Patientenaufklärung

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Nobbie
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Patientenaufklärung

Beitrag von Nobbie »

Hallo zusammen,
durch eine Ausweitung unseres OP-Angebots benötigen wir juristisch korrekte Aufklärungsbögen. Nach einigem suchen habe ich ein geniales, papierloses Modul der Fa Diomed gefunden. Ließ sich einfach installieren und kundenfreundlich einrichten. Ich muß das jetzt nur noch über GDT anbinden.

Gruß Nobbie
Gruß Nobbie

Ich werde keine frühe Turbomed - Downloadversion installieren
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EXEWERKER
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Re: Patientenaufklärung

Beitrag von EXEWERKER »

Da würde mich mal die praktische Erfahrung interessieren. Unsere Erfahrungen waren eher nicht so toll. Thieme Compliance erstellt die Diomed und proCompliance Patientenaufklärungsbögen und verkauft diese quasi pro Ausdruck. Das geht enorm ins Geld, wenn man da viel druckt, schafft aber eine gerichtsverwertbare Situation. Alle anderen Verfahren (die ohne qualifiziere el. Signatur auskommen) sind zwar elegant und billig, aber im Ernstfall ziemlich wertlos. Ohne Papier geht es sowieso nicht, weil lt. Gesetz der Patient den Erhalt einer Kopie bestätigen muss. Die Hersteller behaupten natürlich das Gegenteil. Wir haben schon mal etwas entwickelt, was gleichzeitig per Stift und in der Akte dokumentiert. Bisher sind wir an Stückzahlen gescheitert. Man google nach TurboPen.....
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Geigenberger
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Re: Patientenaufklärung

Beitrag von Geigenberger »

... da könnte man sich doch mal "zusammentun" und z.B. hier Aufklärungsbögen zum kostenlosen Download für alle entwickeln...
Evtl. Initiative durch den Admin?
Denn nicht nur das ist gut, was was kostet...

meint
A. Geigenberger
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Geigenberger
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Re: Patientenaufklärung

Beitrag von Geigenberger »

EWERKER hat geschrieben:... Alle anderen Verfahren (die ohne qualifiziere el. Signatur auskommen).....
Warum ist die elektronische Signatur wichtig? Entscheidend ist doch letztlich vor Gericht das, was auf so einem Zettel steht!!??
(wobei mir natürlich klar ist, dass einfaches Kopieren von fremden Vorlagen gegen das Urheberrecht verstößt!)

A. Geigenberger

(P.S: Was hat dieser TurboPen mit den OP-Aufklärungsbögen zu tun?)
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DrHJvdB
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Re: Patientenaufklärung

Beitrag von DrHJvdB »

Zumindest im Kieler Uni-Klinikum ist es überall üblich, einen Aufklärungsbogen zu erhalten (u.U. mehrseitig), welcher vom Pat. und Arzt unterschrieben werden muss, sonst geht gar nichts.
Ich persönlich sehe keinen vernünftigen Grund, das ausschließlich elektronisch zu machen. Man braucht doch einen schriftlichen 'Vertrag'.
Kauft man ein Grundstück beim Notar, gibt's auch Papier und eine Unterschrift mit Kuli.

Wichtig sind doch die mediz. Inhalte einer Aufklärung und eines Aufklärungsbogens. Ich finde, so etwas kann man doch auch selber kreieren und sich meinethalben an prof. Vorlagen orientieren. Da ist eher das Problem, wie weit die Aufklärung gehen muss. Es kann ja auch schnell lächerlich werden, will man jegliches potentielle Geschehen einbauen.

Z.B. bei der Narkose könnte man allein wegen der Braunüle ausgedehnte Komplikationen beschreiben (ausgebreitetes Hämatom der Punktionsstelle, mögliche Infektion, Organisierung des Hämatoms bis hin zur Calcifikation, drohender Sudeck, Hautnekrosen) usw. usw.
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EXEWERKER
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Re: Patientenaufklärung

Beitrag von EXEWERKER »

Geigenberger hat geschrieben:Entscheidend ist doch letztlich vor Gericht das, was auf so einem Zettel steht!!??
(P.S: Was hat dieser TurboPen mit den OP-Aufklärungsbögen zu tun?)
Es ist wohl wie mit allen anderen Dingen, wo der Gesetzgeber Schriftform und nicht Textform fordert. Wenn man die ORIGINALE EIGENHÄNDIGE Unterschrift des Patienten hat , also keine Reproduktion ( wie auch immer entstanden), dann ist alles gut. Ersatzweise nur die qualifizierte elektronische Signatur gem. BGB §126a.
Alles anderen Sachen verkaufen sich zwar gut, helfen aber nicht das Gesetz einzuhalten. Bei Archivierung (wurde ja diskutiert) gibt es keinen Zwang, man erreicht aber Beweislastumkehr. Bei Schriftformerfordernis gilt dies nicht.

