Herausgabe der Akte entstehen (Kopierkosten) muss der Patient begleichen (meist ca. 50 Cent/Seite). Wir machen das zwar kostenfrei, aber diese Sachkosten können in Rechnung gestellt werden.bonobo23 hat geschrieben:...vivy ist nicht sicher !!
Eine Frage von mir an Herrn " Heilberger " , wem gehört die Patientenakte Ihrer Meinung nach, dass Sie eine "Kopiergebühr" verlangen ?
siehe (unter vielen anderen Informationsquellen) folgendes: https://www.kvs-sachsen.de/fileadmin/da ... 03/jur.pdf
Martin H.
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Das ist nur teilweise korrekt. Die Regelung der Kostenübernahme betrifft nur die Kopierkosten nach BGB. Laut der neuen DSGVO muß die Kopie der Patientenunterlage ggf. auch die Zusendung kostenlos erfolgen.mhh hat geschrieben: ... Die Kosten die für die Herausgabe der Akte entstehen (Kopierkosten) muss der Patient begleichen (meist ca. 50 Cent/Seite). Wir machen das zwar kostenfrei, aber diese Sachkosten können in Rechnung gestellt werden.
siehe (unter vielen anderen Informationsquellen) folgendes: https://www.kvs-sachsen.de/fileadmin/da ... 03/jur.pdf
Die Ärztekammer Berlin hat hierzu folgendes veröffentlich:
Quelle: https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... rlagen.pdf..Eine abweichende Regelung besteht nach der DSGVO (drittens) auch für den Aspekt der Kostentragung für die angefertigten Kopien der Patientenunterlagen. Insoweit bestimmen § 10 Abs. 2 BO und § 630g BGB, dass Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben sind. Es wurden insoweit bislang erstattungsfähige Papierkosten in Höhe von 50 Cent pro Seite für die ersten 50 Blatt und 15 Cent für jedes weitere Blatt bzw. bei elektronischen Patientenunterlagen in Höhe der anfallenden Materialkosten als erstattungsfähig erachtet. Demgegenüber sieht Art. 15 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich die kostenfreie Bereitstellung der Datenkopie vor; eine Kostentragungspflicht besteht danach nur bei Anforderung mehrerer Exemplare von Datenkopien ab dem zweiten Exemplar. Ob in Anbetracht dessen die bisherigen Regelungen zur Kostenerstattung aufrechterhalten werden können, erscheint fraglich. Insoweit ist die weitere Rechtsentwicklung ab zuwarten.
Zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Sanktionen sollte die Übersendung einer geforderten Kopie der Patientenakte (bis auf Weiteres) nicht von der Kostenerstattung durch die Patientin/den Patienten abhängig gemacht werden....
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Wir sollten den Sachverhalt nicht zu ausufernd abhandeln. Das Procedere muß jeder in seiner Praxis selbst festlegen. Abhängig vom Einzelfall drucken wir alte Arztbriefe auch mal umsonst aus. Bei Kopien für weiterbehandelnde Ärzte kann dies ja auch per EBM 40144 abgerechnet werden. P. die Ihre Akte für 3. oder 4. Meinungen wollen, müssen halt einfach bezahlen. Ich bin nicht der billige Jakob!
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Gegenfrage an Herrn bonobo23: " Wer bezahlt Zeit und Aufwand für die MitarbeiterInnen, die die Kopie erstellen?"bonobo23 hat geschrieben:...
Eine Frage von mir an Herrn " Heilberger " , wem gehört die Patientenakte Ihrer Meinung nach, dass Sie eine "Kopiergebühr" verlangen ?
Das kann schon mal insgesamt 20-30min bei einer umfangreichen Akte in Anspruch nehmen!!
Und die erstellte Akte gehört dem Ersteller - dem Arzt.
Patienten haben nur ein Recht auf Herausgabe der Kopie.
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Laut DSGVO §15, Abs. 4 gilt der Abs. 3 nur insoweit keine Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt sind. Die Forderung nach kostenfreier Herausgabe von Kopien beeinträchtigt aber genau das Recht des Arztes gemäß BO und BGB auf Ersatz der Sach- und Personalkosten. Damit ist die Angelegenheit wohl geklärt. Von dem Kostenersatz ist noch Niemand reich geworden. Es geht hier um eine essentielle Steuerungsfunktion, damit nicht durch sinnloses oder mutwilliges Auslösen von Kopierarbeit die medizinische Versorgung signifikant beeinträchtigt wird. Wie notwendig und auch wirksam die ist, kann nur derjenige ermessen, der immer öfter nach Hausarztwechsel mit in naiver Unbedarftheit ausgelösten pauschalen Übermittlungsanforderungen armdicker Patientenakten konfrontiert wird.
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Das werden die Gerichte wahrscheinlich anders sehen. Mit der o.g. Argumentation würde ja der ganze "Kostenfrei-Kopier-Paragraph" konterkariert werden. Das wäre wohl nicht im Sinne des Erfinders.Pastorius hat geschrieben:Laut DSGVO §15, Abs. 4 gilt der Abs. 3 nur insoweit keine Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt sind. Die Forderung nach kostenfreier Herausgabe von Kopien beeinträchtigt aber genau das Recht des Arztes gemäß BO und BGB auf Ersatz der Sach- und Personalkosten. Damit ist die Angelegenheit wohl geklärt...
Bleibt abzuwarten, bis die ersten Abmahnanwälte auf diese "tolle" Einnahmequelle aufmerksam werden. Bei den horrenden Strafen der DSGVO dürfte sich das aber lohnen.
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Hallo,
Grüße
lcer
Wenn - wie mit der Frage unterstellt - die Akte dem Patienten gehört müssen wir doch eine Nutzungsgebühr bei der Verwendung der Akte an den Patienten zahlen.bonobo23 hat geschrieben:...vivy ist nicht sicher !!
Eine Frage von mir an Herrn " Heilberger " , wem gehört die Patientenakte Ihrer Meinung nach, dass Sie eine "Kopiergebühr" verlangen ?
Grüße
lcer
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Re: viele Patienten wollen jetzt Dokumente auf Vivy
Hallo, gibt es denn in TM eine Exportfunktion der Patientenakte in einer bei Vivy hochzuladenden Formation, auch der archivierten Fremdbefunde?
So hat zwar der Patient Anspruch auf die digitale Akte, in meinen Augen aber nur , wenn es ohne Zeitaufwand und extra Materialkosten exportierbar wäre.
MfG
Vosü
So hat zwar der Patient Anspruch auf die digitale Akte, in meinen Augen aber nur , wenn es ohne Zeitaufwand und extra Materialkosten exportierbar wäre.
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