Fallzahlbestimmung  [GELÖST]

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Giebelhausen

Fallzahlbestimmung

Beitrag von Giebelhausen »

Sehr geehrte Kollegen,

ist schon mal aufgefallen, dass die Fallzahlbestimmung bei TM fehlerhaft ist ??

Wir sind in einer fachübergreifenden GP mit 1 ganzen und 2 halben Sitzen tätig, da ist zur Budgetsteuerung unbedingt die korrekte Bestimmung der Fallzahl erforderlich.
Bisher haben wir uns auf die Fallzahlberechnung von TM verlassen, aber die Berechnungen der KV sahen deutlich anders aus. Es waren Unterschiede von einigen Hundert Fällen zu finden, absolut indiskutabel.

Ursprünglich war ich davon ausgegangen, dass nur die Grundkomplexe gezählt werden, letztendlich werden allerdings seitens der KV alle im RLV liegenden Leisten erfasst und der Fall demjenigen mit den meisten RLV relevanten Abrechnungsziffern zugesprochen. Dieses kann TM offensichtlich nicht.

Mein Versuch eine Möglichkeit von TM zu bekommen ist letztendlich ins Leere gelaufen, dort konnte mir keine Lösung mitgeteilt werden.

Nun sind wir sicher nicht die einzige von über 30.000 Lizenzen / Praxen, die dieses Problem haben oder bemerken. Hat jemand ähnliche Problem und evtl eine Lösung erarbeitet ?

Danke
und beste Grüsse
Gie
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Nobbie
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Re: Fallzahlbestimmung

Beitrag von Nobbie »

Hi,

in NRW wird der Fall dem Arzt zugeteilt, dem die Ordinationsgebühr zugeordnet ist.

Gruß Nobbie
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Giebelhausen

Re: Fallzahlbestimmung

Beitrag von Giebelhausen »

Nein, eben nicht.
So hat es mir die KVWL mitgeteilt.
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Nobbie
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Re: Fallzahlbestimmung

Beitrag von Nobbie »

KVNo hot mir das anders bestätigt.
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Nobbie
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Re: Fallzahlbestimmung

Beitrag von Nobbie »

Passt bei uns auch mit der Fallzahl, die im RLV mitgeteilt wird.
Gruß Nobbie

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Nobbie
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Re: Fallzahlbestimmung

Beitrag von Nobbie »

Ergänzung:

Die korrekte Fallzahl für das RLV bekommt man nur in der GNR-Statistik:

Behandlungsfälle von: < alle Ärzte >
Abrechnungszeilen von: < nur einen Arzt wählen >

Dann muß mann nur noch die Anzahl der Ordinationsziffern addieren und hat die Fallzahl des Arztes. Notdienstfälle und sonstige Kostenträger, die in das RLV nicht einfließen, sind damit auch nicht erfaßt.

Gruß Nobbie
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wahnfried
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Re: Fallzahlbestimmung  [GELÖST]

Beitrag von wahnfried »

Nobbie hat geschrieben:Dann muß mann nur noch die Anzahl der Ordinationsziffern addieren und hat die Fallzahl des Arztes. Notdienstfälle und sonstige Kostenträger, die in das RLV nicht einfließen, sind damit auch nicht erfaßt.
Sofern vermeiden wird, Fälle ohne Ordinationskomplex abzurechnen, stimmt das. Wer aber auch mal nur telefonisch berät, findet diese Fälle damit nicht.

Grüsse, Wahnfried
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Nobbie
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Re: Fallzahlbestimmung

Beitrag von Nobbie »

So wie ich das verstanden habe löst ausschließlich der Ordinationskomplex eine Fallzuordnung aus, eine telefonische Beratung würde demnach keinen auslösen, liege ich da falsch?

Gruß Nobbie
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Nobbie
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Re: Fallzahlbestimmung

Beitrag von Nobbie »

Ich muß mich korrigieren: die Telefonziffer löst auch einen RLV-Fall aus. Wenn bei einem Pat. z.B. die Ordinationsziffer von Arzt A abgerechnet wurde und Arzt B rechnet die Telefonziffer ab, wird der Fall anteilig aufgeteilt (Aussage KVNo).

gruß Nobbie
Gruß Nobbie

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Nobbie
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Re: Fallzahlbestimmung

Beitrag von Nobbie »

Hallo,
es wird noch irrer: laut schriftlicher Mitteilung der KV wird bei der Abrechnung von RLV-relevanten Ziffern (z.B. Sono, Röntgen usw.) der Fall "aufgeteilt" gem. dem Wert der Ziffern. Damit ist eine Fallzahlenkontrolle nur noch Pi mal Daumen möglich.
Gruß Nobbie

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