Liebe Kollegen D-Ärzte!
weiß jemand, ob die Übermittlung unserer Berichte an Dale-UV über TM/z.B. telemed datenschutzkonform ist?? Hier werden ja Daten an Dritte (Sammelstelle St. Augustin) übermittelt und dann von dort erst weiterverteilt! Ich halte das für riskant! Wir D-Ärzte haben den Datenunsinn nicht erfunden. Ich werde aber in keine Fallen tappen und den Irrsinn schön umsetzen! Wer hat Infos??
Datenschutz Dale-UV
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Re: Datenschutz Dale-UV
Hallo,
beim Anlegen eine D-Berichts muß man ja genaugenommen schon seit Jahren den Pat. darüber aufklären, daß seine Daten an die BG weitergeleitet werden (steht auf der Rückseite). Ich denke, da hat sich mit dem neuen Gesetz nichts geändert.
Gruß Nobbie
beim Anlegen eine D-Berichts muß man ja genaugenommen schon seit Jahren den Pat. darüber aufklären, daß seine Daten an die BG weitergeleitet werden (steht auf der Rückseite). Ich denke, da hat sich mit dem neuen Gesetz nichts geändert.
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Ich werde keine frühe Turbomed - Downloadversion installieren
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Re: Datenschutz Dale-UV
Nach der neuen datenschutz-grundverordnung hat ja nun jeder Patient auch das Recht der Weitergabe zu widersprechen. Nur "Friss oder Stirb"-Aufklärung ist zu wenig. Der Patient muss auch die Möglichkeit haben behandelt zu werden ohne DALE, händisch wie früher mit Brief schicken an BG.
Ich hoffe sehr, dass sich diese Möglichkeit unter den Patienten rumspricht.
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Re: Datenschutz Dale-UV
Genauso sehe ich es auch!!!
So kann man durch Umsetzung unsinniger Regelungen (Datenschutzverordnung) bereits bestehende Ärgernisse (Dale-Wahnsinn) ad absurdem führen! Mein alter Chef stellte immer zu Recht fest: schwachsinnige Regelungen führt man dadurch ad absurdum, indem man diese konsequent befolgt. Ich werde meinen BG-Aufnahmebogen so ergänzen: "Sind Sie mit dem digitalen Versand Ihrer persönlichen Daten an einen Dritten (Dale St. Augustin) zur Verarbeitung und Weiterleitung einverstanden oder wünschen Sie einen postalischen konventionellen Versand an die für Sie zuständige BG?" Gruß Heilberger
So kann man durch Umsetzung unsinniger Regelungen (Datenschutzverordnung) bereits bestehende Ärgernisse (Dale-Wahnsinn) ad absurdem führen! Mein alter Chef stellte immer zu Recht fest: schwachsinnige Regelungen führt man dadurch ad absurdum, indem man diese konsequent befolgt. Ich werde meinen BG-Aufnahmebogen so ergänzen: "Sind Sie mit dem digitalen Versand Ihrer persönlichen Daten an einen Dritten (Dale St. Augustin) zur Verarbeitung und Weiterleitung einverstanden oder wünschen Sie einen postalischen konventionellen Versand an die für Sie zuständige BG?" Gruß Heilberger
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