Kassengebührendifferenz

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doc-mue-wei
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Kassengebührendifferenz

Beitrag von doc-mue-wei »

Moin moin
anläßlich einer Betriebsprüfung ist uns aufgefallen, dass der von der KVN angerechnete Betrag der kassengebühr erheblich von den Einnahmen aus Turbomed abweicht. Das macht im Jahr ein Minus zwischen 1500 bis 4000€ aus.
Haben andere Praxen ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß
Mü-Wei
Dr.Hermann Müller-Weinhardt
Hausarztpraxis Schulstrasse
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RAMöller
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Re: Kassengebührendifferenz

Beitrag von RAMöller »

Wir prüfen quartalsweise, es kam bisher zu keinen nennenswerten Abweichungen.
Berechnungsgrundlage sind die Bareinzahlungen und die Abbuchungen der Praxisgebühr.
Um herauszubekommen, wo der Fehler liegt, würde ich eine Liste von der KV anfordern, bei welchen Pat. die Praxisgebühr eingezogen wurde, und mir die Patienten zunächst stichprobenweise ansehen, bei denen die Gebühr von Ihnen eingezogen wurde.
In diesem Zusammenhang ist die Zuordnung der Pseudo-GNR bezüglich der Befreiungsdaten wiichtig.
Denkbar wäre folgendes Szenario:

KV zieht zuviel ab
Pat. war nicht befreit
Pat. wurde versehentlich befreit zu Lasten der Praxis.

Wie auch immer, bei einen derart hohen Fehlbetrag besteht erheblicher Klärungsbedarf.

Möller
Augendoc
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Re: Kassengebührendifferenz

Beitrag von Augendoc »

Ich prüfe meine KV-Abrechnung jedes Quartal. Bei der PG habe ich fast immer Differenzen. Allerdings spielen die sich in Bereichen von 10 - 80 € pro Quartal ab. Ich lasse mir immer eine Liste der KV bezüglich des PG-Status kommen und vergleiche mit meinen Stastiken in TM. Es passiert tatsächlich mal, dass ein falscher Gebührenstatus in TM steht. Dann kann ich das aber kurzfristig mit der KV klären. Hier geht es schließlich um bares Geld.
Wenn Sie den Fehler gefunden haben (bei mir liegt es meist in der Praxis selber), dann sollten Sie schnell Ihre Helferinnen schulen!

Viele Grüße
SFeu
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Re: Kassengebührendifferenz

Beitrag von SFeu »

Bei einer chronisch-persistierenden "Leckage" der PG, so sagte
mir ein mit allen Wassern gewaschener Kollege, kann
es nur eine Ursache haben...das wage ich nicht auszusprechen.
Er hatte das selbst erlebt und personelle Konsequenzen folgten.

Meine PG-Differenzen bewegen sich im Rahmen bis 50 Euro.

Grüße,
SFeu
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Lazarus
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Re: Kassengebührendifferenz

Beitrag von Lazarus »

@sfeu
Das sehe ich auch so.
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SFeu
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Re: Kassengebührendifferenz

Beitrag von SFeu »

Ups....da habe ich den Eingangsbeitrag nicht richtig gelesen.
Wir hatten einen Kollegen mit einer diebischen Mitarbeiterin, da
stimmte das Kassenbuch (Turbomed) nicht mit von der KV eingezogenen
Menge überein. Und zwar "chronisch progredient".
Im Falle des Kollegen könnte ich mir vorstellen, dass die PG z.B. bei zahlpflichtigen Patienten
nicht eingezogen wurde (man kann mit den Hausarzt/bonuskarten -z.B.
Knappschaft) ordentlich durcheinander kommen. Aber solche riesigen Summen
dürften sich da nicht addieren.
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wahnfried
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Re: Kassengebührendifferenz

Beitrag von wahnfried »

...in Niedersachsen wird, falls bei nicht bezahlter Gebühr die 80045 eingetragen wird (...vor Ende Mahnfrist) dieser Fall als "bis Ende der Mahnfrist doch noch bezahlt" gewertet, und die PG vom Honorar abgezogen. Es muß für die Abrechnung als "endgültig nicht bezahlt und von der KV zu mahnen" die 80044 eingetragen werden. Bei der Eigenen Liste "Praxisgebührstatus-Einträge EBM" muß man auf die zweitletzte Spalte von rechts achten, dort steht, was endgültig übertragen wird, wenn die Mahnfrist abgelaufen ist. Sicherheitshalber habe ich aber auch in der Spalte links davon in den wichtigen Zeilen die 80044 stehen.

Differenzen entstehen auch, wenn man einige Patienten hat mit "PG erlassen zu Lasten der Praxis".

Grüsse, Wahnfried
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RAMöller
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Re: Kassengebührendifferenz

Beitrag von RAMöller »

@wahnfried
das wären dann bis zu 400 Fälle im Jahr, die ihre Praxisgebühr nicht bezahlen. Nun denn....

@doc-mü-wei
Der Griff in die Kasse ist durch Anpassungen seitens Turbomed nur mit entsprechender krimineller Energie möglich. Abänderungen des Praxisgebührenstatus erscheinen in der PG-Liste als Storno und wären somit nachvollziehbar.

Natürlich können Patientenquittungen manuell ausgestellt werden, und der Patient als befreit eingestuft werden, ohne dass das Geld in die Kasse kommt - man merkt es erst, wenn es zu spät ist. Das hat nichts mehr mit Turbomed zu tun.

Mein Rat an den Kollegen mit dem Leck in der Kasse:
- Lassen Sie alle Befreiungsausweise kopieren
- Legen Sie Verantwortlichkeiten fest, wer für die Kasse an den jeweiligen Tagen zuständig ist
- machen Sie vor dem Verlassen der Praxis einen Kassensturz, also auch zur Mittagspause. Nehmen sie das Geld an sich.
- Wenn sie Zeit haben, zählen Sie mal nach, wieviele Quittungen ausgehändigt wurden, normalerweise müsste die Anzahl der Quittungen den Einnahmen entsprechen. Schlimmstenfalls nummerieren Sie die Quittungen oder zeichnen diese selber ab.
- Entlassen sie nicht unbedingt die AZUBI, wenn eine wichtige Kraft ihnen nahelegt, dass die es gewesen sein muss (da die Putzfrau nicht herhalten kann)
- Fragen sie sich, ob der Schwund nur bei der Praxisgebühr stattfindet. Was geschieht eigentlich mit den Kassenrezepten?

Überzogen? Meine Kollegin nebenan hat es erlebt. Es war nicht die AZUBI.


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