heute kam folgende Info rein - scheinbar arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit an einem neuen Gesetzesentwurf :
Die Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme [...] stellen die diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste sicher, die [...] bei der Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur erforderlich sind. Eine Beschränkung der Einbindung auf bestimmte Hersteller und Anbieter ist unzulässig.
Na, da wird doch bestimmt gleich ein CGM-Lobbymensch loslaufen müssen, um da noch eine Klausel einzubauen?...direkte oder indirekte Kosten im Zusammenhang mit der Wahl eines Herstellers oder Anbieters [sind unzulässig]
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_RefE.pdf