https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... sterkosten
https://www.kvhb.de/rechnungen-wegen-ko ... einreichen
31.08.2020 |Rechnungen wegen Konnektor-Störung bis 18. September einreichen
Praxen, die von ihrem Dienstleister eine Rechnung zur Behebung der Konnektor-Störung bekommen haben, können diese bei der gematik einreichen.
Grundsätzlich hatte die gematik mit den IT‐Dienstleistern im Juni ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung abgestimmt. Demnach sollten Ärzte und Psychotherapeuten keine Rechnungen erhalten und sich auch nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen.
Praxen, die dennoch eine Rechnung von ihrem Dienstleister erhalten haben, können diese Rechnung per E-Mail (betrieb@gematik.de) bei der gematik einreichen. Die Rechnung muss bis zum 18. September eingegangen sein.
Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich. Die Erstattung umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich ausschließlich auf die TI‐Störung beziehen. Kosten im Zusammenhang mit anderen Ursachen, etwa ein vergessenes Passwort oder ein unsachgemäßer Betrieb des Konnektors, werden nicht übernommen.
Interessant wäre zu wissen, wie das denn aussehen soll: BSNR + IBAN mitsenden (wie soll sonst gehen?!) und die "Abtretungserklärung" (wie beim Ärzteblatt erwähnt) per Mail an die GEMATIK?
Vielleicht kommt da ja noch was an Erläuterung bei der Gematik selbst.
Also.. wäre ich Leistungserbringer, frage ich mich, welche Schadenersatzansprüche ich abtreten soll? Den Schaden hätte ICH doch?
Oder ist ein "Verzicht auf weitergehende Ansprüche" gemeint? Dann wäre die GEMATIK in einigen Fällen fein raus bei maximal 150 Euro...
Schaumermal...