Ausscheiden eines angestellten Arztes einer Gemeinschaftspraxis, dieser soll in absehbarerer Zeit ersetzt werden.
Sollte man nun a) die Lizenz "leer" weiterlaufen lassen, bis die/der Ersatzfrau/-mann angefangen hat oder b) die Lizenz kündigen und später neu bestellen?
Ich denke, daß im Fall a) nur die 69,- für eine Strukturänderung fällig werden, bei b) aber dann nochmals der volle Betrag für eine neue Zusatzlizenz zu entrichten ist.
Ist diese Einschätzung korrekt?
Viele Dank für alle "sachdienlichen Hinweise".