MFA Arbeitsverwigerung

Alles rund um das Thema Arztpraxis. Hier ist aber auch Platz für Belangloses, Nebensächliches und Politisches

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JFR
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MFA Arbeitsverwigerung

Beitrag von JFR »

Meine Frau (Kinderarztpraxis) hat seit über 20 Jahren eine MFA in Teilzeit. Sie eine gute Kraft und eine sympatische Frohnatur, aber auch sehr "homöopathisch gestrickt" und gegen gar nix geimpft. Gestern bat sie (unter Tränen) während in Zukunft während angesetzter Covid-Imfsprechstunden nicht arbeiten zu müssen und früher gehen zu dürfen. Sie könne die Corona-Impfung von Jugendlichen mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren. Das wird wohl über kurz oder lang auf eine Trennung herauslaufen.....
Johnny
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Re: MFA Arbeitsverwigerung

Beitrag von Johnny »

Und Sie selbst?
Plagt Sie Ihr Gewissen nicht?
Kinder gegen CORONA zu impfen ist ein Verbrechen!

Orientieren Sie sich bitte an der STIKO (s. Prof. Mertens) und nicht an der Politik, seien Sie wieder Arzt, der selbst entscheidet nach ärztlichem Verstand!
Kinder werden kaum krank, die gesamte Sterblichkeit der Kinder unter 12 Jahren lag bei 20 Patienten über die gesamte CORONA-Zeitraum.
Insgesamt ist das Risiko für Kinder an CORONA zu sterben bei 0,003%, das Impfrisiko an der Impfung zu sterben liegt bei 0,1%.

https://www.youtube.com/watch?v=0tKl4Z45_MQ
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 34949.html
https://reitschuster.de/post/gesichtsma ... chaedlich/
https://www.extremnews.com/nachrichten/ ... 8362133aae
https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/ ... ?src=embed


Rechtsanwältin Frau Beate Bahnert schreibt hierzu:

Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin muss ich erneut eine dringende Warnung an alle impfenden Ärzte aussprechen:

- Die Corona-Impfung bei Jugendlichen ist nicht indiziert. Denn sie hat keinen Nutzen, da Kinder und Jugendliche nachweislich nicht schwer erkranken und erst recht nicht daran versterben.

- Das Risiko der Impfungen ist erheblich, dies zeigen die Berichte über teilweise schwere Nebenwirkungen weltweit. Wenn das Risiko einer Impfung den Nutzen deutlich überwiegt, dann darf nicht geimpft werden - die "Behandlung" ist eindeutig kontraindiziert!

- Eine nicht indizierte Behandlung darf vom Arzt niemals vorgenommen werden - selbst bei Einwilligung beider Eltern nicht!

- Erst recht können Jugendliche keine wirksame Einwilligung in die Impfung abgeben, da die Impfung keine Routinebehandlung ist (wie etwa Blutabnahme, Zahnspange oder z.B. Aknebehandlung). Es bräuchte angesichts der erheblichen Risiken stets die Einwilligung beider Eltern! Aber auch diese wäre unwirksam, da die Impfung keinen Nutzen hat, aber vielfältige und unbekannte Risiken. Diesen Risiken dürfen Eltern ihre Kinder niemals aussetzen!

- Angesichts fehlender Langzeitstudien können Jugendliche die Gefahren und Risiken noch weniger abschätzen als Erwachsene oder gar Ärzte, die um diese Gefahren wissen müssen! Jugendliche können daher nicht wirksam in diese Impfung einwilligen - unabhängig von ihrem Alter, da sie die Tragweite der Entscheidung nicht erfassen können.

- Konsequenz: Ärzte dürfen Kinder und Jugendliche nicht impfen. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafrechtlich als eine Körperverletzung anzusehen. Ärzte haften hierfür auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Impfkomplikation und Impfschäden!

- Und zwar auch dann, wenn beide Eltern tatsächlich so sorgfältig über alle Aspekte aufgeklärt worden sein sollten, wie die Coronavirus-Impfverordnung dies für Ärzte verpflichtend vorsieht! Denn der Bundesgerichtshof hat gerade bei neuen, nicht anerkannten Behandlungsmethoden sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung gestellt.

!!Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ist daher absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärztinnen und Ärzte.!!

Verantwortungsvolle und redliche Ärzte werden mindestens fünf Jahre abwarten, bis aussagekräftige Langzeitstudien vorliegen.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin von fünf medizinrechtlichen Standardwerken, Mitglied der Anwälte für Aufklärung

Grüsse aus Kiel
Johnny
JFR
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Re: MFA Arbeitsverweigerung

Beitrag von JFR »

Hallo Herr Jonny,

Haben Sie mal überlegt, wie das ankommt, wenn Sie uns zu Verbrechern stempeln?
Auch wir sehen ein ethisches und wissenschaftliches Dilemma, setzen aber die Schwerpunkte anders.
Wir orientieren uns daher an der STIKO und impfen bis auf Weiteres nur JUGENDLICHE Risikopatienten mit schwerer Adipositas, Diabetes, Asthma etc.!

Long-Covid, PIMS, Myorcarditis, neurogenerative Folgeschäden sind aber auch ein Thema. Und da haben wir schon Fälle in der Praxis. Sie nicht? Das ist kein Thama?
siehe auch https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... was-nicht/

Aber darum geht es nicht in diesem Thread, und ich will das mit Ihnen auch nicht mehr diskutieren.

Es geht um eine langjährige, sympatische, organisatorisch begabte und allseits beliebte MFA, die ihre Arbeit "verweigert" und Verschwörungserzählungen verbreitet. Darum geht es, und da müssen wir wohl alleine durch, so weh das tut!

Bleiben Sie gesund!
JFR

P.S. "Ihre" Anwältin Rahnert scheint ziemlich durchgeknallt zu sein: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... chwoerung/
JFR
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MFA verweigert Corona-Impfsprechstunde

Beitrag von JFR »

wäre die bessere Überschrift. Leider kann ich den Betreff nicht ändern.
moose
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Re: MFA Arbeitsverwigerung

Beitrag von moose »

kündigen, Sie darf das machen, Sie dürfen kündigen, Sie brauchen nur einen unanfechtbaren Grund.
moose
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