Danke @ Johnny für die Masse an relevanten Dingen.
Wenn jetzt noch ein monatlich kündbares Paket im Portfolio auftaucht, dürfte die Testbereitschaft deutlich steigen.
Was mir ernsthaft Bauchschmerz macht, sind
- AVV 2.4: Dem Kunden obliegt die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung - grundsätzlich ja richtig, aber für eine Beurteilung reicht die Werbung bei der KBV allein nicht aus
- AGB 6.1: Zahlung jährlich im Voraus - das ist ein Startup!
- AVV Abschnitt 6: Unterauftragsverarbeiter sind Amazon AWS (war klar, ist bei fast allen modernen KI-Angeboten so), Google und Twilio jeweils mit Sitz Irland, wobei bei Twilio der "SMS-Versand NUR über EU-Server" mit Stand 2022 nur als BETA deklariert wird.
- das englische Bankkonto. Bin mir nicht sicher, ob ich das toll finden soll, weil zwar SEPA, aber nicht EU.
Sicherlich dürfte man den PC nicht einschalten, wenn man es mit dem Datenschutz supergenau im Vorfeld geklärt haben will. Insofern muss man auch mal offen sein für neue Dinge.
Und so ein wenig Whataboutism würde sich hier ausnahmsweise mal legitim anfühlen: Gesundheitsämter arbeiten wohl auch damit.
Am Ende also ambivalent, aber interessant.
Als Datenschutzberater würde ich hier sicherlich Bedenken geltend machen (müssen, nicht wollen!).
Als Anrufer habe ich es subjektiv als unzumutbar distanziert und arbeitsplatztötend empfunden, als ich mit so einem Assistenten konfrontiert wurde (Gesundheitsamt). Aber ich bin kein Maßstab.

Als Arzt hoffe ich auf jede Möglichkeit, das ver* Telefon in den Griff zu kriegen, anstelle ständig 1-Stern-Feedback bei Google wegen Unerreichbarkeit zu kassieren. Jedoch: Die Rückrufe wollen abgearbeitet werden. Sonst wird´s nicht besser.
Alle "meine" Praxen haben ein Tonwahlmenü mit Rezept-AB, Rückrufbitte und bei Nichtstun eine normale Warteschleife. Das ist extrem effektiv und verursacht keine Folgekosten.
Aber es ist halt nicht progressiv... Hmmm....