Gibt es keine rechtliche Handhabe zum Schadenersatz

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VOSUE
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Gibt es keine rechtliche Handhabe zum Schadenersatz

Beitrag von VOSUE »

Liebe Kollegen - ich frage mich jedesmal, ob es keine rechtliche Handhabe zum Schadenersatz gibt, wenn ein Update eine vorher funktionierende Funktion vernichtet und der TM Service dies nicht wieder in angemessener Zeit reparieren kann. Ich habe große Reklame mit funktionierendem eRezept gemacht - und seit Update 1/23 ist dies "zerschossen" und TM Service findet den Fehler nicht. Ich würde gerne wissen, ob sich bezgl. dieser Rechtssituation schon mal jemand schlau gemacht hat.
MfG
Vogel-Sührig
baerdoc
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Re: Gibt es keine rechtliche Handhabe zum Schadenersatz

Beitrag von baerdoc »

Sie müssten als erstes eine Frist zur Nachbesserung setzen. Wenn die abgelaufen ist könnten Sie rechtliche Schritte überlegen. Dabei müssen Sie aber Ihren erlittenen Schaden nachweisen können.
Im Prinzip gilt doch, wenn die TI beim eRezept nicht funktioniert, nehmen Sie wieder das rosa Rezept. Das geht sogar häufig schneller als mit TI. Somit haben Sie ja eigentlich eher einen Nutzen als einen Schaden.

Sie können natürlich den jetzt verbrauchten Toner oder die Druckertinte in Rechnung stellen, aber dafür einen jahrelangen Rechtsstreit führen ???
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