Der TurboPen wäre insofern interessant, dass der Patient eine originale Unterschrift leistet, wie vorgeschrieben. Zusätzlich stehen aber die Kopie des Bogens + Inhalte von Formularen strukturiert in der Karteikarte. Ohne das ich den Computer nur anfasse, ordnet es ausgefüllte Bögen in die richtigen Akten. Man muss Sie nur einmal ausdrucken (und damit unsichtbar oder sichtbar der Person zuordnen).
Damit erreiche ich eine handschriftliche Doku, die manchmal ganz sinnvoll ist, z.B. eine Skizze oder Kurve, so eben auch bei Formularen, die der Patient selber mit Stift ausfüllt. Im PC ergänzen sich diese Unterlagen und Kurven vollautomatisch in der richtigen Akte zum richtigen Datum. Man kann sogar in der Papierakte weiterschreiben und im PC steht alles synchron. Es ist fast schon Zauberei. Leider aber nur im Krankenhaus als schriftliche "Bettakte" im Einsatz, weil dort die Zahlen stimmen.
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Geigenberger
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Re: Patientenaufklärung

Beitrag von Geigenberger »

:?: :?: ... Die Notwendigkeit zur Schriftform habe ich doch nicht in Frage gestellt.
Mir ging es nur darum, ob man derartige Bögen nicht in einer gemeinsamen Aktion entwerfen könnte, um diese dann kostenfrei downloadbarzu machen.

A. Geigenberger
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Re: Patientenaufklärung

Beitrag von EXEWERKER »

Klar könnte man das. Aber es sind ganz viele Bögen und diese müssen ständig überarbeitet werden. Einer muss für die Richtigkeit haften, wer wird das wollen ohne Gegenleistung.
Sicherlich kann man dies in der Community machen und jeder haftet für sich selbst.
EX EWERKER :-)
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Nobbie
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Re: Patientenaufklärung

Beitrag von Nobbie »

Hallo,
also: ein Bogen in Deutsch (gibt es auch in anderen Sprachen) kostet 30ct., kann ich mit leben. Unsere Berufshaftpflicht (Unfallchirurgen) besteht auf offizielle, immer aktualisierte Bögen, damit erübrigt sich eine weitere Diskussion. Diomed wird permanent juristisch und medizinisch aktualisiert.
Von der Praktikabilität ist es akzeptabel, der Aufruß der GDT-Schnittstelle ist aus der Komplexsteuerung möglich (lästig ist, das man dann noch die GDT-Schnittstelle, die man haben möchte per Hand auswählen muß), der Download und druck dauert einen kleinen Moment,in der Zeit kann man den Pat. aufklären. Anschließen muß man per "Kugelschreiber" in dem Bogen noch relevante Dinge markieren bzw. irrelevantes streichen, ist juristisch so vorgeschrieben (wurde uns von Diomed mitgeteilt).
Der Bogen wird dann von uns unterschieben (mit Datum etc.) und dem Pat mitgegeben. Der füllt ihn aus und bringt Ihn zur OP oder zum OP-Vorgespräch (bei Narkose-OPs) wieder mit. Der fertige Bogen wird als PDF gescannt und in der F3 abgelegt (und täglich revisionssicher gesichert). Den Papierbogen bekommt der Pat. zurück (ist auch juristisch so vorgeschrieben). Alle diese Vorgänge werden in der F3 des Patienten dokumentiert, geht ja mit den Komplexen automatisch.
Im Ganzen finden wir diese Lösung gut, weil juristisch so sicher wie zur Zeit möglich. Behandlungsfehler werden immer seltener, einen Behandlungsfehlervorwurf verliert man fast immer über Aufklärungsdefizite und fehlende Dokumentation.

mfg nobbie
Gruß Nobbie

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